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OEZK

Heft 3, August 2024, Band 17

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2309-7507

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Inhalt der Ausgabe

S. 79 - 86, Abhandlung

Fabian Ziermann

Tackling the entrenchment of bottleneck power: A new direction for European merger control? – Part 2

This article examines the EUMR’s purpose and ex-ante control against the background of ‘killer’ or ‘zombie’ acquisitions that evaded scrutiny by falling below merger control thresholds, while other concentrations were permitted due to debatable market definitions or inadequate theories of harm. Recognizing these shortcomings, the article discusses ex-post control following Towercast and Continental Can. It submits that the conditionality introduced in these judgments constitutes (1) an effort by the CJEU to limit ex-post merger control, (2) an ultra vires restriction on the application of Art 102 TFEU, or (3) a de facto acquisition ban for bottleneck holders and ecosystem orchestrators.

S. 87 - 97, Abhandlung

Johannes Peter Gruber

Deutschland: Maßnahmen gegen die aktuellen Preiserhöhungen

Seit 07.11.2023 gilt in Deutschland die elfte Novelle zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (11. GWB-Novelle). Der Gesetzgeber räumt dem Bundeskartellamt damit eine Reihe neuer Eingriffsmöglichkeiten ein. Auf diese Weise sollen vor allem die aktuellen Preissteigerungen auf den verschiedenen Märkten wirksam bekämpft werden. Bundeswirtschaftsminister Habeck spricht von der „größten Reform seit Ludwig Erhard“. Ob das tatsächlich der Fall ist, wird allerdings erst die Praxis der nächsten Jahre zeigen.

S. 98 - 104, Abhandlung

Thomas Aldor

Zum Begriff des „vorausgegangenen Geschäftsjahrs“ gemäß § 29 Abs 1 KartG

Bei Verletzungen des Kartellrechts kann das Kartellgericht („KG“) als Sanktion gemäß § 29 KartG Geldbußen verhängen. Bezüglich des Geldbußenrahmens setzt § 29 Abs 1 KartG eine Obergrenze von 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes für Verstöße nach Z 1 und von 1 % für Verstöße nach Z 2 fest. Grundlage für die Berechnung ist der weltweite Gesamtumsatz des betroffenen Unternehmens im „vorausgegangenen Geschäftsjahr.“ Doch das genaue Verständnis dieses Terminus wirft immer wieder Fragen auf.

S. 105 - 110, Entscheidung

Johannes Peter Gruber

Rechtsprechungsübersicht

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