Die Rekommunalisierung von vormals privaten Unternehmen anvertrauten Ent- oder Versorgungsbereichen boomt seitdem die vor der Liberalisierung lukrative Energieversorgung den Kommunen als Quersubventionierungsquelle im kommunalen Querverbund wettbewerbsbedingt „weggebrochen“ ist. Die folgende Abhandlung erläutert anhand einer Fallstudie mögliche EU-beihilfenrechtliche Sollbruchstellen der Rekommunalisierung am Beispiel der Wasserver- und Abwasserentsorgung.
- ISSN Online: 2309-7442
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Inhalt der Ausgabe
S. 171 - 177, Aufsatz
EU-beihilfenrechtliche Stolpersteine bei der Rekommunalisierung - eine Fallstudie am Beispiel der Wasserwirtschaft (Teil 1)
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
S. 189 - 191, Judikatur
Privatisierung; Bieterverfahren; Schadenersatz für Teilnahme; Lauterkeitsrecht; UWG Die Revision wird zurückgewiesen
Der Kläger ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 6.872,76 EUR (darin 1.145,46 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Bayerische Motoren Werke AG trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.
Der Freistaat Sachsen trägt seine eigenen Kosten.
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