Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Heft 4, Dezember 2023, Band 31

eJournal-Heft
ISSN Online:
1613-754X

60,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Heft 4, Dezember 2023, Band 31 in den Warenkorb legen

Inhalt der Ausgabe

  • Strategie für eine Reform des Europäischen Asylsystems

    S. 303 - 309, Forum

    Lothar Häberle

    2022 waren weltweit mehr als 108 Mio Menschen auf der Flucht (inkl Binnenmigration), Ende 2015 erst 65 Mio. Viele wollen in die EU – diese „verhakt“ sich jedoch im „Klein-Klein“, wäre dem zu erwartenden Zustrom trotz der 2023 beschlossenen Reformen nicht gewachsen. Die Flüchtlingskrise 2015/16 hatte die Dysfunktionalität des Asylsystems aufgezeigt. Gefordert ist nun die Rechtspolitik mit hinreichenden und im Zusammenwirken stimmigen Maßnahmen. Zwei neue Gesamtkonzepte versprechen sowohl die Menschenrechte für Flüchtlinge zu gewährleisten als auch die Belastungen von EU und Aufnahmestaaten zu begrenzen. In welchen zentralen Punkten stimmen sie überein? Und was bedeutet das schließlich für jede Reform-Strategie?

    Die Zugangsweisen von Ruud Koopmans und Lothar Häberle zum Asylsystem in Europa könnten kaum unterschiedlicher sein: Koopmans argumentiert als Soziologe und Migrationswissenschaftler, Häberle aus europa- und staatsrechtlicher Perspektive. Umso gewichtiger ist es, wenn beide in zentralen Punkten übereinstimmen.

    Einem Abriss des Konzepts von Koopmans (unter I.) folgt eine (gedrängte) Darstellung des Häberle-Konzepts, verbunden mit einer kurzen Analyse der Abweichungen (II.) beider Konzeptionen. Deren Konsequenzen für eine Reform des Europäischen Asylsystems (unter IV.) gehen – nach Exkurs und Einordnungen zu zwei Streitfragen (III.) – einem Fazit (V.) voraus.

  • Organstreitverfahren, Kompetenzfeststellungen und Meinungsverschiedenheiten – More of the same oder alles doch ganz anders?

    S. 310 - 325, Abhandlung

    Sarah Geiblinger

    Als Organstreitverfahren werden Verfahren über Streitigkeiten zwischen obersten Staatsorganen derselben Gebietskörperschaft über den Umfang ihrer „Rechte und Pflichten“ verstanden. Das B-VG kennt zwar keine grundsätzliche verfassungsgerichtliche Zuständigkeit für Organstreitigkeiten, aber mit der Kompetenzgerichtsbarkeit sowie der Entscheidung von Meinungsverschiedenheiten besondere Ausformungen von Verfahren über Konflikte innerhalb der staatlichen Sphäre. Die hL begreift diese Verfahren als „bloße“ Kompetenzfeststellungen. Die Abgrenzung und Einordnung von Organstreitverfahren, Kompetenzstreitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten ist dabei uneinheitlich. Eine genauere Betrachtung dieser Verfahren hinsichtlich Parteien, Zweck, Gegenstand und Entscheidung zeigt Kontinuitäten und Differenzen und ermöglicht im Ergebnis eine bessere Einordnung von „Organstreitverfahren österreichischer Prägung“.

  • Abgeordnete, Interpellation und Art 10 EMRK

    S. 326 - 337, Abhandlung

    Florian Steininger

    Einzelne Abgeordnete sind auch „in Ausübung ihres Berufs“ Grundrechtsträger und nicht Staatsorgane. Ihnen kann auf Grund ihres Beitrags zur öffentlichen Debatte aus Art 10 Abs 1 EMRK ein Recht auf Zugang zu Informationen zukommen. Die Verweigerung der Beantwortung von Auskunftsbegehren von Abgeordneten ist daher anhand des erhöhten Schutzniveaus für politische Rede des Art 10 Abs 2 EMRK zu beurteilen, was sich auch auf die parlamentarische Interpellation gemäß Art 52 B VG auswirkt.

  • Interzedent:innenschutz in Österreich: Der Weisheit letzter Schluss?

    S. 338 - 348, Abhandlung

    Karina Jasmin Karik

    Mehr als 25 Jahre sind seit der letzten Änderung des österreichischen Interzedent:innenschutzmodells, das sich aus § 98 EheG (1985) [inhaltsgleich nunmehr § 41 EPG (2010)], §§ 25a-d KSchG (1997) sowie der OGH-Judikatur zur Sittenwidrigkeit von Angehörigenbürgschaften (ab 1995) zusammensetzt, vergangen. Der vorliegende Beitrag nimmt eine Evaluierung des Status quo vor und überprüft die bestehenden Schutzregeln und -mechanismen auf deren Zeitgemäßheit. Im Folgenden werden zunächst Informationspflichten und Haftungsbeschränkungsoptionen, anschließend deren Zusammenspiel analysiert; ferner wird ergänzend die OGH-Judikatur zur Sittenwidrigkeit von Angehörigenbürgschaften ausgewertet. Auf Basis dieser Erörterungen ergehen Empfehlungen zum Interzedent:innenschutz de lege ferenda.

  • Melderegister als Datengrundlage der öffentlichen Verwaltung

    S. 349 - 377, Abhandlung

    Walther Nauta

    Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist eine zentrale Datenquelle für die öffentlichen Verwaltung. Folgende Themen werden dazu behandelt: (I.) Welche Primär- und Sekundärzwecke hat das ZMR? (II.) Auf welcher Kompetenzgrundlage beruhen Regelungen zum ZMR? (III.) Welche grundrechtlichen Anforderungen bestehen für das ZMR? (IV.) Wie kann die Erreichung der Wirkungsziele des ZMR optimiert werden und wo bestehen Leistungsdefizite?

  • Dokumentation Europa

    S. 378 - 379, Dokumentation Europa

    Michael Erhart
  • Dokumentation Österreich

    S. 380 - 382, Dokumentation Österreich

    Günther Schefbeck

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice