Die Rekommunalisierung von vormals privaten Unternehmen anvertrauten Ent- oder Versorgungsbereichen boomt seitdem die vor der Liberalisierung lukrative Energieversorgung den Kommunen als Quersubventionierungsquelle im kommunalen Querverbund wettbewerbsbedingt „weggebrochen“ ist. Die folgende Abhandlung erläutert anhand einer Fallstudie mögliche EU-beihilfenrechtliche Sollbruchstellen der Rekommunalisierung am Beispiel der Wasserver- und Abwasserentsorgung.



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Inhalt der Ausgabe
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S. 171 - 177, Aufsatz
Christian Koenig -
S. 178 - 188, Judikatur
Alexander EggerDas Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
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S. 189 - 191, Judikatur
Alexander EggerDer Kläger ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 6.872,76 EUR (darin 1.145,46 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.
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S. 192 - 214, Judikatur
Dirk T. WiemerDie Klage wird abgewiesen.
Die Bayerische Motoren Werke AG trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.
Der Freistaat Sachsen trägt seine eigenen Kosten.