Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Heft 4, Dezember 2024, Band 2024

JURIDIKUM

Autor

eJournal-Heft
ISSN Online:
2309-7477

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Heft 4, Dezember 2024, Band 2024 in den Warenkorb legen

Inhalt der Ausgabe

  • vor.schau

    S. 445 - 447, vor.satz

    Antonia Reiss / Hanna Palmanshofer / Susanne Gstöttner / Paul Hahnenkamp / Maximilian Blaßnig
  • Transformationsrecht

    S. 448 - 448, vor.bild

    Pia Plankensteiner
  • Es ist ratsam, aber nicht zwingend notwendig

    S. 451 - 457, merk.würdig

    Emil Stückler / Leokadia Grolmus

    Gleichgeschlechtliche Paare und Regenbogenfamilien hatten in den letzten Jahren gleich mehrere Gründe zum Feiern: Zahlreiche Neuerungen des österreichischen Familienrechts brachten Gleichstellung im Bereich der Ehe und mit dem am 1. Jänner 2024 in Kraft getretenen Abstammungsrechts-Anpassungsgesetz (AbAG) wurde die Diskriminierung von lesbischen Müttern in Bezug auf die Anerkennung ihrer ex lege Elternschaft als „anderer Elternteil” im österreichischen Recht beseitigt. Doch diese erfreulichen Änderungen erfolgten nur formal durch Entschluss der Legislative, faktisch handelt es sich um eine erzwungene Reaktion der Gesetzgeberin auf gleich mehrere Erkenntnisse des VfGH, der ua § 44 ABGB aF und § 144 ABGB aF aufgrund festgestellter Verfassungswidrigkeit aufhob. Der vorliegende Beitrag analysiert das AbAG insbesondere aus sprachlicher Sicht, widmet sich der Frage, welches Bild über gleichgeschlechtliche Paare und Regenbogenfamilien den vorgenommenen Formulierungen zugrunde liegt und erwägt Alternativen für eine inklusive Gesetzgebung.

  • Journalismus unter Druck

    S. 458 - 462, merk.würdig

    Luis Paulitsch / Sebastian Loudon

    Der unabhängige Journalismus steht im digitalen Zeitalter zunehmend unter Druck. Seit mehreren Jahren fällt speziell Österreich im internationalen Ranking der Pressefreiheit stetig zurück. Im vorliegenden Beitrag werfen die Autoren einen Blick auf die derzeitigen Probleme der österreichischen Medienbranche. Anschließend wird die DATUM STIFTUNG als neues zivilgesellschaftliches Projekt präsentiert, das den seriösen Journalismus und damit das Immunsystem einer liberalen Demokratie stärken will. Im Mittelpunkt stehen dabei mehrere Aktivitäten und Ziele, welche die Stiftung in den kommenden Jahren verfolgt.

  • Die unerträgliche Einheitlichkeit des Seins

    S. 463 - 472, recht & gesellschaft

    Christian Berger

    Ausgehend vom österreichischen medialen und politischen Diskurs über die rechtliche (Un-)Möglichkeit der Umweltministerin, dem Verordnungsentwurf über die Wiederherstellung der Natur (Renaturierungs-VO) im Rat der europäischen Umweltminister:innen am 17. Juni 2024 zuzustimmen, behandelt der Beitrag die Grundlagen der Mitwirkung der Bundesländer an der EU-Gesetzgebung über die einheitliche Länderstellungnahme. Dieses Instrument hat seinen Platz in der österreichischen Verfassung (Art 23d B-VG) und ist damit Teil des formellen Gesetzgebungsrechts, ist jedoch weitgehend von der Realverfassung und der völkerrechtlichen Praxis des Zusammenwirkens der Länder geprägt. Das B-VG selbst regelt nur die Bindungswirkung für das Abstimmungsverhalten der Ministerin im Rat bei Vorliegen einer einheitlichen Stellungnahme sowie Möglichkeiten des Abweichens aus zwingenden integrations- und außenpolitischen Gründen, nicht jedoch, wie eine solche Stellungnahme zustande kommt, abgeändert oder aufgehoben werden kann bzw muss. Hier fehlt es an expliziten verfassungsrechtlichen Regelungen, womit eine Reihe von Rechtsauffassungen vertreten werden können, zumal es an einer einschlägigen Entscheidung des VfGH fehlt. Klar ist: Die Ministerin braucht Klarheit von den Ländern. Wie diese herzustellen ist, wenn sich die Bewertungen einzelner Länder ändern (materielle Uneinheitlichkeit vorliegt, formelle Einheitlichkeit des Länderbeschlusses jedoch fortbesteht), wird zurecht kontrovers diskutiert. Der Beitrag versucht, hier entlang von formellem Verfassungsrecht, Völker- und Europarecht Klarheit zu schaffen.

  • Rechtliche Perspektiven der Forderungen nach sozialem Eigentum und Gemeinwohlverpflichtung

    S. 473 - 486, recht & gesellschaft

    Ella Dertschei

    Bei Diskussionen um Demokratisierungsbestrebungen kommt man zurzeit nicht umher, auf die Thematik der Vergesellschaftung einzugehen. Bereits seit einigen Jahren werden wieder Forderungen nach gemeinwohlorientierten Formen des Wirtschaftens sowie Enteignung großer Konzerne im Bereich der Grundversorgung laut. Dass diese auch in der politischen Realität angekommen sind, hat sich nicht zuletzt am Erfolg der deutschen Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen gezeigt. Fraglich ist, ob bzw wie derartige Bestrebungen rechtlich umgesetzt werden (können) und welche Erkenntnisse die deutsche Debatte für Österreich hat.

  • Das „rasche Verfahren“ der EU-Krisenverordnung

    S. 487 - 494, recht & gesellschaft

    Elias Faller

    Das rasche Verfahren ist Teil der EU-Krisenverordnung, die als eine mehrerer Verordnungen des Pakts für Asyl und Migration kürzlich verabschiedet wurde. Bei der Anwendung dieses Schnellverfahrens kommt es unter anderem zu einem Entfall der persönlichen Anhörung bei Asylgesuchen. Der Beitrag schildert zunächst den Hintergrund, vor dem es zur Ausarbeitung dieses Sonderverfahrens kam. Dazu wird der sog unmittelbare Schutz beschrieben, der ursprünglich in die Krisenverordnung integriert werden und den vorübergehenden Schutz gem der Massenzustrom-Richtlinie ersetzen hätte sollen. Im Anschluss werden die Krisenverordnung und das rasche Verfahren beschrieben sowie dargelegt, dass es sich bei letzterem um eine Form der Prima facie-Feststellung der Flüchtlingseigenschaft handelt. Des Weitern wird das rasche Verfahren am Maßstab des Primärrechts sowie der Genfer Flüchtlingskonvention geprüft. Es wird argumentiert, dass das rasche Verfahren eine sinnvolle Ergänzung zur Bewältigung von Massenankünften im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem darstellen kann, wenn es in der Praxis entsprechend gehandhabt wird.

  • Bagatellen als Amtsmissbrauch und die Zurückhaltung bei der Diversion

    S. 495 - 504, recht & gesellschaft

    Florian Messner

    § 302 StGB pönalisiert den Missbrauch von Amtsgewalt durch Beamte und sieht dabei einen vergleichsweise hohen Strafrahmen vor. Die Rechtsprechung des OGH legt allerdings die unbestimmten Tatbestandsmerkmale regelmäßig weit aus, wodurch nun viele Fälle unter diesen Tatbestand fallen, die wenig mit dem Wesen des Amtsmissbrauchs zu tun haben. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund die Möglichkeit einer Diversion für Amtsmissbrauch eröffnet. Trotz positiver Anfänge bleibt die Bilanz nach zehn Jahren recht unbefriedigend, da die Anwendung der Diversion weiterhin zu zurückhaltend erscheint. Gerade weil viele Fälle von Amtsmissbrauch – insb auch die angeführten Bagatellkonstellationen – einen vergleichsweise geringen Unrechtsgehalt aufweisen, sollten die Diversionsvoraussetzungen großzügiger ausgelegt und nicht vorrangig auf die hohe Strafdrohung des Delikts abgestellt werden.

  • Gefangenengewerkschaften: Kein Schutz durch die EMRK?

    S. 505 - 515, recht & gesellschaft

    Johanna Obermayer

    Die Koalitionsfreiheit beinhaltet das Grundrecht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten. Vor diesem Hintergrund hat sich der EGMR mit Strafgefangenen auseinandergesetzt, die im Rahmen des Strafvollzugs verpflichtend Arbeit leisten. Während nach Ansicht der Mehrheitsmeinung der Schutzbereich für diese nicht eröffnet ist, tritt ein Sondervotum dem vehement entgegen. Der gegenständliche Beitrag analysiert diese Entscheidung und setzt sich insbesondere mit dem Begriff des Arbeitsverhältnisses iSd Koalitionsfreiheit und seiner Rolle bei der Auslegung des persönlichen Schutzbereichs auseinander. Abschließend werden potenzielle Auswirkungen der vorliegenden Entscheidung auf Gefangenengewerkschaften hierzulande eruiert: Die rechtliche Situation russischer Gefangener ist mit jener österreichischer durchaus vergleichbar. Sollte der EGMR künftig die Koalitionsfreiheit auf jene Gefangenen ausdehnen, die für private Arbeitgeber:innen arbeiten, stellen sich gleichheitsrechtliche Fragen.

  • Justitias Menschlichkeit hinter der Augenbinde

    S. 516 - 524, recht & gesellschaft

    Cornelia Tscheppe

    Justitia ist blind, damit sie über jede:n ohne Ansehen der Person richten kann – oder zumindest möchte sie uns das glauben machen. Tatsächlich steht die Augenbinde aber auch für eine Grenze zwischen dem zu beurteilenden Fall und der Persönlichkeit des:der Entscheidenden, der:die sodann auch vor dem Vorwurf der Subjektivität geschützt ist. Diese Verleugnung der eigenen Subjektivität geht von der Berufsgruppe der Richter:innen aus, stellt aber die Rechtswissenschaft als wissenschaftliche Disziplin vor erhebliche Herausforderungen. Ihre Vertreter:innen müssen ihre eigenen Prämissen verleugnen, um die Rechtswissenschaft als objektive Wissenschaft konstituieren zu können. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit dieser Tradition auseinander und versucht eine Alternative für den wissenschaftlichen Diskurs aufzuzeigen.

  • Vorwort der Gastherausgeber:innen

    S. 525 - 527, thema: Transformationsrecht

    Christian Demmelbauer / Felix Mayr / Lisa Chi

    Im Mai 2024 fand die Tagung Transformationsrecht an der TU Wien statt. Sie wurde von der Arbeiterkammer Wien gemeinsam mit der Zeitschrift juridikum, dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, dem ÖKOBÜRO, dem Institut für Raumplanung der TU Wien und dem Institut für Rechtsphilosophie der Universität Wien veranstaltet. Das vorliegende Heft fungiert als Tagungsband. Die Beiträge beleuchten aus unterschiedlichen Perspektiven welche Rolle das Recht in einer sozial-ökologischen Transformation der Gesellschaft spielen kann. Das Vorwort gibt einen Überblick über das inhaltliche Konzept der Tagung sowie über die in diesem Heft gesammelten Texte.

  • Tagung Transformationsrecht

    S. 528 - 536, thema: Transformationsrecht

    Lorenz Handstanger

    Am 22. Mai 2024 fand in den Räumlichkeiten der TU Wien am Getreidemarkt die Tagung Transformationsrecht statt. Zentraler Gegenstand war die Beleuchtung von aktuellen gesellschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Entwicklungen in Hinblick auf eine ökologische Transformation. Nach drei wissenschaftlichen Beiträgen wurde in interaktiveren Workshop- und Diskussionsformaten der Austausch von Wissenschaft und Rechtspraxis gefördert.

  • Was ist transformatives Recht?

    S. 537 - 548, thema: Transformationsrecht

    Poul F Kjaer

    Im westlichen Kontext hat das Recht zwei Funktionen: es hält normative Erwartungen aufrecht und transformiert soziale Phänomene. Diese Transformation drückt sich in der formgebenden Funktion des Rechts aus: Recht benennt soziale Phänomene. Im wirtschaftlichen Bereich sind etwa die rechtlichen Institutionen des Wettbewerbs, des Vertrags, des Unternehmens und des Eigentums klassische Beispiele für die formgebende Funktion des Rechts. Diese Funktion des Rechts wird im vorliegenden Text durch eine Geschichte des europäischen Rechtsverständnisses seit dem 19. Jahrhundert illustriert. Es werden vier Grundverständnisse bzw Epistemen des Rechts unterschieden: Recht als Zweck, Recht als Werkzeug, Recht als Hindernis und Recht als Reflexivitätsinitiation. Vor diesem Hintergrund wird das „transformative Recht“ als mögliche neue Episteme des Rechts eingeführt. Die grundlegende Idee des transformativen Rechts ist die der Nachhaltigkeit. Das transformative Recht wird in zehn Kerndimensionen von den vorhergehenden Epistemen des Rechts unterschieden und analysiert, mit dem Ziel es als mögliches neues Grundverständnis des Rechts klar in den Blick zu rücken.

  • Nur gut ist gut genug!

    S. 549 - 557, thema: Transformationsrecht

    Afra Porsche

    Nach einem kurzen Abriss über die Klimakrise wird ein Ansatz vorgestellt, wie die Menschheit an diesen Punkt der existenziellen Krise gelangt ist. Die Rolle unserer Demokratie wie auch die der Medien wird beleuchtet und in Bezug gesetzt zu Klimaprotesten. Ein Blick auf den Status quo gibt Aufschluss über das, was wir für eine gute Zukunft benötigen. Durch die Vorstellung eines möglichen Verbesserungsansatzes soll dargestellt werden, was wir verbessern können. Zuletzt wird darauf eingegangen, wie wirkliche Veränderung umgesetzt werden könnte.

  • Was man von hier aus sehen kann

    S. 558 - 567, thema: Transformationsrecht

    Leokadia Grolmus

    Im Diskurs über die nachhaltige Transformation des Rechts wird den potentiellen Hebeln, die im privatrechtlichen Bereich bewegt werden können, eher wenig Beachtung geschenkt. Rechtstheoretisch stellt sich auch die Frage, ob die Bewältigung der Klimakrise allgemein zu den Aufgaben des Privatrechts gehören kann. In diesem Beitrag wird erörtert, ob Nachhaltigkeit als Prinzip im heutigen österreichischen Privatrecht einen Platz finden kann und über welche Pfade ökologische Wertungen Eingang in die privatrechtliche Gesetzgebung und Rechtsprechung nehmen können, sofern dies bejaht wird. Anschließend werden methodologische Instrumente vorgestellt, die eine ökologische Folgenabschätzung von Rechtsnormen und ihren Auslegungen ermöglichen.

  • Ansätze ökologischer Nachhaltigkeit in der Arbeitsrechtsordnung

    S. 568 - 579, thema: Transformationsrecht

    Nora Melzer

    Der Beitrag untersucht mögliche Einfallstore ökologischer Nachhaltigkeit in der österreichischen Arbeitsrechtsordnung. Insb in den Aufgaben der Interessenvertretungen, im technischen Arbeitnehmer:innenschutz und im Dienstverhinderungsrecht finden sich schon jetzt Ansätze zur Berücksichtigung nachhaltiger Entwicklung oder sogar Regelungen, wie den Auswirkungen fehlender Nachhaltigkeit (zB Hochwasser) aus arbeitsrechtlicher Sicht zu begegnen ist. Europarechtliche Vorgaben wie insb die LieferkettenRL durchbrechen das bisher eher betriebsbezogene und nicht allgemein ausgerichtete Verständnis der (sozialen) Interessen der Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen sowie von deren kollektiven Vertretungen; zudem werden die europarechtlichen Vorgaben, die ausdrücklich eine Berücksichtigung des Klimaschutzes einfordern, wohl zu einer Ergänzung und Erweiterung der Mitwirkungsrechte der Belegschaft führen.

  • Mobilitätswende

    S. 580 - 589, thema: Transformationsrecht

    Konrad Lachmayer / Matthias Freund

    Um eine öko-soziale Mobilitätswende zu erreichen, bedarf es der Transformation des Verkehrsrechts in all seinen Facetten. Das Recht stellt dabei zahlreiche Regulierungstechniken zur Verfügung, doch muss bei der Auswahl auf Interessen der Stakeholder und auf öffentliche Akzeptanz Rücksicht genommen werden. Vielfach sind potentiell wirksame rechtliche Maßnahmen zudem verfassungs- und kompetenzrechtliche Schranken gesetzt. Der Beitrag zeichnet diesbezügliche rechtliche Errungenschaften nach und weist auf Problemfelder hin.

  • Sexualassistenz für Menschen mit Behinderungen

    S. 590 - 592, nach.satz

    Lukas Tinzl / Caroline Voithofer

    Die Concluding Observations des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten und dritten Staatenbericht Österreichs enthalten auch für den Bereich der reproduktiven Rechte von Menschen mit Behinderungen Handlungsempfehlungen. Eine legistische Neuerung, die nach den Concluding Observations in Kraft trat, ist die Novellierung des § 4 Vbg Sittenpolizeigesetz Anfang 2024. Dadurch wurde „erheblich beeinträchtigten Personen“ (§ 4 Abs 5 Vbg Sittenpolizeigesetz) der Zugang zu Sexualassistenzleistungen durch fachlich qualifizierten Anbieter*innen ermöglicht und eine zusätzliche Ausnahme vom Verbot der „gewerbsmäßigen Unzucht“ statuiert. Der Beitrag geht auf die Concluding Observations sowie die Sexualassistenz in Vorarlberg ein.

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice