Der Ausbau von Wind- und Wasserkraftwerken könnte durch eine Beteiligungspflicht von Bürgerinnen und Bürgern an diesen (Bürger)Kraftwerken besonders gefördert werden. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, wie ein österreichisches Beteiligungspflichtmodell ausgestaltet und auf welche Kompetenzgrundlage ein entsprechendes Gesetz gestützt werden könnte. Zudem wird untersucht, ob ein derartiges Modell auch als grundrechtskonform (Eigentumsschutz, Erwerbsfreiheit, Gleichheitssatz) zu qualifizieren wäre.
- ISSN Online: 1613-754X
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Inhalt der Ausgabe
Der vorliegende Aufsatz untersucht die im Schrifttum strittige Frage, ob die Gemeinden der Evangelischen Kirche in Österreich berechtigt sind, Gemeindeumlagen als Zuschlag zu den Kirchenbeiträgen einzuheben und gegebenenfalls im Rechtsweg einzuklagen.
S. 157 - 170, Abhandlung
Die verfassungsrechtlichen Modalitäten des Brexit - Parlamentssouveränität versus Royal Prerogative
Das Vereinigte Königreich stimmte beim Referendum am 23. Juni 2016 als erster Mitgliedstaat mehrheitlich für einen Austritt aus der Europäischen Union. Neben komplexen wirtschaftlichen und unionsrechtlichen Fragestellungen wirft der Brexit auch zahlreiche nationale verfassungsrechtliche Fragen für das UK, dessen Verfassungsrechtssystem sich aufgrund der ungeschriebenen Verfassung, der Parlamentssouveränität und eines materiellen Verfassungsverständnisses wesentlich von jenem der kontinentaleuropäischen Mitgliedstaaten der EU unterscheidet, auf. Im folgenden Beitrag wird die verfassungsrechtliche Problemstellung, die im Fall Miller sowohl an den High Court als auch an den Supreme Court des Vereinigten Königreichs herangetragen wurde, analysiert: Was bedeutet für das UK ein Austritt „im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften“ iSd Art 50 Abs 1 EUV und konnte damit in Verbindung stehend das Austrittsgesuch gemäß Art 50 Abs 2 EUV allein durch die Exekutive unter Berufung auf die royal prerogative eingereicht werden oder war zuvor eine Mitwirkung des Westminster-Parlaments aufgrund der Doktrin der Parlamentssouveränität verfassungsrechtlich unerlässlich?
S. 171 - 181, Abhandlung
Die Pfadabhängigkeit von Demokratiereformen in Österreich
Dieser Beitrag analysiert Demokratiereformen und Debatten darüber seit Ende der 1990er-Jahre. Im Unterschied zu älteren Studien und Forschungsansätzen, die weiterhin auch die rechtswissenschaftliche Diskussion prägen, bezieht er auch Entwicklungen im Verwaltungsbereich mit ein. Dabei wird erkennbar, dass es in Österreich zwei Pfade von Demokratiereformen gibt, „Demokratisierung durch politische Verfahren“ und „Demokratisierung durch Governance“.
Die notwendige, stationäre Pflege zählt seit langem zum sozialhilferechtlichen Lebensunterhalt; kann sie sich der Einzelne nicht leisten, hilft die Gemeinschaft. Das tut sie allerdings erst, nachdem alles Vermögen aufgebraucht ist und sich alle Einkommensquellen als unzureichend erweisen. Dieses Regelungsregime läuft mit 31. Dezember 2017 aus; der Bund hat ihm per Verfassungsänderung ein Ende bereitet. Dieser Beitrag will zweierlei: Er legt die Verfassungsbestimmung über die Abschaffung des Pflegeregresses aus und er skizziert dessen Auswirkungen.
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