Der Beitrag untersucht die Beziehung zwischen Migration und Nachhaltigkeit. Dabei wird Migration als räumliche Bewegung von Menschen definiert, die sowohl räumliche als auch gesellschaftliche Dimensionen hat und viele Bereiche des Lebens betrifft; einschließlich der sozialen, politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Ebene von Gesellschaften. Migration ist mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung verknüpft, kann zu diesen beitragen oder sie behindern.
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Inhalt der Ausgabe
S. 234 - 241, Aufsatz
Die „Wiederherstellung der Natur“ und ihre Implementierung in österreichisches Recht
Nach einem jahrelangen Ringen ist nunmehr die sogenannte Renaturierungs-VO der Union in Kraft getreten. Sie bringt umfangreiche Vorgaben für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder mit sich. Der vorliegende Beitrag gibt eine Übersicht über die wichtigsten Handlungsnotwendigkeiten und die Konsequenzen für die „Umsetzung“ der an sich unmittelbar geltenden Norm im österreichischen Recht.
S. 242 - 248, Aufsatz
Europarechtliche Überlegungen zur Abstimmung Österreichs über die Renaturierungs-VO
Dieser Beitrag untersucht die Abstimmung von Bundesministerin Gewessler zur Renaturierungs-VO, welche am 18. August 2024 in Kraft getreten ist, in Hinblick auf eine potenzielle Nichtigkeitsklage. Zwar war Gewesslers Befugnis nach Art 16 Abs 2 EUV gegeben, weil nationale Abstimmungsprobleme die Gültigkeit im Rat nicht beeinflussen, allerdings wird auf Grundlage des Art 4 Abs 3 EUV auch eine Verpflichtung des Rates zur Rücksichtnahme auf die im Vorhinein an die Ratspräsidentschaft kursierten Briefe diskutiert.
S. 249 - 255, Aufsatz
Zur Bindungswirkung der Länderstellungnahme zur Renaturierungs-VO
Die Zustimmung der Klimaschutzministerin zur Renaturierungs-VO im Rat hat auch innenpolitisch hohe Wellen geschlagen. Der schwerwiegende Vorwurf des „Verfassungsbruches“ wurde verschiedentlich erhoben. In diesem Beitrag wird erörtert, warum die einheitliche Stellungnahme der Bundesländer zur Renaturierungs-VO für die Vertreterin Österreichs im Rat nicht rechtsverbindlich war und daher kein Verstoß gegen die Länderbeteiligungsregelung des B-VG vorliegt.
S. 256 - 265, Aufsatz
Klimakrise vor Gericht: (In-)Flexibilität des EGMR bei Klimaklagen
Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu den ersten Klimaklagen im April 2024 bieten Einblicke, wie der Gerichtshof Fragen zur Opferstellung, Extraterritorialität, Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges sowie zur Generationengerechtigkeit und Gewaltenteilung im Klimakontext behandelt. Dieser Beitrag beleuchtet die Bedeutung der Entscheidungen im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung des EGMR und diskutiert die Implikationen für die zukünftigen, derzeit vertagten Fälle vor dem Gerichtshof in Straßburg.
„Nachhaltig“ zu sein, ist „en vogue“ und erklärtes Leitprinzip staatlichen Handelns. Um beispielsweise die Klima-, Energie- und Umweltziele der Europäischen Union zu erreichen, ist das staatliche Engagement zunehmend in „nachhaltige Vorhaben“ und „nachhaltige Aktivitäten“ zu lenken. Eine umfassende und normativ verbindliche Definition, was unter dem Begriff der „Nachhaltigkeit“ zu verstehen ist, existiert jedoch nicht. Gleichsam ist unklar, wie sich Nachhaltigkeitsgesichtspunkte in die bestehenden Rechtsvorschriften einbetten (lassen) und inwiefern eine nachhaltigkeitsorientierte Transformation der Rechtsordnung erforderlich ist.
S. 274 - 277, Aufsatz
Energiegemeinschaften: Strommarktreform erleichtert Errichtung und Betrieb
Energiegemeinschaften wurden im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespakets (EAG) im österreichischen Energierecht verankert. Seither spielen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) eine zunehmend wichtige Rolle bei der dezentralen Erzeugung und Versorgung mit Energie. Eine grundlegende Überarbeitung des Strommarktdesigns wird nun zum Anlass genommen, die Gründung und Verwaltung von Energiegemeinschaften zu erleichtern. Der Entwurf für ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) greift erste Praxiserfahrungen auf und bringt rechtlich interessante Neuerungen bei den Energiegemeinschaften mit sich.
S. 278 - 285, Aufsatz
Die Rechtmäßigkeit des Verbots von „fossiler Werbung“
„Fossile Werbung“ behindert die Verbreitung nachhaltiger Lebensweisen, die Klimaziele und planetarische Grenzen respektieren. Die Stadt Amsterdam hat daher bereits 2020 ein Verbot fossiler Werbung beschlossen und andere Gebietskörperschaften folgen ihrem Beispiel. In der Folge wird aufgezeigt, dass Rechtmäßigkeitsbedenken hinsichtlich der Werbeverbote unbegründet sind und auch einem landes- oder europaweiten Verbot nicht im Wege stehen sollten.
Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass Art 26 Abs 3 lit a ECT die Annahme ausschließt, dass die bedingungslose Zustimmung des Staates, jede Streitigkeit einem Schiedsverfahren zu unterwerfen, Intra-EU-Streitigkeiten nicht umfasse.
Ein Vorrang des Unionsrechts gegenüber Art 26 ECT kann nicht aus Art 31 Abs 3 lit c WVK abgeleitet werden.
Auch die in Art 30 WVK verankerten Regeln über die Kollision völkerrechtlicher Verträge führen nicht zur Annahme eines Vorrangs des EU-Rechts gegenüber dem ECT.
Hätten die Vertragsparteien des ECT eine Sonderregelung für EU-Mitgliedstaaten dahingehend einführen wollen, dass der im EU-Recht vorgesehene Streitbeilegungsmechanismus Vorrang vor Art 26 ECT haben sollte, hätten sie dies im Text des ECT ausdrücklich erwähnen können und müssen.
Abstract
Spanien beantragte beim Schweizerischen Bundesgericht die Aufhebung eines Schiedsspruchs, der einem französischen Investor wegen der Änderung der spanischen Einspeisetarife für Strom aus erneuerbarer Energie Schadenersatz zugesprochen hatte. Das Bundesgericht begründete ausführlich seine Ablehnung der EuGH-Rechtsprechung zur Unionswidrigkeit von Schiedsvereinbarungen in Intra-EU-Streitfällen und wies den Antrag ab.
S. 290 - 294, Judikatur
Erneuerbare-Energien-RL (RED II) grundsätzlich mit WTO-Recht kompatibel
Die Verringerung des Risikos von Treibhausgas-Ausstößen durch den Anbau von Rohstoffen für Biokraftstoffe ist ein legitimes Ziel.
Die Begrenzung und der Ausstieg aus Palmöl-Biokraftstoffen fallen unter die Ausnahmetatbestände des Schutzes des Lebens von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie der Erhaltung erschöpfbarer natürlicher Ressourcen.
Abstract
Ein WTO-Ausschuss hat in einem von Malaysia (und Indonesien) gegen die EU, Frankreich und Litauen eingeleiteten Verfahren entschieden, dass die Novellierung der Erneuerbare-Energien-RL grundsätzlich mit dem WTO-Recht kompatibel ist. Dabei hat er unter anderem ausgeführt, dass die mit ihren negativen Auswirkungen auf das Klima begründete Einschränkung des Verbrauchs von Biokraftstoffen unter die Ausnahmetatbestände des GATT fällt, die Maßnahmen zum Schutz von erschöpfbaren natürlichen Ressourcen und von Menschen, Tieren oder Pflanzen erlauben – ein Präzedenzfall für die europäische Klimapolitik und das Vorgehen gegen großflächige Rodungen von Wäldern zur Gewinnung von Palmöl(-Biodiesel).
S. 295 - 300, Judikatur
Der Schutz des Rechts auf eine gesunde Umwelt als zwingende Norm des Völkerrechts: La Oroya gegen Peru
Im Rahmen des Interamerikanischen Menschenrechtssystems haben Staaten Umweltverpflichtungen sowohl materieller als auch verfahrensrechtlicher Art. Das Recht auf eine gesunde Umwelt ist mit mehreren anderen Rechten verknüpft und umfasst die Verpflichtung des Staates, die Verschmutzung durch öffentliche und private Unternehmen zu regulieren, zu kontrollieren, zu überwachen und zu verhindern.
Abstract
Im November 2023 verkündete der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte (IAGMR) sein Urteil in La Oroya gegen Peru. Der IAGMR entschied dabei, dass die Republik Peru bei der Kontrolle der Aktivitäten im und um den „La Oroya Metallurgical Complex“ nicht die erforderliche Sorgfalt walten ließ und dadurch insbesondere das Recht auf eine gesunde Umwelt, auf Gesundheit und persönliche Unversehrtheit von 80 Opfern verletzte.
S. 301 - 306, Praxis
Interconnected Disaster Risks 2023: Sechs „Risikokipppunkte“ für die globale Umwelt und menschliche Sicherheit
Das Institut für Umwelt und menschliche Sicherheit der United Nations University in Bonn (UNU-EHS) veröffentlichte Ende 2023 einen Bericht zu „Interconnected Disaster Risk“. Darin werden sechs „Risikokipppunkte“ für die globale Umwelt und das Überleben der Menschheit identifiziert, die miteinander in Verbindung stehen und wechselseitig Konsequenzen füreinander haben. Der Bericht fasst Erklärungen für die Ursachen der einzelnen „Risikokipppunkte“ zusammen und bemüht sich um Lösungsansätze. Einige dieser Themen stehen auch beim „Summit of the Future“ der Vereinten Nationen, der im September 2024 stattfindet, auf dem Programm. Neben Klima- und Umweltschutz werden auch andere Fragen, wie die nachhaltige Nutzung des Weltraums und die langfristige Versicherbarkeit von Katastrophenschäden beleuchtet. Der Bericht analysiert Nachhaltigkeit daher auf mehrdimensionale Weise, insbesondere durch die Einbeziehung technischer und wirtschaftlicher Faktoren.
S. 307 - 309, Praxis
„Alles Kreislaufwirtschaft!“: Über die Neuerungen der EU-Verpackungs-VO
Kurz vor der EU-Wahl hat das Europäischen Parlament am 24. April 2024 noch dem Kompromiss zur Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-Verpackungs-VO) zugestimmt. Der vorliegende Text der EU-Verpackungs-VO zielt darauf ab, die Menge und Umweltauswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen zu reduzieren, indem strenge Anforderungen an deren Gestaltung, Herstellung und Kennzeichnung festgelegt werden. Die nunmehr (fast) fixierten Anforderungen der EU-Verpackungs-VO stellen die gesamte Kreislaufwirtschaft vor Herausforderungen, deren Lösung alle betroffenen Wirtschaftsakteure die kommenden Jahre beschäftigen wird.
S. 310 - 313, Praxis
Die neue EU-Batterie-VO: Ein lebenszyklusbasierter holistischer Ansatz zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der EU
Mit der neuen Batterie-VO setzt die Europäische Union einen weiteren Schritt Richtung Realisierung der Ziele für die Kreislaufwirtschaft des Europäischen Green Deals. Mit ihr wird für Batterien, die in künftigen Überlegungen nicht nur im Bereich der sauberen Mobilität eine Rolle als wichtige Energiequelle spielen sollen, ein rechtlicher Rahmen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft geschaffen. Besonders dabei ist, dass nicht nur auf das Schicksal der Batterien nach deren Lebensende abgestellt, sondern deren gesamter Lebenszyklus im Sinne einer nachhaltigen Nutzung neu geregelt wird. Der Beginn dieses Zyklus wird bereits bei der Produktion der Batterien angesetzt, was sich etwa in einer damit einhergehenden erweiterten Herstellerverantwortung, die sich zum Teil über Sorgfaltspflichten bis auf den Ursprung der verwendeten Rohstoffe erstreckt, erkennen lässt.
Fundstelle: Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG, ABl L 2023/191, 1.
S. 318 - 318, Veranstaltungen
VERUM aktuell „Lieferketten und Greenwashing“
S. 319 - 320, Veranstaltungen
ClimLaw: Graz 3rd Annual PhD Workshop on Climate Law and Litigation
S. 321 - 322, Veranstaltungen
Nachhaltigkeit unternehmen. Entrepreneurship im Zeichen grüner Transformation
S. 322 - 323, Veranstaltungen
12. Grazer Energierechtstag – Energiewende – New Stepstones
S. 326 - 326, Veranstaltungen
Research Institute for Sustainable Economic Law (RISE)
S. 327 - 328, Veranstaltungen