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OEBA

Heft 3, März 2019, Band 67

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Inhalt der Ausgabe

S. 157 - 174, Newsline

Franz Rudorfer

Newsline

S. 175 - 176, Neues in Kürze

Florian Studer

Aufsichtsrecht und Risikomanagement

S. 177 - 177, Börseblick

Martin Bruckner

Die Hochschaubahn geht weiter

S. 178 - 187, Abhandlung

Christoph Rohner / Alexander Brauneis

Marktreaktionen auf Eigengeschäfte von Führungskräften am Österreichischen Kapitalmarkt

In dieser Studie wird die Auswirkung von Directors Dealings (Wertpapiereigengeschäfte von Führungskräften börsennotierter Aktiengesellschaften) am österreichischen Aktienmarkt untersucht. Solche Handelsaktivitäten müssen, um unlautere Nutzung von Insiderinformationen zu verhindern - aufgrund gesetzlicher Regelungen - gemeldet werden. Durch die Veröffentlichung dieser Meldung haben andere Marktteilnehmer die Möglichkeit nachzuverfolgen, welche Führungskraft, wann, wie viel und zu welchem Kurs gehandelt hat. Mittels einer Ereignisstudie werden insgesamt 868 Geschäfte von Führungskräften im Zeitraum von 2008 bis 2017 untersucht. Das Ergebnis zeigt, dass Directors Dealings und ihre Veröffentlichung Auswirkungen auf Marktpreise und Handelsaktivität haben. Hinsichtlich des Typs der Führungskraft (Vorstände, Aufsichtsräte und sonstige Führungskräfte) sowie nach der Größe der Transaktionen zeigen sich Unterschiede in der Marktreaktion. Schließlich zeigt sich, dass Käufe (Verkäufe) von Führungskräften tendenziell nach Phasen von Kursrückgängen (Kursanstiegen) erfolgen.

S. 188 - 193, Abhandlung

Markus Fellner / Dietmar Aigner

Die Beurteilung des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit im Wandel von Judikatur und Schrifttum

Die Frage nach der richtigen Methode für die Beurteilung des Eintritts des Insolvenztatbestandes der Zahlungsunfähigkeit wird im Schrifttum kontroversiell diskutiert. Im rechtswissenschaftlichen Schrifttum wird die statische Methode als die richtige Methode beurteilt; dementsprechend werden zum Beurteilungsstichtag den fälligen Verbindlichkeiten die vorhandenen oder kurzfristig beschaffbaren liquiden Mittel gegenübergestellt. Der betriebswirtschaftliche Ansatz einer dynamischen Methode anhand von Liquiditätskennzeichen, wie beispielsweise „Working-Capital“, wird von der Literatur und Judikatur nicht aufgegriffen. Die Analyse der historischen Entwicklung zur Frage der Zahlungsunfähigkeit als Insolvenztatbestand ist erhellend.

S. 194 - 202, Abhandlung

David Ziegler / Rainer Lauterbach

Sollten Follower bevorzugt professionellen oder privaten Tradern folgen?

Social-Trading-Plattformen bieten ihren Nutzern eine innovative Form des delegierten Portfolio-Managements. Die Nutzer haben die Möglichkeit, als Trader ihre Anlagestrategien über die Plattform mit Followern zu teilen. Basierend auf umfassenden empirischen Daten von 183 investierbaren Portfolios der Social-Trading-Plattform „Wikifolio“ liefert diese Studie neue Erkenntnisse über die Rendite- und Risikoeigenschaften verschiedener Arten von Investoren: Portfolios von Privatpersonen erzielen signifikant höhere Renditen und bessere Risiko-Rendite-Verhältnisse als die Portfolios von Medienunternehmen und professionellen Vermögensverwaltern. Die Unterschiede in den Portfoliorenditen und den Risikomerkmalen könnten auf Selektions- und Market-Timing-Effekten basieren.

S. 203 - 207, Abhandlung

Walter Reichholf

Haben Verzugszinsen Entgeltcharakter?

Die aktuelle Judikatur des Obersten Gerichtshofes lässt Zweifel über die Rechtsnatur von Verzugszinsen und die Zulässigkeit einer Inhaltskontrolle von Verzugszinsenvereinbarungen in AGB und Vertragsformblättern gem § 879 Abs 3 ABGB aufkommen. Der Aufsatz setzt sich mit den Argumenten des OGH auseinander und soll so einen Beitrag zur Klärung leisten.

S. 208 - 214, Berichte und Analysen

Rolf Majcen

Digitale Assets

Auf dem Finanzmarkt gibt es verschiedene Produkte, die ihren Fokus auf digitale Assets gelegt haben. Die Palette ist vielfältig und reicht von reinen Blockchain-Werten (Coins, Token) über Zertifikate und Indices, die die Wertentwicklung von Kryptowährungen abbilden, bis zu Derivaten, die von digitalen Assets abgeleitet werden. Auch in der Fondsbranche beobachtet man die jüngsten Marktentwicklungen. Fondsmanager verwalten bereits Krypto-Fonds oder beschäftigen sich damit, in den einen oder anderen bestehenden Fonds „Krypto“ beizumischen. Doch wie können die verschiedenen Instrumente im Fondsmanagement eingesetzt werden? Dieser Artikel beleuchtet das Anlageuniversum „digitale Assets“ für Fonds. Wegen unterschiedlicher Fonds-Regelwerke ist zwischen Investmentfonds, die der UCITSRichtlinie unterliegen (UCITS), und Alternative Investment Funds (AIFs) zu differenzieren.

S. 215 - 216, Berichte und Analysen

Claudia Klausegger / Ewald Judt

Was ist eigentlich … Total Product Concept?

S. 217 - 220, Rechtsprechung des OGH

Markus Kellner / Alexander Russ / Raimund Bollenberger

Nachrangdarlehen als prospektpflichtige Veranlagungen.

§§ 1, 3 KMG. Die Unternehmensfinanzierung über qualifizierte Nachrangdarlehen mit vierjähriger Laufzeit ist als Angebot von Veranlagungen iSv § 1 Abs 1 Z 3 KMG zu qualifizieren, das bei Öffentlichkeit grundsätzlich der Prospektpflicht unterliegt.

S. 220 - 223, Rechtsprechung des OGH

Markus Kellner / Raimund Bollenberger

Zinsanpassungsklausel im unternehmerischen Kreditvertrag.

§§ 988, 1000, 1056, 1293, 1304 ABGB. Der Adäquanzzusammenhang zwischen rechtswidriger Aufkündigung eines - iwF gerichtlich betriebenen - Kredits und der Kosten zu seiner Umschuldung ist zu bejahen.

Eine Verletzung der Schadensminderungsobliegenheit ist zu verneinen, wenn der Entschluss des Verletzten durch den haftungsbegründenden Vorgang herausgefordert wird, etwa die Umschuldung eines Kredits durch seine rechtswidrige Aufkündigung samt nachfolgender gerichtlicher Betreibung.

Ist die Forderung der Bank aus einer Zinsanpassungsklausel strittig, sind die Faktoren festzustellen, die bei Abschluss des Kreditvertrags für die vereinbarten Zinsen - in welchem Ausmaß - herangezogen wurden und inwieweit sich diese Faktoren iwF für sich genommen und in Relation zueinander veränderten. Die Beweislast trifft die Bank. Lassen sich die für die Zulässigkeit der Entgeltanpassung maßgeblichen Faktoren nicht feststellen (Negativfeststellung), besteht daher kein Anspruch der Bank.

S. 223 - 225, Rechtsprechung des OGH

Markus Kellner / Raimund Bollenberger

Bankomatgebühr: Individualprozess über Auslandsbehebung vor Inkrafttreten von §§ 4, 4a VZKG nF.

§§ 863, 964, 914, 1313a, 1400 ABGB; §§ 6, 29 KSchG; §§ 4, 4a VZKG; § 32 ZaDiG; § 41 ZaDiG 2018. Der Kunde nimmt das Angebot des unabhängigen GAA-Betreibers auf Abschluss eines - uU entgeltpflichtigen - Einzelvertrags an, indem er das Menü des GAA entsprechend bedient. Sein subjektiver (Un-)Wille ist nicht entscheidend.

S. 225 - 227, Rechtsprechung des OGH

Markus Kellner / Raimund Bollenberger

Rechtsmissbrauch beim Spätrücktritt vom Haustürgeschäft.

§§ 879, 1295; §§ 3, 41a KSchG. Das Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften verfolgt nicht den Zweck, dem Käufer eines Finanzprodukts bloß aufgrund fehlender Belehrung über sein Rücktrittsrecht die Möglichkeit zu eröffnen, sich Jahre später ohne jeglichen Bezug zu den Umständen des Vertragsabschlusses von einem Anlagerisiko zu befreien, das er beim Kauf auf sich genommen hat. Ein zu diesem Zweck erklärter Spätrücktritt kann rechtsmissbräuchlich sein.

S. 227 - 228, Rechtsprechung des OGH

Markus Kellner / Raimund Bollenberger

IRÄG 2017: vorzeitige Beendigung von Altverfahren wegen 50%-Quote?

§§ 213, 280 IO. Ein vor dem 1.11.2017 eingeleitetes Abschöpfungsverfahren ist bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 213 Abs 1 Z 1 IO aF auch weiterhin nach dieser Gesetzesstelle zu beenden.

S. 228 - 230, Rechtsprechung des OGH

Markus Kellner / Raimund Bollenberger

Recht des Gläubigers, dem Schuldner die Vorlage von Urkunden auftragen zu lassen?

§§ 84, 185, 194 IO. Den Insolvenzgläubigern kommt auch bei Eigenverwaltung des Schuldners kein Antragsrecht wegen gerichtlicher Überwachungs- und Weisungsbefugnisse zu. Gegen eine in Beschlussform ergehende Weisung des Insolvenzgerichts können sie nicht rekurierren.

S. 228 - 228, Rechtsprechung des OGH

Markus Kellner / Raimund Bollenberger

Zu den Übergangsbestimmungen des IRÄG 2017 für Schuldenregulierungsverfahren.

§ 280 IO. Auf anhängige Verfahren, in denen die Entscheidung gem § 213 Abs 3 IO aF ausgesetzt und Ergänzungszahlungen aufgetragen wurden, ist § 280 IO idF IRÄG 2017 nicht anwendbar.

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