Dieser Beitrag beschäftigt sich mit Aufenthaltsrechten im Gegenzug für Investitionen, auch bekannt als „Goldene Visa“, im Kontext des europäischen Beihilfenrechts. Es wird dargelegt, dass eine Vergabe eines Goldenen Visums grundsätzlich eine staatliche Beihilfe iSd Art 107 AEUV darstellen kann. Dies wird am Beispiel der griechischen „Non-Dom-Regelung“ erörtert. Diese gewährt bisher nicht in Griechenland ansässigen Personen im Gegenzug für eine jährliche Pauschalsteuer von EUR 100.000,00 ein Recht auf Wohnsitznahme in Griechenland und eine Befreiung vom progressiven griechischen Einkommenssteuersystem auf im Ausland erwirtschaftete Einkünfte. Im Rahmen dieses Programms ist es möglich, dass ein Unternehmer gegenüber einem Wettbewerber einen Vorteil erlangt. Dies kann einen selektiven Vorteil für einen Begünstigten des Goldenen Visums darstellen und Wettbewerber, die der regulären griechischen Progressivsteuer unterworfen sind, benachteiligen.



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- 2309-7442
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Inhalt der Ausgabe
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S. 175 - 179, Aufsatz
Gabriel Paulus -
S. 180 - 192, Judikatur
Dirk T. WiemerDer Beschluss C(2018) 2259 final der Kommission vom 19. April 2018 über die staatliche Beihilfe SA.37433 (2017/FC) – Dänemark wird für nichtig erklärt.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die Danske Slagtermestre im Rahmen der Verfahren vor dem Gericht und dem Gerichtshof entstanden sind.
Das Königreich Dänemark trägt seine eigenen Kosten.
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S. 193 - 207, Judikatur
Dirk T. WiemerDie Klage wird abgewiesen.
Die Ideella föreningen Svenska Bankföreningen med firma Svenska Bankföreningen, Näringsverksamhetund die Länsförsäkringar Bank AB tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission.
Das Königreich Schweden trägt seine eigenen Kosten.
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S. 208 - 213, Judikatur
Dirk T. WiemerDer Beschluss C(2021) 5729 final der Kommission vom 26. Juli 2021 über die staatliche Beihilfe SA.63203 (2021/N) – Deutschland – Umstrukturierungsbeihilfe zugunsten von Condor wird für nichtig erklärt.
Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Ryanair DAC.
Die Bundesrepublik Deutschland und die Condor Flugdienst GmbH tragen ihre eigenen Kosten.