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Heft 4, Dezember 2021, Band 2021

JURIDIKUM

Autor

eJournal-Heft
ISSN Online:
2309-7477

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Inhalt der Ausgabe

  • SLAPPs und SLAPP-Back

    S. 417 - 421, vor.satz

    Paul Hahnenkamp / Maximilian Blaßnig

    SLAPPs – Strategic Lawsuits Against Public Participation, oder auf Deutsch: Einschüchterungsklagen – verfolgen das Ziel, die Berichterstattung zu einem konkreten Thema oder einer Person zu unterbinden und öffentliche Stimmen verstummen zu lassen. Die Kläger:innen sind meist mächtige Private, staatliche Stellen oder der staatlichen Sphäre nahestehende Akteur:innen. Auf Beklagtenseite stehen in der Regel Journalist:innen, unabhängige Medien oder NGOs. Durch die angestrengte Prozessführung sind kritische Stimmen in ihren Ressourcen gebunden oder befürchten hohe Verfahrenskosten. Die rechtspolitische Debatte zum Umgang mit SLAPPs bewegt sich in einem grundrechtlichen Spannungsfeld. Dieses will der Beitrag beispielhaft anhand der Rsp des EGMR zur Meinungsfreiheit und Medienvielfalt, dem Persönlichkeitsschutz und dem Zugang zum Recht nachzeichnen. Mithilfe des dadurch abgesteckten Rahmens gilt es für Österreich auszuloten, ob es ergänzender Regelungen gegenüber Einschüchterungsklagen bedarf.

  • Verbotsstadt 2.0

    S. 424 - 427, merk.würdig

    Talia Çetin

    Im Sportjahr 2021 verbietet Graz Skaten auf öffentlichen Plätzen. Die Freiheitlichen bereiten den Grazer Wahlkampf vor und wollen Sprachrohr für lärmgeplagte Anrainer_innen sein. § 88 StVO, welcher das Spielen auf Straßen regelt, wird als gesetzliche Grundlage neu interpretiert. Medienberichten zufolge hat diese Argumentation ein Jurist mit einer Anzeige losgetreten. Durch diese Auffassung gelten auch nicht anwesende Straßenbenutzer_innen als potentiell gefährdete Verkehrsteilnehmer_innen. Das Trickverbot reiht sich zu den Grazer Stadtverboten ein. Seit 2005 werden vermehrt Freiheiten in der Öffentlichkeit beschnitten. Skatern_innen, welche für Tricks den Boden mit den Rollen verlassen, werden mit Organstrafverfügungen geahndet. Ein Sportverein übernimmt Strafzahlungen in der Steiermark. Organisationen hatten sich schon vor der Pandemie für urbanes Miteinander eingesetzt.

  • Soziale Mindestsicherung und Migration

    S. 428 - 430, merk.würdig

    Walter J. Pfeil

    Sozialleistungen für AusländerInnen waren schon immer ein heikles Thema, das seit 2015 noch eine deutliche Verschärfung erfahren und nicht unwesentlichen Einfluss auf Wahlen oder Referenden (wie beim Brexit) genommen hat. Die Diskussionen darüber werden aber – leider auch auf der juristischen Ebene – oft nicht sachlich und evidenzbasiert geführt. Umso erfreulicher sind Arbeiten, die das durchaus komplexe Zusammenspiel von Verfassungs- und Unions- bzw Völker- und Sozialrecht ebenso fundiert wie instruktiv beleuchten. Dadurch wird klar, dass es nicht „bloß um die (sozial)rechtliche Stellung von MigrantInnen“ geht, sondern um nicht weniger als den sorgsamen Umgang mit den Grundsätzen des Rechtsstaats.

  • Arbeiten ohne Papiere in der Pandemie

    S. 431 - 436, debatte: Corona

    Vina Yun / Susanne Kimm

    Die Auswirkungen der Corona-Krise haben fast alle arbeitenden (und Arbeit suchenden) Menschen zu spüren bekommen: Kurzarbeit, Maskenpflicht oder Homeoffice sind nur einige der Phänomene, die uns weiterhin begleiten. Doch was bedeutet die Pandemie – bzw der politische Umgang damit – für Menschen, die undokumentiert arbeiten? Wie in vielen Bereichen hat die Corona-Krise auch hier bestehende Ungleichheiten sichtbar gemacht und verschärft. Dieser Beitrag basiert auf Erfahrungen aus der Beratungspraxis der UNDOK-Anlaufstelle.

  • Die lauterkeitsrechtliche Verantwortung von Influencer*innen

    S. 437 - 446, recht & gesellschaft

    Anna Büchel

    Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Thema der Werbekennzeichnung von Beiträgen auf Instagram durch Influencer*innen. In Deutschland gibt es bereits mehrere Urteile zum Thema, die jedoch bei gleichem Sachverhalt stark voneinander abweichen. In diesem Artikel werden die verschiedenen Positionen analysiert.

  • Gesprochenes Recht?

    S. 447 - 454, recht & gesellschaft

    Magdalena Csármán

    Geht man Phänomenen wie der Regierungskommunikation zur ersten Lockdown-Verordnung im Frühjahr 2020 näher nach, so zeigt sich, dass de facto alle Handlungsformen der Verwaltung potentiell mündlich, also durch gesprochene Sprache, gesetzt werden können: Von Verordnungen über Weisungen bis zur öffentlichen Verwaltungskommunikation als Kategorie der schlichten Hoheitsverwaltung, wie etwa auch die besagte Regierungskommunikation, die als subnormativ verhaltenssteuernd intendierte Mitteilung der Rechtsauffassung der Regierungsmitglieder gefasst werden kann. Die Rechtsstaatsjudikatur schiebt der Volatilität der gesprochenen Sprache weitgehend einen Riegel vor. Auf die Formen der schlichten Hoheitsverwaltung hat sie allerdings kaum Zugriff; als rechtsstaatliche Reißleine kann hier momentan nur das allgemeine Verwaltungsrecht dienen, das genauer hinsehen muss, je subtiler der Staat steuert.

  • Unpopuläre Reform der StPO

    S. 455 - 461, recht & gesellschaft

    Manuel Löw

    Am 26.3.2021 gelangte ein Ministerialentwurf ua zur Änderung der Strafprozessordnung in die Begutachtung, der überaus viel Kritik mit sich brachte. Das nachher beschlossene und kundgemachte Gesetz weicht erheblich von der Fassung des Entwurfes ab. Dieser Beitrag widmet sich hauptsächlich dem Ministerialentwurf und fokussiert rechtsdogmatische, rechtsstaatliche und legistische Problempunkte, die ihm immanent waren und stellt ihn dem neuen Gesetz gegenüber. Zudem wird die im Rahmen der Begutachtung geäußerte, politische und gesellschaftliche Resonanz auf den Entwurf beleuchtet. Im Zentrum steht die Frage, ob ein Angriff auf den Rechtsstaat durch massive öffentliche Kritik verhindert werden konnte. Ziel dieses Beitrags ist es, JuristInnen und NichtjuristInnen einen Einblick zu den wesentlichsten Rechtsnormen bzgl der Sicherstellung im österreichischen Strafprozessrecht zu gewähren und den kritischen Blick für sensible Gesetzesänderungen zu schärfen.

  • Exportkontrolle in Österreich?

    S. 462 - 472, recht & gesellschaft

    Michael Friedl / Peter Amesberger

    Die Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungs- und anderen sensiblen Gütern erfolgt in Österreich auf Basis unterschiedlicher internationaler, unionsrechtlicher und nationaler Normen. Der Noricum-Skandal sowie vor allem der EU-Beitritt haben grundlegende Reformen hervorgebracht. Daraus ergibt sich jedoch ein uneinheitliches Bild sowohl im Hinblick auf die Genehmigungskriterien als auch der zuständigen Behörden für Exporte. In diesem sich schnell weiterentwickelnden Rechtsgebiet wird die Abwägung zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Missbrauch exportierter Rüstungs- und Dual-Use-Güter konstant auf die Probe gestellt. Trotz intensiver Regulierung gelingt dieser Ausgleich jedoch nicht immer zufriedenstellend.

  • Vorwort der Gastherausgeber:innen

    S. 473 - 475, thema: Rassismus und Recht

    Christa Markom / Ines Rössl

    Das Verhältnis von Rassismus und Recht scheint in den österreichischen Rechtswissenschaften im Gegensatz zu gegenwärtigen deutschen Rechtsdebatten eher wenig beachtet. Der vorliegende Heftschwerpunkt antwortet auf diese Leerstelle. Er soll Orientierungspunkte und Anregungen für eine rassismuskritische Rechtswissenschaft bieten. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie das Recht selbst an der Herstellung und Aufrechterhaltung von Rassismus teilhat(te) und wie dieses Verhältnis gefasst und untersucht werden kann. Die im Schwerpunkt versammelten Beiträge stellen theoretische Rahmen für rassismuskritische Analysen vor und zeigen konkrete Manifestationen rassistischer Verhältnisse in der Geschichte und Gegenwart auf, etwa mit Blick auf Polizei, Arbeitswelt, Bildung und reproduktive Rechte.

  • Critical Race Theory

    S. 476 - 481, thema: Rassismus und Recht

    Mathias Möschel

    Dieser Beitrag stellt die Geschichte und Grundzüge der Critical Race Theory (CRT) vor. Die Hauptthese ist, dass ein solcher Ansatz nicht nur einen wertvollen Beitrag im Rahmen juristischer Analysen leistet, sondern auch zu grundlegenderen Veränderungen und der Diversifizierung von Rechtsdebatten und -analysen beiträgt und nicht zuletzt auch einen besseren Schutz für racial minorities bietet.

  • Rassismen im Recht erkennen

    S. 482 - 493, thema: Rassismus und Recht

    Doris Liebscher

    Rassismus in rechtlichen Regulierungen, Verfahren und Entscheidungen zu erkennen, zu benennen und einzuordnen, fordert heraus – rechtsdogmatisch, rassismustheoretisch und nicht zuletzt ganz persönlich, denn Rassismus betrifft uns alle, aber sehr unterschiedlich. Der Beitrag möchte Jurist:innen bei einem rassismuskritischen Blick auf das Recht unterstützen. Liebscher skizziert dazu zunächst Referenzen, Prämissen und Kontroversen rassismuskritischer Rechtswissenschaft im deutschsprachigen Rechtskontext, wobei sie auf die Erkenntnisse von Critical Race Theory zurückgreift. Sie nimmt dann rassismustheoretische Begriffsklärungen vor und systematisiert schließlich die Vielfalt der Rassismen - individuell, institutionell, strukturell, die sich im Recht zeigen können.

  • Wie kolonial ist Österreichs Rechtsgeschichte?

    S. 494 - 502, thema: Rassismus und Recht

    Sebastian M. Spitra

    Was hat die Pragmatische Sanktion mit Österreichs Kolonialgeschichte zu tun? Österreichs (Rechts)Geschichte setzte sich bisher nur selten mit der Rolle der Habsburgermonarchie und der Republik während des Kolonialismus auseinander. Dieser Beitrag möchte sich dem Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln annähern. Nach einer kurzen Einführung in die unterschiedlichen Episoden österreichisch(-ungarisch)er Kolonialgeschichte wird der Fokus auf die Rechtsgeschichte gelegt. Hierfür werden verschiedene Zugangsweisen zur weiteren Erforschung der kolonialen Geschichte Österreichs und ihres Einflusses auf das Recht skizziert. Dabei wird zwischen einem wissenschaftsgeschichtlichen, wirtschaftsrechtsgeschichtlichen und personenrechtsgeschichtlichen Ansatz unterschieden. Der Text endet mit einem Appell, den bisher blassen Konturen von Österreichs Kolonialgeschichte mit einer verstärkten Aufmerksamkeit für dieses Forschungsfeld einen stärkeren Anstrich zu verleihen.

  • Rassismus aus der Perspektive materialistischer Staatstheorie

    S. 503 - 511, thema: Rassismus und Recht

    Lukas Egger

    Der Artikel unternimmt eine Theoretisierung von Rassismus und Staatlichkeit ausgehend von einer materialistischen Theorie des bürgerlichen Staates. Zunächst werden poststrukturalistische und weberianische Zugänge, die versuchen moderne Staatlichkeit und Rassismus zusammenzudenken, einer Kritik unterzogen und anschließend wird eine alternative Konzeption entwickelt. Diese versteht Rassismus auf der ideologischen Ebene als Legitimationsidee für die von bürgerlichen Nationalstaaten systemisch produzierten Ungleichheiten, die vor dem Hintergrund moderner Vorstellungen naturrechtlicher Gleichheit gerechtfertigt werden müssen. Auf der strukturellen Ebene zeigt der Artikel, am Beispiel des modernen Wohlfahrtsstaates, wie das in ihm verdichtete Kräfteverhältnis auf dem rassistischen Ausschluss von nicht zugehörigen Anderen basiert.

  • Bekämpfung des Rassismus und der Diskriminierung in Deutschland

    S. 512 - 515, thema: Rassismus und Recht

    Elisabeth Kaneza

    Dieser Artikel bietet einen Überblick über den aktuellen rechtlichen Kontext im Hinblick auf die Bekämpfung des Rassismus und der rassischen Diskriminierung in Deutschland. Das grundgesetzliche Diskriminierungsverbot wegen der Rasse hat bisher ein Schattendasein geführt. Es wurde vom BVerfG kaum behandelt. In den letzten Jahren haben vor allem Racial-Profiling-Fälle zu einer Entwicklung der Rsp mit Bezug auf Art 3 Abs 3 S 1 GG beigetragen. Die rassistischen Anschläge in Hanau im Jahr 2020 und der Mord an dem Afroamerikaner George Floyd haben eine Rassismusdebatte angestoßen, die zu einer größeren Aufmerksamkeit für den Rassismus und die strukturelle Diskriminierung geführt hat. Der Diskurs um den Rassebegriff, der seit Jahren geführt wird, wurde mit der Forderung wieder aufgegriffen, Rasse aus dem Grundgesetz zu streichen.

  • Relevante Bestimmungen gegen rassistische Diskriminierung und Rassismus im Allgemeinen – ein Überblick

    S. 516 - 518, thema: Rassismus und Recht

    Dilber Dikme

    Es gibt eine Vielzahl an völker-, europarechtlichen, sowie nationalen Bestimmungen, die die Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung bzw Rassismus im Allgemeinen vorsehen. Dennoch ist struktureller Rassismus auch in Österreich weiterhin gegenwärtig und bedarf zusätzlicher systemischer Antworten und einer genaueren Betrachtung.

  • Rassistische Polizeigewalt in Österreich

    S. 519 - 521, thema: Rassismus und Recht

    Dunia Khalil

    Seit einigen Jahren beobachten wir sowohl in der Politik als auch in den Medien eine vermehrte Diskussion über rassistische Polizeigewalt. Obwohl dieser Diskurs in erster Linie mit den USA verbunden wird, stellt Rassismus innerhalb der Polizei auch in Österreich eine wesentliche sehr aktuelle Problematik dar. Nicht nur berichten Betroffene immer öfter von ihren schockierenden Erlebnissen, auch belegen Studien und Umfragen, dass Österreich in facto auch im Europavergleich mehrfach am schlechtesten abschneidet. Um Betroffenen in der Praxis den Zugang zum Recht zu ermöglichen, ist Veränderung dringend notwendig. Der nachstehende Artikel erläutert, mit welchen Schwierigkeiten Betroffene von rassistischer Polizeigewalt unter anderem konfrontiert werden.

  • „Heißt das, es gibt rechtlich geseh’n keine Rassen?“

    S. 522 - 531, thema: Rassismus und Recht

    Christa Markom

    Anhand sozialanthropologischer Forschungen an österreichischen Schulen wird analysiert, wie „Rasse“ nach wie vor als Ordnungsprinzip funktioniert. Zu Beginn wird die Genese des Konzeptes und Begriffes „Rasse“ in Europa nachvollzogen, um dann anhand von Schulbuchanalysen, Interviews, Fokusgruppen und Teilnehmenden Beobachtungen mit Lehrer*innen und Schüler*innen dessen Verwendung und vermeintlichen Nutzen aufzuzeigen. Dabei geht es um die fehlende Auseinandersetzung von Akteur*innen im Feld Schule, mit dem ungleichheitsgenerierenden System des Rassismus im Bildungssystem und die Erwartungshaltung an eine höhere Instanz wie beispielsweise das Rechtssystem um etwaige Richtlinien vorzugeben.

  • „Whiteness“ an juridischen Fakultäten

    S. 532 - 535, thema: Rassismus und Recht

    Anonym

    „Whiteness“ an juridischen Fakultäten ist ein wenig beachtetes Thema innerhalb der österreichischen Rechtswissenschaften. Für den vorliegenden Beitrag wurden Studierende der juridischen Fakultät Wien eingeladen, über ihre diesbezüglichen Erfahrungen zu reflektieren.

  • Erntearbeit: der Osten zur Hand

    S. 536 - 538, thema: Rassismus und Recht

    Sónia Melo

    Die Ernte von Gemüse und Obst in Österreich wird vorwiegend von osteuropäischen Saisoniers verrichtet. Ob EU-Bürger_innen mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt (Rumänien) oder Drittstaatsangehörige mit temporärem und eingeschränktem Aufenthaltstatus (Ukraine): sie arbeiten in der Regel unter schlechten und ungesetzlichen Bedingungen. Die sezonieri-Kampagne, eine gewerkschaftliche Unterstützungskampagne für Erntearbeiter_innen in Österreich, setzt hier an.

    Die Arbeit in der Landwirtschaft gehört zum Niedriglohnsektor in der EU, so auch in Österreich. Die Ausbeutung von migrantischen Arbeitskräften in der Landwirtschaft beruht auf der wirtschaftlichen Ungleichheit von Ländern und auf rassistischen Normen, Gesetzen und Haltungen. Eine auf Rassismus basierende Hierarchie, in der die „Anderen“ untergeordnet sind, die nicht hier geboren sind – Grenzen werden auf und zu gemacht, je nach wirtschaftlichen Interessen.

  • “Ally” or “enemy”?

    S. 539 - 547, thema: Rassismus und Recht

    Angéla Kóczé

    Der Beitrag untersucht die Entscheidungen V.C. v. Slowakei (EGMR) und A.S. v. Ungarn (CEDAW-Kommittee) betreffend Zwangssterilisierungen an Romnja. Bemerkenswert ist, dass die Praxis klar als Menschenrechtsverletzung erkannt, jedoch die strukturelle und intersektionale Dimension der Fälle weitgehend ignoriert wurde. Es zeigt sich die paradoxe Natur des Rechts: Einerseits kann es als „Verbündeter“ für NGOs und Menschenrechtsorganisationen betrachtet werden, weil es Sichtbarkeit für Problemlagen erzeugt. Andererseits behält es insofern seine historische Rolle als „Gegner“, als die vergeschlechtlicht rassistische Unterordnung von Romnja nicht adäquat adressiert wird. Der Beitrag stellt die Frage, inwiefern dadurch struktureller Rassismus gestärkt und stillschweigend einer eugenischen sozialen Norm entsprochen wird, welche die Reproduktion jener zu verhindern sucht, die als „unwert“ oder „untauglich“ für die Gesellschaft gelten.

  • Gender Data: (Un-)Sichtbarkeit in der Krise

    S. 548 - 551, nach.satz

    Laura Widerhofer

    Das individuelle Gesundheitsrisiko hängt von einer Vielzahl einzelner Faktoren ab. Erst das Abbilden der spezifischen Wechselwirkungen unterschiedlicher Risikofaktoren ermöglicht eine intersektionale Folgenabschätzung der ergriffenen Maßnahmen und somit deren Auswirkung auf bereits bestehende (soziale) Ungleichheiten. Die Verfügbarkeit und Qualität der wissenschaftlichen Aufbereitung von Daten sind Voraussetzung für eine zielorientierte, gleichheitskonforme und zeitgemäße evidenzbasierte Politik. In dem folgenden Beitrag soll ebendiese Leerstelle in Bezug auf Gender Data aufgezeigt werden.

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