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Heft 4, Dezember 2024, Band 20

eJournal-Heft
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2309-7531

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Inhalt der Ausgabe

  • Die Auswirkungen des EU-Geldwäsche-Pakets und aktueller WiEReG-Novellen auf Privatstiftungen und Trusts

    S. 120 - 128, Aufsatz

    Christiane Edelhauser

    Der Umfang, der zur Geldwäscheprävention geforderten Offenlegung von Daten und Dokumenten von Privatstiftungen und Trusts wurde in den letzten Jahren laufend erhöht, zunächst mit den seit 1. Juli 2024 in Kraft getretenen neuen Meldepflichten der WiEReG-Novelle BGBl I Nr 97/2023. Bereits Mitte Oktober 2024 legte das BMF aber überraschend den Entwurf einer weiteren WiEReG-Novelle im Rahmen eines FM-GwG-Anpassungsgesetzes vor, mit dem die den Rechtsträgern auferlegten Sorgfalts- und Meldepflichten weiter verschärft und ausgeweitet werden. Damit wird ein Teil der neuen Vorgaben des im Mai 2024 beschlossenen EU-Geldwäsche-Pakets bereits mehr als zwei Jahre vor deren Wirksamwerden im Juli 2027 von Österreich verbindlich umgesetzt.

  • Strukturierung von privat vermieteten Grundstücken in eine Privatstiftung oder doch in eine GmbH?

    S. 129 - 133, Aufsatz

    Ernst Marschner

    Dieser Beitrag zeigt die Unterschiede des Haltens von Grundstücken im Privatvermögen von natürlichen Personen im Vergleich zur Privatstiftung bzw zu einer Kapitalgesellschaft (GmbH) auf. Neben der laufenden Besteuerung des Ertrages wird auch die Übertragung auf die Körperschaft (Privatstiftung, GmbH) bzw die Rückübertragung an eine natürliche Person untersucht. Es werden ausschließlich rein inländische Sachverhalte betrachtet. Nicht behandelt werden Grundstücke, die die Gesellschaft bzw die Stiftung an ihren Gesellschafter bzw ihre Stifter vermietet.

  • OGH: Anforderungen an die Vollmacht eines Vertreters für die Ausübung des Änderungsrechts bei Privatstiftungen

    S. 134 - 138, Judikatur

    Bernhard Prohammer

    Für die Änderung der Stiftungserklärung durch einen rechtsgeschäftlichen Vertreter des Stifters ist eine Spezialvollmacht erforderlich.

  • OGH: Vermögensopfer bei umfassenden Änderungsvorbehalt

    S. 139 - 145, Judikatur

    Florian Haslwanter

    Ein umfassender, vom Erblasser alleine auszuübender Änderungsvorbehalt in allen Punkten steht der Erbringung des Vermögensopfers im Anwendungsbereich des ErbRÄG 2015 zur Gänze entgegen.

  • VwGH: Differenzierte Beurteilung der Liebhaberei bei Forschung

    S. 146 - 148, Judikatur

    Ernst Marschner

    Verluste stellen bei einer Betätigung mit Einkunftsquellenvermutung (§ 1 Abs 1 LVO) nicht das Hauptkriterium für das Vorliegen von Liebhaberei dar. Fallen Verluste an, ist das Vorliegen der Absicht, einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen, insbesondere anhand der im § 2 Abs 1 Z 1 bis 6 LVO genannten Kriterien zu beurteilen. Dabei kommt dem in § 2 Abs 1 Z 6 LVO genannten Kriterium – Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage durch strukturverbessernde Maßnahmen – besondere Bedeutung zu.

  • VwGH: Mantelkauf und organisatorische Eingliederung

    S. 149 - 151, Judikatur

    Ernst Marschner

    Im Hinblick auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist hinsichtlich der organisatorischen Struktur maßgeblich auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen, also auf jene Geschäftsführer, die faktisch die Geschäfte führen. Wird eine Organstellung nur formal beibehalten, während die faktische Geschäftsführung wechselt, bewirkt dies eine wesentliche Änderung der organisatorischen Struktur.

  • 16. Liechtensteinischer Stiftungsrechtstag 2024

    S. 152 - 153, Tagungsbericht

    Maximilian Jörg

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