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Heft 4, Dezember 2024, Band 21

SIAK-JOURNAL

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eJournal-Heft
ISSN Online:
2410-745X

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Inhalt der Ausgabe

  • Editorial

    S. 3 - 3, Editorial

  • Sicherheitsverstöße im Kontext rechtfertigender Deutungsmuster

    S. 4 - 14, Beitrag

    Claudia Körmer / Helmut Hirtenlehner

    Die Kritische Infrastruktur stellt einen besonders sensiblen und schützenswerten Bereich des staatlichen Gemeinwesens dar. Leistungsausfälle in diesem Feld würden erhebliche negative Konsequenzen für die Lebensqualität der Bürger nach sich ziehen. Nicht zuletzt deshalb muss Sicherheit hier eine besondere Rolle spielen. Was an einschlägigen Sicherheitsregeln existiert, muss von den in Institutionen der Kritischen Infrastruktur tätigen Personen penibel eingehalten werden. Dennoch ist über die Hintergründe der (Non-)Compliance der Beschäftigten dieses Bereichs mit den dort geltenden Sicherheitsvorschriften wenig bekannt. Ein der Kriminologie entnehmbares, für die Missachtung betrieblicher Sicherheitsbestimmungen möglicherweise taugliches Erklärungsangebot markiert die sogenannte Neutralisationstechnikenthese. Diese legt nahe, dass gedankliche Strategien zur Rechtfertigung sicherheitswidrigen Handelns auf Seiten der Bediensteten die Zahl der Regelverstöße systematisch erhöhen. Im folgenden Beitrag wird dieses Erklärungsmodell einer empirischen Überprüfung zugeführt. Deren Ergebnisse fallen positiv aus.

  • Maßnahmen zur Bekämpfung digitaler Desinformation

    S. 15 - 29, Beitrag

    Eric Hochstrate / Michelle Duda / Jonas Rieskamp / Luzia Sievi / Maria Pawelec / Kai Schewina

    Die Bevölkerung benötigt insbesondere in Krisenzeiten verlässliche Informationen, um die Lage einschätzen und angemessen handeln zu können. Um schnell an Informationen zu gelangen, wenden sich viele verstärkt den sozialen Medien zu. Fake News, Verschwörungstheorien und digitale Desinformationskampagnen erschweren dort jedoch die Meinungsbildung. Diese stellen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS, wie Polizei oder Feuerwehr) eine besondere Herausforderung dar, da sie Krisensituationen und Gefahren hervorrufen oder verschärfen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Institutionen gefährden können. Das Projekt PREVENT hat das Ziel, BOS im Umgang mit Desinformation zu unterstützen. Hierfür wurde ein umfassendes Training entwickelt, das ethische und rechtliche Aspekte abdeckt, Gegenmaßnahmen diskutiert und diese in einer Simulation erproben lässt. Zum einen unterstreichen unsere Forschungsergebnisse die Bedeutung eines ethisch und rechtlich angemessenen Handelns von BOS. Maßnahmen gegen Desinformation müssen Grundrechte und Werte wie Meinungsfreiheit, Autonomie und Gerechtigkeit respektieren und sollten in ihrer Umsetzung verhältnismäßig sein. Zum anderen ermöglicht der im Rahmen des Projekts entwickelte Demonstrator den BOS, die Verbreitung von Desinformation besser zu verstehen und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Unsere Evaluation von Maßnahmen wie Chatbots und Debunking liefert Einblicke in deren Wirksamkeit. Insgesamt tragen die Erkenntnisse aus PREVENT dazu bei, BOS praxisnah zu schulen und ihre Handlungsfähigkeit in sozialen Medien zu stärken, um den Herausforderungen von Falschinformationen wirksam zu begegnen.

  • Die neue KI-Verordnung der EU

    S. 30 - 42, Beitrag

    Christiane Wendehorst

    Die neue EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI) soll sicherstellen, dass die Bürger ebenso wie Behörden und Unternehmen in diese Zukunftstechnologie Vertrauen haben dürfen. Sie bringt eine Reihe neuer Pflichten mit sich für Akteure, die KI-Systeme entwickeln und anbieten oder sonst in die Vertriebskette eingebunden sind, aber auch für Betreiber von KI-Systemen. Behörden, die sich fortgeschrittener IT-Lösungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben bedienen, müssen daher künftig prüfen, ob diese IT-Lösungen als KI-Systeme zu qualifizieren sind und, wenn ja, ob sie zu den teilweise verbotenen oder den Hochrisiko-KI-Systemen zählen und ob besondere Transparenzpflichten gelten. Behörden im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) sind, wenn sie KI-Systeme für sensible Aufgaben nutzen – etwa in den Bereichen Polizei und Sicherheit, Asyl und Migration oder Schutz Kritischer Infrastruktur – sehr häufig von den besonderen Anforderungen erfasst. Da die ersten Bestimmungen schon ab 2. Februar 2025 anwendbar sein werden, sind Behörden gut beraten, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einzustellen.

  • Körperverletzungs- und Tötungsdelikte an gehbehinderten Personen

    S. 43 - 50, Beitrag

    Silke M.C. Brodbeck

    Dieser letzte Artikel einer kleinen Serie (vgl. Brodbeck et al. 2017; dies. 2018; dies. 2022; dies. 2023; Brodbeck 2020; dies. 2021; dies. 2023) beschäftigt sich mit einem medizinischen Symptom, der vorexistenten Gehbehinderung und seinem Einfluss auf das Tatgeschehen. Während die Literatur zu gehbehinderten Geschädigten sich mit den Fragen beschäftigt, wer die tatausführenden Personen sind und in welchem familiären Bezug sie zu den Opfern stehen, nimmt dieser Artikel einen neuen Standpunkt ein: Er betrachtet, welchen Einfluss eine vorexistente Gehbehinderung auf das Tatgeschehen in Körperverletzungs- und Tötungsdelikten auf die entstehenden Blutspuren und die Tathergangsrekonstruktion hat. Häufig werden Taten nur aus der Ausführendenperspektive, der Täterperspektive betrachtet. Jedoch hat an einem Tatort alles einen Einfluss auf die Tat selbst. Die tatausführende Person bestimmt einen Großteil der Faktoren, z.B. durch den Entschluss zum Angriff. Aber auch der Ort des Geschehens, das Verhalten und die Eigenschaften von Opfern haben Einflüsse auf das Geschehen. Gleiches gilt auch für die vorhandenen oder fehlenden Objekte am Tatort. Alles nimmt Einfluss auf das Geschehen bis zu einem gewissen Grade und alles beeinflusst sich gegenseitig. Schwächere Personen in der Gesellschaft haben ein höheres Risiko durch kriminelle Taten geschädigt zu werden und aus der subjektiven Sachverständigensicht der Autorin, haben Angriffe, z.B. auf Gehbehinderte oder obdachlose Menschen, in den letzten Jahren zugenommen. Daher muss untersucht werden, welche Besonderheiten Taten an gehbehinderten Personen in der Bearbeitung mitbringen.

  • Erich Wulffen über die Charakteristika eines Verbrechers

    S. 51 - 65, Beitrag

    Anna Muhrer

    Während der Österreicher Hans Gross (1847–1915) die Kriminologie und die Kriminalwissenschaft, unter anderem mit der Erfindung seines Tatortkoffers, zu einem erheblichen praktischen Fortschritt verholfen hat, gab es auch in Deutschland zu Beginn des 20. Jahrhunderts durchaus praktisch veranlagte Kriminologen. Erich Wulffen (1862–1936), der in Dresden geborene und ansässige Staatsanwalt, der auch als bekennender Kriminologe und Autor Berühmtheit erlangte, machte es sich zur Aufgabe, „praktische Kriminalisten“ auszubilden. Dazu analysierte er verbrecherische Individuen und das Verbrechen als ganzheitliches Phänomen und gab die daraus resultierenden Erkenntnisse in umfangreichen wissenschaftlichen Handbüchern, Aufsätzen und Studien wieder. Dabei war es Wulffen ein besonderes Anliegen, die Kriminologie als ein interdisziplinäres Zusammenwirken vieler Wissenschaften darzustellen. Er verwies auf die Schriften großer Wissenschaftler, die gegen Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts mit ihren Überlegungen in ihren jeweiligen Fachgebieten, wie der Psychologie, der (Kriminal-)Anthropologie, der Psychiatrie und der Ethik, angesehene Fachmänner waren. Das verbrecherische Individuum sollte, insbesondere nach Ansicht Wulffens, nämlich vor dem (Straf-)Gericht von Richter und Staatsanwalt nicht bloß aus rein rechtlicher Sicht be- und verurteilt werden – der Jurist sollte vielmehr praktisch vorgehen und mit seinen, idealerweise, vorhandenen Grundkenntnissen in den oben genannten Disziplinen, den Rechtsbrecher auf all seinen individuellen Ebenen begutachten und schließlich ein angemessenes Urteil fällen.

  • Rechtsextremismus und Linksextremismus in Deutschland

    S. 66 - 80, Beitrag

    Stefan Goertz

    Dieser Beitrag untersucht aktuelle Trends und Akteure in den beiden Extremismusphänomenbereichen Rechtsextremismus und Linksextremismus in Deutschland. Die von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Bundesländer gezählten 40.600 Rechtsextremisten machen gemeinsam mit den 39.000 Linksextremisten die meisten Extremisten in Deutschland aus. Hinzu kommt, dass Extremisten dieser beiden Bereiche auch die meisten extremistischen Straftaten pro Jahr begehen. Zu den Akteuren des Rechtsextremismus zählt auch die „Neue Rechte“, die ideologische Überschneidungen zur Partei AfD aufweist. Die AfD ist aktuell „Verdachtsfall Rechtsextremismus“ im Bund (zweite Stufe von dreien im Schema der Verfassungsschutzbehörden) und „gesichert rechtsextremistisch“ in den drei Bundesländern Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen (dritte und höchste Stufe). Im Kapitel Linksextremismus werden u.a. die Akteure Autonome, Anarchisten, die „Interventionistische Linke“, die „Rote Hilfe“ sowie die Internetplattform de.indymedia.org beschrieben. Bei den aktuellen Trends werden (potenzielle) Angriffe von Linksextremisten gegen Kritische Infrastrukturen thematisiert, gefolgt von der Gewaltorientierung von Linksextremisten gegen Polizeibeamte und gegen politische Gegner.

  • Türkischer Rechtsextremismus in Deutschland

    S. 81 - 91, Beitrag

    Irina Jugl-Kuntzsch

    Das Phänomen des türkischen Rechtsextremismus in Deutschland und die damit einhergehenden Herausforderungen werden in der öffentlichen Debatte zunehmend diskutiert. Der vorliegende Artikel beleuchtet die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesem Thema und untersucht, welche Radikalisierungsfaktoren in türkisch-rechtsextremistische Verbände und Milieus (wie z.B. die Ülkücü-Bewegung) führen können. Dazu zählen neben Diskriminierungserfahrungen Betroffener, die in der Mehrheitsgesellschaft erlebt werden, auch individuelle Risikofaktoren sowie gezielte Radikalisierungsstrategien der Ülkücü-Bewegung. Der Artikel zeigt darüber hinaus Implikationen für Prävention und Repression auf und diskutiert Herausforderungen bei der Untersuchung des Themas.

  • Autorinnen und Autoren

    S. 92 - 93, Autoren

  • Fatma Keser/David Schmidt/Andreas Stahl (Hg.): Gesichter des politischen Islam

    S. 94 - 95, Rezension

    Armin Pfahl-Traughber
  • Jonas Divjak: Datenschutz und Strafprozess

    S. 96 - 97, Rezension

    Bernhard Krumphuber

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