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JRP

Journal für Rechtspolitik

Heft 4, Dezember 2021, Band 29

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 1613-754X

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Inhalt der Ausgabe

S. 313 - 325, Abhandlung

Homar, Philipp

Akteneinsicht vs Geheimhaltungsrechte: Aus Perspektive des Lauterkeits- und Immaterialgüterrechts

Das Recht zur Akteneinsicht ist wesentlicher Bestandteil von Verfahrensordnungen sowohl des Privatrechts als auch des öffentlichen Rechts. Es stellt sich jedoch die Frage, inwiefern das Einsichtnahmerecht an Grenzen stößt, wenn Inhalte von Prozessakten immaterialgüterrechtlichen Schutz genießen oder Geschäftsgeheimnisse darstellen. Die Relevanz des Spannungsverhältnisses zwischen der Akteneinsicht und gegenläufigen Interessen verdeutlicht sich nicht nur in Zeiten zunehmender Möglichkeiten der elektronischen Akteneinsicht, sondern vor allem auch daran, dass mit § 26h UWG ein spezielles Verfahren zur Wahrung der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen in Gerichtsverfahren geschaffen wurde. Aus diesem Grund geht der ggst Beitrag der Frage nach, inwieweit die Schutzrechte des geistigen Eigentums und der lauterkeitsrechtliche Schutz von Geschäftsgeheimnissen („Knowhow-Schutz“) der Gewährung von Akteneinsicht entgegenstehen.

S. 326 - 333, Abhandlung

Rassi, Jürgen

Akteneinsicht versus Geheimhaltungsrechte aus der Perspektive der ZPO

Die Akteneinsicht betrifft sowohl die jeweiligen Parteien des konkreten Verfahrens, aber auch Außenstehende (Dritte). Akteneinsichtsrechte der Parteien sind Ausfluss der Parteiöffentlichkeit, der Waffengleichheit und des Rechts auf Gehör (Art 6 EMRK). Dritte benötigen Akteneinsicht als Informationsinstrument, um Rechte durchzusetzen oder gegen sie erhobene Ansprüche abzuwehren (Rechtsdurchsetzung als Ausfluss der materiellen Rechtsstellung, Effektivitätsgrundsatz). In vielen Fällen sind durch das Akteneinsichtsrecht der Parteien und vor allem von Dritten Geheimhaltungsinteressen betroffen. Der Beitrag beleuchtet dieses Spannungsfeld.

S. 334 - 338, Abhandlung

Lachmayer, Edeltraud

Verfahrenshilfe in der BAO

Als Reaktion auf ein Erkenntnis der Verfassungsgerichtshofes erließ der Gesetzgeber § 292 BAO, um den rechtsstaatlichen Vorgaben der Grundrechtecharta zu entsprechen. Sowohl der VfGH als auch der VwGH beschäftigten sich seitdem mit der relativ jungen Bestimmung und klärten Fragen der Verfassungskonformität, des zeitlichen Anwendungsbereiches oder des notwendigen Unterhalts. Im Beitrag wird die gesetzliche Regelung dargestellt und die bisherige höchstgerichtliche Judikatur analysiert.

S. 339 - 355, Abhandlung

Leupold, Petra

Öffentlichkeit im Zivilprozess – Verfahrensgrundsätze und Rechtsentwicklung im Lichte der Krise

Die COVID-19-Pandemie hat den österreichischen Gesetzgeber auch im Zivilprozessrecht zu einer Vielzahl von Sonderregelungen bewogen, die darauf abzielen, persönliche Begegnungen zu vermeiden und damit das Verbreitungsrisiko zu reduzieren. Nach einem ersten weitgehenden „Lockdown“ der Gerichtsbarkeit enthält das nunmehr bis 30. Juni 2022 befristete Maßnahmenpaket Erweiterungen zum Einsatz von Online-Gerichtsverhandlungen. Die Herausforderungen der Krise und die vom Gesetzgeber getroffenen Maßnahmen berühren in Hinblick auf die Prozessmaximen insb der Öffentlichkeit, aber auch der Unmittelbarkeit, des rechtlichen Gehörs und der Waffengleichheit Grundsatzfragen des Zivilprozessrechts. Zugleich bot die Krise Anlass und Chance, dem rechtswissenschaftlichen und -politischen Diskurs zum „digitalen Zivilprozess“ im Informationszeitalter neue Impulse zu liefern. Diese Diskussion und die positiven Erfahrungen mit dem Instrument haben zu dem Vorschlag geführt, Online-Verhandlungen über die Krise hinaus als fixen Bestandteil des Zivilprozessrechts zu etablieren. Der vorliegende Beitrag stellt die Grundlagen des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Zivilprozess dar (I. und II.), untersucht, inwiefern die getroffenen Maßnahmen mit diesem in Einklang stehen (III.) und erörtert die im ME einer ZVN 2021 vorgesehene Neuregelung zu Online-Verhandlungen (IV.).

S. 356 - 378, Abhandlung

Neusiedler, Manuel

Verfahrenshilfe im (allgemeinen) verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Das verwaltungsgerichtliche Verfahrenshilfesystem bilden mit § 8a VwGVG eine (Subsidiär-)Regelung, die auf das Verfahren vor den VwG (erster Instanz) in Administrativsachen anwendbar ist, weiters mit § 40 VwGVG eine (Spezial-)Regelung für Verwaltungsstrafsachen vor den VwG sowie mit § 61 VwGG eine Bestimmung über die Verfahrenshilfe im Verfahren vor dem VwGH. Die zuerst zitierte Regelung ist die vergleichsweise „jüngste“ – sie trat mit 1. Jänner 2017 in Kraft – und liegt im Fokus der nachfolgenden Auseinandersetzung, während die beiden zuletzt wiedergegebenen Bestimmungen nur überblicksweise dargestellt werden. Im vorliegenden Beitrag werden daher in erster Linie ausgehend von § 8a VwGVG die Voraussetzungen für die Gewährung von Verfahrenshilfe, die prozessuale Behandlung des Verfahrenshilfeantrags und deren (Rechts-)Folgen sowie der Umfang der Verfahrenshilfe analysiert. Dabei wird nicht übersehen, dass der Anwendungsbereich dieser Regelung auf jenen der in Bezug genommenen Verfahrensgrundrechte (Art 6 EMRK, Art 47 GRC) beschränkt ist, was aus verfassungsrechtlicher Perspektive nicht (gänzlich) unproblematisch scheint.

S. 379 - 386, Abhandlung

Schumann, Stefan

Verfahrensgrundrechte für juristische Personen – die strafprozessuale Perspektive

Dem belangten Verband kommen die in einem Strafverfahren geltenden Verfahrensgrundrechte zu. Eine generelle Absenkung des Schutzstandards im Vergleich zum Individualbeschuldigten ist mit Blick auf die Einordnung dieser Rechte als Elemente prozeduraler Gerechtigkeit nicht zu vertreten. Die personale Wahrnehmung dieser Verfahrensgrundrechte, das „Wer“, ist gesetzlich nur rudimentär geregelt und bedarf der Auslegung einerseits mit Blick auf die Besonderheiten der Verbandsperson und andererseits mit Blick auf den zu gewährleistenden Schutzbereich und -standard. Insbesondere sind die organisationsrechtlichen Regelungen des Verbandes auf ihre verfahrensrechtlichen Konsequenzen hin zu prüfen. Es besteht hoher Auslegungsbedarf.

S. 387 - 394, Abhandlung

Fister, Mathis

Verfahrensgrundrechte für juristische Personen – Aus der Perspektive des Verwaltungsstrafrechts

Obwohl das Verwaltungsstrafverfahren nach dem VStG und dem VwGVG auf natürliche Personen zugeschnitten ist, sind die verfahrensrechtlichen Bestimmungen im Großen und Ganzen ausreichend leistungsfähig, um die Verfahrensgrundrechte von verwaltungsstrafrechtlich beschuldigten juristischen Personen zu gewährleisten.

S. 395 - 405, Abhandlung

Neumayr, Matthias/​Wilfinger, Alexander

Verfahrensgrundrechte juristischer Personen im Zivilprozess

Verfahrensgrundrechte prägen den Zivilprozess unabhängig davon maßgebend, ob die geschützte Partei eine natürliche oder eine juristische Person ist. Der Beitrag geht der unverkrampften Haltung des Zivilprozessrechts gegenüber juristischen Personen auf den Grund und zeigt verbleibende Problemfelder auf.

S. 406 - 409, Dokumentation Europa

Erhart, Michael

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S. 410 - 412, Dokumentation Österreich

Schefbeck, Günther

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