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JRP

Heft 4, Dezember 2021, Band 29

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 1613-754X

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Inhalt der Ausgabe

S. 221 - 229, Forum

Christoph Kietaibl

Möglichkeiten und Grenzen der Urlaubsbemessung bei Änderung des Beschäftigungsausmaßes de lege lata und de lege ferenda

Der Beitrag behandelt Grundfragen der Urlaubsbemessung bei Änderung des Beschäftigungsausmaßes. Ferner werden Vorschläge zur Anpassung des Urlaubsrechts erarbeitet, die eine wertneutrale und unionsrechtskonforme Urlaubsbemessung bei Wechsel des Beschäftigungsausmaßes erlauben.

S. 230 - 237, Forum

Teresa Weber

Interessenkonflikte in der Interessenvertretung: Zur Wirtschaftskammer-Fachgruppe „Personenberatung und Personenbetreuung“

Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob die Einrichtung der Fachgruppe „Personenberatung und Personenbetreuung“ durch die Fachorganisationsordnung der Wirtschaftskammer rechtmäßig ist. Problematisch daran ist die Zusammenfassung der gegenläufigen Interessen von 24-Stunden-Betreuer*innen und Vermittlungsagenturen in einer Fachgruppe, was mangels Verwirklichung des Grundsatzes wirksamer Interessensvertretung zur Rechtswidrigkeit der entsprechenden Bestimmung der Fachorganisationsordnung führt.

S. 238 - 238, Forum

„Krankheit und Freiheit“

S. 239 - 244, Forum

Franziska Steinbichler

Rechtsschutz in Krisenzeiten: Garantien der EMRK

S. 245 - 250, Forum

Rotraud A. Perner

Angst – Motor oder Mörder von Freiheit?

S. 251 - 262, Forum

Peter Bußjäger

Die Rangordnung der Grundrechte in der Krise

Es gibt keine Hierarchie der Grundrechte. Grundrechte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt, sondern müssen abgewogen werden. Die Wissenschaft stellt Methoden zur Verfügung, mit denen der Abwägungsvorgang rationalisiert werden kann.

Im Mittelpunkt steht eine Verhältnismäßigkeitsprüfung, die unter Orientierung an den von Wissenschaft und Rechtsprechung erarbeiteten Kriterien vorzunehmen ist. Es sind die Eignung zur Zielerreichung, die Erforderlichkeit der Maßnahme, die Möglichkeit gelinderer Alternativen und die Adäquanz zu prüfen. Zurück bleibt mitunter ein beachtlicher Beurteilungsspielraum. Es ist davor zu warnen, dem Staat durch überhöhte Schutzpflichten eine Verantwortung für eine rundum abgesicherte Existenz des Menschen zu überbürden.

Insgesamt sollte die Leistungsfähigkeit der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht überschätzt werden. Die Praxis handhabt sie pragmatisch und nicht immer nach dem Modell des Lehrbuchs.

S. 263 - 268, Forum

Christian Ranacher

Politisches Krisenmanagement und Rechtsstaat – die Perspektive der Verwaltung

Der Beitrag beleuchtet aus der Perspektive der Landes- und Bezirksverwaltung zentrale Rahmenbedingungen für das Pandemiemanagement und die im Zug der Corona-Krise gemachten praktischen Erfahrungen im Vollzug. Abschließend wird der insbesondere auch aus diesen Erfahrungen abzuleitende Reformbedarf in rechtlicher und verwaltungsorganisatorischer Hinsicht dargestellt.

S. 269 - 270, Forum

Ulrich H.J. Körtner

Recht auf Krankheit?

S. 271 - 274, Abhandlung

Stefan Schumann / Claudia Fuchs / David Leeb / Thomas Bieber

Verfahrensgrundrechte im Spiegel der Verfahrensrechtsordnungen: Einleitung und Themenaufriss

S. 275 - 286, Abhandlung

Norbert Wess / Alois Birklbauer

Öffentlichkeit im Strafprozess

Die Öffentlichkeit hat zentrale Bedeutung im modernen Strafprozess. Der vorliegende Beitrag stellt zum einen die gesetzlichen Grundlagen des Öffentlichkeitsgrundsatzes dar. Zum andern wird auf die verschiedenen Herausforderungen eingegangen, die sich mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte von Verfahrensbeteiligten oder auch den Grundsatz der materiellen Wahrheit stellen können. Dabei wird zwischen der Öffentlichkeit im strafprozessualen Ermittlungsverfahren und der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung differenziert.

S. 287 - 294, Abhandlung

Maria Bertel

Öffentlichkeit im Verwaltungsgerichtsverfahren

Anders als Art 6 Abs 1 EMRK und Art 47 Abs 2 GRC gilt Art 90 Abs 1 B-VG nach der hA nicht für das verwaltungsgerichtliche Verfahren. Der Beitrag plädiert vor dem Hintergrund, dass die Informationsfreiheit eine ex-post Öffentlichkeit durch das Erfordernis des Bereitstellens von (verwaltungs-)gerichtlichen Entscheidungen bewirken wird, Art 90 Abs 1 B-VG im Sinne einer möglichst umfassenden Öffentlichkeit auch auf verwaltungsgerichtliche Verfahren zu erstrecken.

S. 295 - 303, Abhandlung

Klaus Markowetz

Ausgewählte Themenkomplexe der Verfahrenshilfe nach der ZPO

Der folgende Beitrag, der auf einem Vortrag an der Johannes Kepler Universität Linz Anfang Juli 2021 beruht, erläutert ausgewählte Bestimmungen der Verfahrenshilfe nach der ZPO in grundlegender Form. Hingewiesen sei bereits an dieser Stelle darauf, dass dieser Beitrag keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat, sondern es dem Autor darum geht, gewisse, besonders auch für die Praxis wesentliche Themenbereiche aufzugreifen. Abgerundet wird die Darstellung mit einigen Hinweisen sowie Bemerkungen zu anderen Fällen der (finanziellen) Unterstützung der Parteien (nach der ZPO) sowie zur grenzüberschreitenden Verfahrenshilfe.

S. 304 - 312, Abhandlung

Clemens Mayr

Akteneinsicht und Geheimhaltungsrechte aus der Perspektive des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

Das Spannungsverhältnis zwischen dem Recht auf Akteneinsicht und der Wahrung von Geheimhaltungsinteressen wirft (nicht nur, aber auch) im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten vielfältige Fragestellungen auf. Eine erschöpfende Behandlung all dieser Aspekte sowie der damit in Zusammenhang stehenden Problembereiche würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Die folgende Abhandlung wird sich daher in ihrem Hauptteil (IV.) auf einige als besonders wesentlich erachtete Punkte des titelgebenden Gegensatzes konzentrieren. Einleitend sollen – zum besseren Verständnis – einzelne im Umfeld dieser Problematik liegende Aspekte kurz dargestellt bzw erörtert werden. Dabei handelt es sich neben den maßgeblichen Rechtsgrundlagen (I.) um eine – insb verfassungsrechtliche – Einordnung der betroffenen Interessen bzw um eine Abgrenzung zu anderen (vorliegend nicht näher behandelten) Rechten und Rechtsinstituten (II.) sowie um die Frage, wer zur Einsichtnahme berechtigt ist und was Gegenstand der Akteneinsicht ist bzw sein muss (III.). Abschließend wird noch kurz auf einige Aspekte des Rechtsschutzes gegen die Verweigerung bzw die Gewährung der Akteneinsicht eingegangen (V.).

S. 313 - 325, Abhandlung

Philipp Homar

Akteneinsicht vs Geheimhaltungsrechte: Aus Perspektive des Lauterkeits- und Immaterialgüterrechts

Das Recht zur Akteneinsicht ist wesentlicher Bestandteil von Verfahrensordnungen sowohl des Privatrechts als auch des öffentlichen Rechts. Es stellt sich jedoch die Frage, inwiefern das Einsichtnahmerecht an Grenzen stößt, wenn Inhalte von Prozessakten immaterialgüterrechtlichen Schutz genießen oder Geschäftsgeheimnisse darstellen. Die Relevanz des Spannungsverhältnisses zwischen der Akteneinsicht und gegenläufigen Interessen verdeutlicht sich nicht nur in Zeiten zunehmender Möglichkeiten der elektronischen Akteneinsicht, sondern vor allem auch daran, dass mit § 26h UWG ein spezielles Verfahren zur Wahrung der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen in Gerichtsverfahren geschaffen wurde. Aus diesem Grund geht der ggst Beitrag der Frage nach, inwieweit die Schutzrechte des geistigen Eigentums und der lauterkeitsrechtliche Schutz von Geschäftsgeheimnissen („Knowhow-Schutz“) der Gewährung von Akteneinsicht entgegenstehen.

S. 326 - 333, Abhandlung

Jürgen Rassi

Akteneinsicht versus Geheimhaltungsrechte aus der Perspektive der ZPO

Die Akteneinsicht betrifft sowohl die jeweiligen Parteien des konkreten Verfahrens, aber auch Außenstehende (Dritte). Akteneinsichtsrechte der Parteien sind Ausfluss der Parteiöffentlichkeit, der Waffengleichheit und des Rechts auf Gehör (Art 6 EMRK). Dritte benötigen Akteneinsicht als Informationsinstrument, um Rechte durchzusetzen oder gegen sie erhobene Ansprüche abzuwehren (Rechtsdurchsetzung als Ausfluss der materiellen Rechtsstellung, Effektivitätsgrundsatz). In vielen Fällen sind durch das Akteneinsichtsrecht der Parteien und vor allem von Dritten Geheimhaltungsinteressen betroffen. Der Beitrag beleuchtet dieses Spannungsfeld.

S. 334 - 338, Abhandlung

Edeltraud Lachmayer

Verfahrenshilfe in der BAO

Als Reaktion auf ein Erkenntnis der Verfassungsgerichtshofes erließ der Gesetzgeber § 292 BAO, um den rechtsstaatlichen Vorgaben der Grundrechtecharta zu entsprechen. Sowohl der VfGH als auch der VwGH beschäftigten sich seitdem mit der relativ jungen Bestimmung und klärten Fragen der Verfassungskonformität, des zeitlichen Anwendungsbereiches oder des notwendigen Unterhalts. Im Beitrag wird die gesetzliche Regelung dargestellt und die bisherige höchstgerichtliche Judikatur analysiert.

S. 339 - 355, Abhandlung

Petra Leupold

Öffentlichkeit im Zivilprozess – Verfahrensgrundsätze und Rechtsentwicklung im Lichte der Krise

Die COVID-19-Pandemie hat den österreichischen Gesetzgeber auch im Zivilprozessrecht zu einer Vielzahl von Sonderregelungen bewogen, die darauf abzielen, persönliche Begegnungen zu vermeiden und damit das Verbreitungsrisiko zu reduzieren. Nach einem ersten weitgehenden „Lockdown“ der Gerichtsbarkeit enthält das nunmehr bis 30. Juni 2022 befristete Maßnahmenpaket Erweiterungen zum Einsatz von Online-Gerichtsverhandlungen. Die Herausforderungen der Krise und die vom Gesetzgeber getroffenen Maßnahmen berühren in Hinblick auf die Prozessmaximen insb der Öffentlichkeit, aber auch der Unmittelbarkeit, des rechtlichen Gehörs und der Waffengleichheit Grundsatzfragen des Zivilprozessrechts. Zugleich bot die Krise Anlass und Chance, dem rechtswissenschaftlichen und -politischen Diskurs zum „digitalen Zivilprozess“ im Informationszeitalter neue Impulse zu liefern. Diese Diskussion und die positiven Erfahrungen mit dem Instrument haben zu dem Vorschlag geführt, Online-Verhandlungen über die Krise hinaus als fixen Bestandteil des Zivilprozessrechts zu etablieren. Der vorliegende Beitrag stellt die Grundlagen des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Zivilprozess dar (I. und II.), untersucht, inwiefern die getroffenen Maßnahmen mit diesem in Einklang stehen (III.) und erörtert die im ME einer ZVN 2021 vorgesehene Neuregelung zu Online-Verhandlungen (IV.).

S. 356 - 378, Abhandlung

Manuel Neusiedler

Verfahrenshilfe im (allgemeinen) verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Das verwaltungsgerichtliche Verfahrenshilfesystem bilden mit § 8a VwGVG eine (Subsidiär-)Regelung, die auf das Verfahren vor den VwG (erster Instanz) in Administrativsachen anwendbar ist, weiters mit § 40 VwGVG eine (Spezial-)Regelung für Verwaltungsstrafsachen vor den VwG sowie mit § 61 VwGG eine Bestimmung über die Verfahrenshilfe im Verfahren vor dem VwGH. Die zuerst zitierte Regelung ist die vergleichsweise „jüngste“ – sie trat mit 1. Jänner 2017 in Kraft – und liegt im Fokus der nachfolgenden Auseinandersetzung, während die beiden zuletzt wiedergegebenen Bestimmungen nur überblicksweise dargestellt werden. Im vorliegenden Beitrag werden daher in erster Linie ausgehend von § 8a VwGVG die Voraussetzungen für die Gewährung von Verfahrenshilfe, die prozessuale Behandlung des Verfahrenshilfeantrags und deren (Rechts-)Folgen sowie der Umfang der Verfahrenshilfe analysiert. Dabei wird nicht übersehen, dass der Anwendungsbereich dieser Regelung auf jenen der in Bezug genommenen Verfahrensgrundrechte (Art 6 EMRK, Art 47 GRC) beschränkt ist, was aus verfassungsrechtlicher Perspektive nicht (gänzlich) unproblematisch scheint.

S. 379 - 386, Abhandlung

Stefan Schumann

Verfahrensgrundrechte für juristische Personen – die strafprozessuale Perspektive

Dem belangten Verband kommen die in einem Strafverfahren geltenden Verfahrensgrundrechte zu. Eine generelle Absenkung des Schutzstandards im Vergleich zum Individualbeschuldigten ist mit Blick auf die Einordnung dieser Rechte als Elemente prozeduraler Gerechtigkeit nicht zu vertreten. Die personale Wahrnehmung dieser Verfahrensgrundrechte, das „Wer“, ist gesetzlich nur rudimentär geregelt und bedarf der Auslegung einerseits mit Blick auf die Besonderheiten der Verbandsperson und andererseits mit Blick auf den zu gewährleistenden Schutzbereich und -standard. Insbesondere sind die organisationsrechtlichen Regelungen des Verbandes auf ihre verfahrensrechtlichen Konsequenzen hin zu prüfen. Es besteht hoher Auslegungsbedarf.

S. 387 - 394, Abhandlung

Mathis Fister

Verfahrensgrundrechte für juristische Personen – Aus der Perspektive des Verwaltungsstrafrechts

Obwohl das Verwaltungsstrafverfahren nach dem VStG und dem VwGVG auf natürliche Personen zugeschnitten ist, sind die verfahrensrechtlichen Bestimmungen im Großen und Ganzen ausreichend leistungsfähig, um die Verfahrensgrundrechte von verwaltungsstrafrechtlich beschuldigten juristischen Personen zu gewährleisten.

S. 395 - 405, Abhandlung

Alexander Wilfinger / Matthias Neumayr

Verfahrensgrundrechte juristischer Personen im Zivilprozess

Verfahrensgrundrechte prägen den Zivilprozess unabhängig davon maßgebend, ob die geschützte Partei eine natürliche oder eine juristische Person ist. Der Beitrag geht der unverkrampften Haltung des Zivilprozessrechts gegenüber juristischen Personen auf den Grund und zeigt verbleibende Problemfelder auf.

S. 406 - 409, Dokumentation Europa

Michael Erhart

Dokumentation Europa

S. 410 - 412, Dokumentation Österreich

Günther Schefbeck

Dokumentation Österreich

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