Zum Hauptinhalt springen
Neu
JEV

Heft 4, Dezember 2024, Band 18

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2708-8677

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Inhalt der Ausgabe

S. 217 - 218, Editorial

Christopher Cach / Susanne Kalss

10 Jahre Erbrechtsreform – Zeit für Korrekturen?

S. 221 - 237, Fachbeitrag

Friedrich Kieweler

Anerbe sein oder nicht sein?

In den letzten Jahren hat der OGH in mehreren E nicht nur Einzelaspekte des Anerbenrechts weiterentwickelt, sondern diesem insgesamt eine neue Dynamik verliehen. Die höchstgerichtliche Erweiterung des Anerbenrechts erfasst nicht nur den sachlichen Anwendungsbereich, sprich die Voraussetzungen bzw Kriterien, unter denen ein Erbhof überhaupt vorliegt, sondern gerade auch den persönlichen Anwendungsbereich, und zwar insb den Kreis der potentiellen Anerben wie auch den begünstigten Personenkreis bei Anwendbarkeit der „anerbenrechtlichen Grundsätze“. Aufgrund der klaren Rechtsentwicklungstendenz im Anerbenrecht wird die Bedeutung des Sondererbrechts weiter zunehmen. Letztlich sind damit die rechtsberatenden Berufe gefordert, der höchstgerichtlichen Ausdehnung des Anerbenrechts vor allem im Rahmen der Nachlassplanung entsprechend Rechnung zu tragen.

S. 238 - 244, Fachbeitrag

Valentina Gasser / Anton Rettensteiner / Christopher Cach

Pflichtteilshöhe bei Ableben eines Wohnungseigentümerpartners – die Folgen der Entscheidung OGH 2 Ob 123/24p im Verlassenschaftsverfahren

§ 14 WEG regelt die Folgen des Ablebens eines Wohnungseigentümerpartners. Der OGH hat nunmehr die zentrale Frage nach der konkreten Höhe des Übernahmspreises als Teil der Bemessungsgrundlage für die Pflichtteilshöhe beantwortet. Zentrale Folgen dieser Entscheidung im Verlassenschaftsverfahren sollen in diesem Beitrag einer kurzen Erörterung zugeführt werden.

S. 245 - 249, Fachbeitrag

Alexander Weber / Christopher Cach

Pflichtteilsminderung im Zusammenspiel der §§ 758, 760 ABGB

Mit dem Inkrafttreten des Erbrechtsänderungsgesetzes (ErbRÄG 2015) wurde das Institut der Pflichtteilsminderung nicht nur einem neuen Paragraphen zugeordnet, sondern auch inhaltlich verändert. War bis dahin klar, dass im Falle der „gerechtfertigten“ Pflichtteilsminderung der frei gewordene halbe Pflichtteil zu einer Erhöhung der Testierfreiheit führt, so besteht zu den aktuellen Bestimmungen Uneinigkeit. Der folgende Beitrag soll die Problematik veranschaulichen.

S. 250 - 252, Fachbeitrag

Christopher Cach

Klarstellung der „20 Jahre-Frist“ als Zeitraum der Pflichtteilsminderung durch OGH 2 Ob 219/23d?

In dieser Entscheidung hatte sich der OGH mit dem Thema Erbunwürdigkeit (einmal mehr) auseinanderzusetzen, diesmal konkret mit den beiden Erbunwürdigkeitsgründen des § 541 Z 2 und Z 3 ABGB. Nur am Rande äußerte sich der Oberste Gerichtshof zu dem Vorbringen der Pflichtteilsminderung. Dies soll zum Anlass genommen werden, den Tatbestand des notwendigen Zeitraums im Rahmen der Pflichtteilsminderung erneut in den Fokus zu stellen.

S. 253 - 258, Fachbeitrag

Marcel Gerlach / Nicole Baumgartner

Die Wichtigkeit des Einklanges zwischen Vorsorgevollmacht und letztwilliger Anordnung

Testatoren hegen oftmals den Wunsch, ergänzend zum Vorliegen einer letztwilligen Verfügung auch Vorsorge für den Fall des Verlustes der eigenen Entscheidungsfreiheit zu treffen. Hierzu wird die Errichtung einer Vorsorgevollmacht gewählt. Um widrige Folgen zwischen den abgeschlossenen Urkunden zu vermeiden, ist die inhaltliche Abstimmung der beiden Regelungsinstrumente durch den befassten Rechtsberater unumgänglich. Der nachfolgende Artikel soll in der Praxis auftretende Problemkreise beleuchten und Lösungsvorschläge aufzeigen.

S. 259 - 260, Fachbeitrag

Andrea Bayer

Überlassung an Zahlungs statt und Eigentumsübergang?

Wird ein Beschluss auf Überlassung an Zahlungs statt gefasst, stellt sich damit auch die Frage, wem die überlassenen Gegenstände aus sachenrechtlicher Perspektive zuzuordnen sind.

S. 261 - 266, Fachbeitrag

Stefanie Werkl / Sabine Kanduth-Kristen

Ertragsteuerliche Gestaltungsüberlegungen bei Grundstücksübertragungen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern (Teil 2)

Grundsatzfragen zur Besteuerung bei Personengesellschaften sind wohl seit jeher ein „Evergreen des Steuerrechts“. Mit § 32 Abs 3 EStG existiert nun erstmals eine gesetzliche Grundlage zur steuerlichen Behandlung von Übertragungsvorgängen zwischen dem Privatvermögen oder Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters und dem Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft. Die im Zuge des AbgÄG 2023 eingeführte und mit dem AbgÄG 2024 erweiterte Vorschrift soll im Bereich der Vermögensübertragung bei Personengesellschaften Rechtssicherheit im Sinne einer einheitlichen Vorgehensweise schaffen. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich ergänzend zu Teil 1 mit den steuerlichen Folgen der Übertragung von Grundstücken aus einer Personengesellschaft auf ihre Gesellschafter unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 32 Abs 3 EStG idF AbgÄG 2024.

S. 267 - 273, Judikatur

Sarah Anna Fernbach

OGH: Höhe des gesetzlichen Pflegevermächtnisses richtet sich nach dem angemessenen Lohn

Das gesetzliche Pflegevermächtnis nach den §§ 677 f ABGB ist anhand der angemessenen Entlohnung gemäß § 1152 ABGB analog und nicht anhand des verschafften Nutzens zu bewerten. Es ist bei der Berechnung der Pflichtteile nicht zu berücksichtigen. Auf das Pflegevermächtnis sind nur solche Zuwendungen anrechenbar, die der pflegenden Person tatsächlich persönlich zugute kamen und die ihr als Gegenleistung für die Pflege gewährt wurden.

S. 274 - 280, Judikatur

Alexander Leonhartsberger

OGH: § 590 ABGB ist auf letztwillige Verfügungen in der Form des notariellen Protokolls nicht anwendbar

§ 590 ABGB ist kraft teleologischer Reduktion entgegen dem Verweis in § 70 NO bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung in Form eines notariellen Protokolls durch einen Blinden nicht anzuwenden.

Erfüllt der Auflagenverpflichtete die Auflage aufgrund einer (nicht vorwerfbaren) unrichtigen Rechtsansicht nicht, tritt mangels Verschuldens keine Verwirkung ein.

S. 281 - 283, Judikatur

Susanne Kalss

OGH: Schenkungen aus den laufenden Einkünften sind hinzu- und anrechnungsfrei zulässig

Schenkungen aus den laufenden Einkünften des Schenkers, die das Stammvermögen nicht schmälern, sind auch an pflichtteilsberechtigte Personen möglich, ohne dass sie hinzu- oder angerechnet werden. Der Betrachtungszeitraum beträgt ein Jahr.

S. 284 - 287, Judikatur

Maximilian Ringhofer

OGH: Verlassenschaftskurator trotz Einigkeit der im Erbrechtsstreit befindlichen Erben

Die (partielle) Einigkeit der potentiellen Erbansprecher bedeutet nicht, dass die Bestellung eines Verlassenschaftskurators nicht erforderlich wäre. § 173 Abs 1 AußStrG stellt gerade im Fall der Uneinigkeit der Beteiligten über das Erbrecht (zweiter Fall), bei dem von einem nicht hinreichenden Erbrechtsausweis auszugehen ist, nicht darauf ab, ob auch in Bezug auf anstehende Vertretungsmaßnahmen Uneinigkeit besteht. Auch eine trotz zuvor erfolgter Erbausschlagung abgegebene Erbantrittserklärung ist grundsätzlich nicht zurückzuweisen, sondern ist – bei Vorliegen einander widerstreitender Erbantrittserklärungen – das Verfahren über das Erbrecht einzuleiten. Diese Überlegungen sind auch anzuwenden, wenn eine zunächst mit anderen Erbantrittserklärungen vereinbare, in eine mit diesen in Widerspruch stehende Erbantrittserklärung „geändert“ wird. Über die Wirksamkeit des Widerrufs bzw der Änderung der Erbantrittserklärungen ist im Verfahren über das Erbrecht zu entscheiden.

S. 288 - 293, Judikatur

Valentina Gasser

OGH: Lose Blätter: keine Haftung bei vertretbarer Rechtsansicht

Der Notar ging laut OGH sowohl zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments als auch bis zum Ableben des Testators vertretbar davon aus, dass die notwendige innere Urkundeneinheit eines aus losen Blättern bestehenden fremdhändigen Testaments durch die Fortführung des Textes hergestellt wird, obwohl dieses Testament letztlich vom OGH als formunwirksam qualifiziert wurde. Der Notar haftete demnach der Klägerin (verhinderte Vermächtnisnehmerin) schadenersatzrechtlich weder für einen Errichtungsfehler noch für einen nachträglichen nicht ergriffenen Sanierungsversuch.

S. 294 - 296, Judikatur

Paul Rizzi

OGH: Zur Unmöglichkeit des Erreichens des Stiftungszwecks

Die Unmöglichkeit des Erreichens des Stiftungszwecks ist durch eine Gesamtbetrachtung aller Umstände festzustellen. Mitunter ist hierfür eine Prognose erforderlich. Der Stiftungszweck ist dann nicht mehr erreichbar, wenn nach menschlichem Ermessen auf längere Sicht keine Umstände eintreten werden, die ihn erreichbar machen.

Ob die Kriterien des § 35 Abs 2 Z 2 PSG erfüllt sind oder nicht, kann regelmäßig nur aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden, sodass diese Frage im Allgemeinen keine erhebliche Rechtsfrage aufwirft.

S. 297 - 299, Judikatur

Patrick Brandstetter

BFG: Verzicht auf das Fruchtgenussrecht an einer Liegenschaft

Die Zahlung einer Ablöse an den Fruchtgenussberechtigten durch den Liegenschaftseigentümer für den endgültigen Verzicht auf das Fruchtgenussrecht führt beim Fruchtgenussberechtigten außerhalb der Spekulationsfrist zu keine Einkünfte.

S. 300 - 301, Praxisfall

Susanne Kalss

Stiftungsschnipsel: Der Stiftungsvorstand in der Schwebe

Ein bereits abberufenes Mitglied des Stiftungsvorstands darf das Funktionieren der Privatstiftung während der Schwebephase der gerichtlichen Überprüfung der Abberufung nicht lahmlegen.

S. 302 - 303, Praxisfall

Clementine Michalek-Waldstein

Bankkonten und -depots im Todesfall: Was ist zu beachten?

In der Bankpraxis treten regelmäßig Fragen rund um das Thema Bankkonten und -depots im Todesfall auf. Themen wie die Sperre von Konten, die Handhabung von Zeichnungsberechtigungen bei Gemeinschaftskonten im Todesfall oder die Umwandlung von Einzelkonten in Gemeinschaftskonten sind dabei zentral. Unsere Beobachtung zeigt, dass viele Bankkunden sich oft noch nicht ausreichend mit ihrem Nachlass oder einer potenziellen Geschäftsunfähigkeit auseinandersetzen. Insbesondere der Umstand, dass es tendenziell mehr Einzelkonten als Gemeinschaftskonten („und“ bzw. „oder“) gibt, unterstreicht diese Beobachtung. Insgesamt zeigt sich, dass weiterhin ein erheblicher Aufklärungs- und Beratungsbedarf durch Banken gegeben ist.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Regelungen und Arten von Bankkonten und -depots und deren Berechtigungen im Falle von Verlassenschaften sowie darüber, wie man hier im Vorfeld gestalten kann und was zusätzlich zu beachten ist.

S. 304 - 309, Praxisfall

Christopher Cach / Alexander Wibiral

Grundsätze zur Sicherstellung im Rahmen des § 176 Abs 2 AußStrG beim Pflichtteilsübereinkommen

Im Verlassenschaftsverfahren kommt es in einigen Fällen zur Beteiligung von schutzberechtigten Personen als Parteien, insbesondere als Pflichtteilsberechtigte. Wenn pflichtteilsberechtigte Pflegebefohlene nicht erben, wird für diese die Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 176 Abs 2 AußStrG notwendig. Ein Abriss soll die Aktualität dieser Bestimmung erläutern.

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!