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ZOER

Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 3, September 2014, Band 69

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 1613-7663

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Inhalt der Ausgabe

S. 291 - 314, Aufsatz

Rebhahn, Robert

Financial Crisis and State Liability

In diesem Beitrag wird argumentiert, dass die Finanzkrise, die Europa seit 2008 heimsucht, die Haftungsverpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten in mehreren Dimensionen betreffen kann. Die erste dieser Dimensionen ist die Staatshaftung gegenüber Individuen für spezifische Verluste, die letztere durch die Krise erlitten haben, die zweite betrifft die Verpflichtungen, die von den EU-Mitgliedstaaten zur Rettung von Banken oder anderen Mitgliedstaaten eingegangen wurden.

Da die Rechtsgrundlage für derlei Staatshaftungsansprüche entweder mitgliedstaatlich oder unional sein kann, werden diese beiden Ebenen zuerst knapp untersucht und die Rechtsfolgen verschiedener Typen von Regulierungsversagen beschrieben. Schließlich werden einige Schlussfolgerungen aus der Krise gezogen und die These aufgestellt, dass die Souveränität der Mitgliedstaaten durch die Krise und die politischen Reaktionen darauf schwer beeinträchtigt wurde.

S. 315 - 350, Aufsatz

Konrath, Christoph/​Liebich, David

Interparlamentarische Zusammenarbeit in der EUInterparliamentary Cooperation in the EU

Mit dem Vertrag von Lissabon fanden die nationalen Parlamente erstmals Aufnahme in den Vertragstext, womit ihre institutionelle Stellung – wie auch die des Europäischen Parlaments – in vieler Hinsicht gestärkt wurde. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung will dieser Beitrag den bestehenden Rechtsrahmen für interparlamentarische Zusammenarbeit skizzieren und fragen, ob er geeignet ist, um einerseits den Demokratieproblemen der EU zu begegnen und andererseits den Status und die Entscheidungsgewalt aller betroffenen Parlamente angemessen zu berücksichtigen.

Die Arbeit beginnt mit einer Auseinandersetzung mit Rechtsfragen der interparlamentarischen Zusammenarbeit sowie mit einer knappen Analyse der Funktion der Parlamente im Integrationsprozess. Anschließend werden die Rechtsgrundlagen interparlamentarischer Kooperation in der EU und im Recht der Mitgliedstaaten kritisch gewürdigt sowie deren konkrete Anwendungspraxis dargestellt.

Schließlich stellt der Beitrag die These auf, dass die Rechtsgrundlagen im EUV letztlich nicht über den Appell zur Zusammenarbeit hinausgehen und damit jede Konkretisierung abhängig von informalen Arrangements und anlassfallbezogenen Regelungen machen. Daher wird es erforderlich sein, der interparlamentarischen Zusammenarbeit im Prozess der europäischen Integration in Zukunft mehr Aufmerksamkeit zu schenken.

S. 351 - 364, Aufsatz

Palmstorfer, Rainer/​Reitshammer, Daniela Marielen

Die Bescheidbeschwerde: Ist die Einteilung in ordentliche bzw außerordentliche Rechtsmittel nach Herrnritt obsolet?The Complaint Against A Decision: Is the Division into Ordinary and Extraordinary Legal Remedies According to He...

Die Frage, ob die im Zuge der Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführte Bescheidbeschwerde als ordentliches oder außerordentliches Rechtsmittel zu werten ist, ist umstritten. Der nachstehende Beitrag kommt zum Ergebnis, dass es sich dabei um eine neue Art von ordentlichem Rechtsmittel handelt.

S. 365 - 395, Aufsatz

Raschauer, Nicolas/​Riesz, Thomas

Grundsätzliches und Spezielles zum neuen Energieeffizienzgesetz des BundesThe Fundamental and Special Aspects of the New Federal Energy Efficiency Act

Im Sommer 2014 ist das Energieeffizienzgesetz des Bundes im zweiten Versuch vom Nationalrat beschlossen und kürzlich im BGBl kundgemacht worden. Der Gesetzgeber will damit Energieverbraucher und Energielieferanten verpflichten, durch sog „Energieeffizienzmaßnahmen“ nachhaltig zum Gelingen der sog „20-20-20-Ziele“ beizutragen. Ab 2015 sind Unternehmen daher bei sonstiger Sanktion verpflichtet, Energieeinsparungsstrategien zu entwickeln oder Förderungsmaßnahmen des Bundes finanziell, durch einen sog „Ausgleichsbetrag“, zu unterstützen. Das nachfolgende Manuskript beleuchtet das neue Gesetz und weist auf Auslegungsprobleme hin.

S. 397 - 417, Aufsatz

Fülöp, Tünde/​Kumin, Andreas J.

Recent Austrian practice in the field of European Union law Report for 2013

Dieser dritte Bericht über ausgewählte Beispiele für die praktischen Probleme des Europarechts, welche unsere Abteilung Europarecht des Völkerrechtsbüros im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres, diesmal während des Jahres 2013, vorwiegend beschäftigt haben, wird zunächst einen Überblick über die auf globaler und regionaler Ebene, vor allem aber auch im Rahmen der Europäischen Union in jüngster Zeit unternommenen Initiativen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit bieten. Im Rahmen seines Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarats von November 2013 bis Mai 2014 hatte unser Ministerium das Vergnügen, gemeinsam mit dem Institut für Europarecht und Völkerrecht der Universität Innsbruck eine wissenschaftliche Konferenz mit dem Titel „Strengthening the Rule of Law in Europe“ zu veranstalten, die am 3. und 4. April 2014 in Innsbruck stattfand. Der Beitrag im Abschnitt I. gibt eine Vorschau auf die Schriftfassung des Vortrags von Andreas J. Kumin bei dieser Konferenz, hier in seiner noch nicht endredigierten und noch nicht überprüften Fassung, welche gegen Ende des Jahres in dem von Univ.-Prof. Dr. Werner Schroeder herausgegebenen Sammelband zur Dokumentation des Tagungsgeschehens erscheinen wird. Wir bedanken uns herzlich bei Hart Publishing und Prof. Schroeder für die freundliche Genehmigung dieser Vorgangsweise. Dieser Bericht wird sich außerdem mit der politisch aktuellen Frage beschäftigen, welche Möglichkeiten die Mitgliedstaaten haben, die eine Anfrage eines Drittstaats bezüglich des Einfrierens von Vermögenswerten bestimmter Staatsangehöriger dieses Staates erhalten, sofern in dem Staat ein interner Konflikt stattfindet oder ein Regimewechsel stattgefunden hat. Schließlich werden zwei Fälle angesprochen, die die Positionierung und die Vertretung der EU in gerichtlichen Verfahren vor dem Gericht eines Drittstaats bzw vor einem internationalen Gericht betreffen; in beiden Fällen hat die Europäische Kommission Stellungnahmen im Namen der EU eingereicht, die zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Rat, Kommission und Mitgliedstaaten geführt haben.

S. 477 - 524, Aufsatz

Obwexer, Walter/​Villotti, Julia

The judgments of the CJEU adopted in 2013 and their relevance for Austria

2013 trafen der Gerichtshof und das Gericht der Europäischen Union insgesamt 1.337 Verfügungen – 832 Urteile und 505 Entscheidungen. Einige davon betrafen Österreich direkt, andere wiederum berührten wichtige Entwicklungen des EU-Rechts und sind daher auch für Österreich bei der Auslegung des EU-Rechts von Bedeutung. Verschiedene Verfahren vor dem EuGH betrafen Aufhebungsverfahren, Schadensersatzforderungen und Berufungsverfahren von natürlichen oder juristischen Personen aus Österreich und sind daher in unserem Zusammenhang wegen ihrer persönlichen Verbindung wichtig.

Der vorliegende Beitrag analysiert etwa 40 Urteile und Entscheidungen des Gerichtshofs und des Gerichts der Europäischen Union. Die ausgewählten Fälle machen die weitreichenden rechtlichen Konsequenzen einzelner Judikate deutlich und demonstrieren die dynamische Entwicklung der Judikatur, die zu einigen neuen rechtlichen Verpflichtungen Österreichs führen. Auch wenn deren Umsetzung unmittelbar begonnen wurde, ist sie zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

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