Zum Hauptinhalt springen
JURIDIKUM

Heft 4, November 2019, Band 2019

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2309-7477

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Inhalt der Ausgabe

S. 441 - 442, vor.satz

Nikolaus Wieser / Isabell Doll

Ein neuer Green Deal?

S. 445 - 447, merk.würdig

Christoph Stoll

Marxismus als Sozialwissenschaft

Rezension zu: Fisahn/Scholle/Cifti (Hrsg), Marxismus als Sozialwissenschaft. Rechts- und Staatsverständnisse im Austromarxismus, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2018, 250 Seiten, ISBN 978-3-8487-1237-3.

Thema des 2018 erschienenen Sammelbands Marxismus als Sozialwissenschaft. Rechts- und Staatsverständnisse im Austromarxismus ist die im Vgl zum Austrofaschismus, der mit dem Ständestaat 1934 – 1938 seinen Höhepunkt erreichte, im Allgemeinen weitaus weniger bekannte Denkschule des Austromarxismus. Der insgesamt 13 Beiträge (und eine Einleitung) umfassende Band ist in die Abschnitte Nationalstaat – Rechtsstaat – Sozialstaat – Demokratie im Austromarxismus (4 Beiträge), Der Austromarxismus – zeitgenössische Debatten (6 Beiträge) und Zur Aktualität des Austromarxismus (3 Beiträge) unterteilt. Neben den verschiedenen zum Teil explizit interdisziplinär forschenden Wissenschafter_innen (insb zwischen den Gebieten der Rechts-, der Geschichts- und der Politikwissenschaften) sind vor allem mit Folke große Deters und Thilo Scholle Autoren vertreten, die sich über ihre wissenschaftliche Tätigkeit hinaus auch politisch engagieren.

S. 448 - 451, merk.würdig

Hanna Palmanshofer

Die unzufriedene Demokratie

„Die Unzufriedene“ war eine ab 1923 wöchentlich erscheinende, kritische Frauenzeitschrift. Sie hatte das erklärte Ziel die politische und (zivil)gesellschaftliche Teilhabe von Frauen zu fördern und sich neben Frauenrechten insbesondere mit sozialen und rechtlichen Problemen der arbeitenden Klasse zu befassen. Sie wurde trotz der klar sozialdemokratischen Blattlinie vom austrofaschistischen Regime übernommen und später vom nationalsozialistischen Regime weitergeführt.

Der Beitrag zeichnet die drei Zeitabschnitte am Beispiel der vielthematisierten weiblichen Haus- und Erwerbsarbeit nach und zeigt, wie die in der wandelnden Themenbearbeitung liegende Re-Formation der Unzufriedenen als Unterworfene Erkenntnisse bringt, die sodann als Ausgangspunkt dienen, um das Profil des Demokratischen als ein Ort von Auseinandersetzung und Streit zu stärken.

S. 452 - 454, merk.würdig

Sebastian Öhner

Kinder an die Macht

Demokratie fängt klein an. Deswegen ist es wichtig, auch die Kinder in sie mit einzubeziehen. Durch die Möglichkeit der Partizipation erlangen Kinder von Beginn an ein Verständnis von Demokratie, welches ihr Erwachsenwerden prägen kann. Zusätzlich können Kinder vor allem bei Themen die ihre Lebenswelt betreffen, neue Aspekte aufzeigen, die eine bessere Umsetzung der in der UN-Kinderrechtskonvention gewährten Rechte ermöglicht. Greta Thunberg zeigt mit ihrem Einsatz für den weltweiten Klimaschutz dabei eindrucksvoll auf, welches Potential die Partizipation von Kindern in sich trägt, um neue Blickwinkel auf aktuelle Themen zu erlangen. Aus diesen Gründen lohnt es sich, gerade im Lichte des 30. jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention, einen genaueren Blick auf das Kinderrechte auf Mitsprache zu werfen und wie dieses in Österreich umgesetzt wird.

S. 455 - 459, merk.würdig

Marlene Kreil

Fridays For Future: Schulstreik für den Klimaschutz

Weil die Teilnahme an Demonstrationen während der Schulunterrichtszeit nicht erlaubt ist, drohen Schüler_innen (SuS), die regelmäßig den Fridays-For-Future-Protesten beiwohnen, verwaltungsstrafrechtliche (§ 24 Abs 4 SchPflG) bzw disziplinarische (§ 45 Abs 5 iVm § 33 Abs 2 lit c SchUG) Sanktionen. Die drohenden Sanktionen sind geeignet, dass SuS von einer Demonstrationsteilnahme absehen. Folglich liegt eine faktische Beeinträchtigung vor, die als Eingriff in die Versammlungsfreiheit (Art 11 EMRK) gewertet werden kann. Aufgrund des materiellen Gesetzesvorbehalts in Art 11 Abs 2 EMRK ist ein Eingriff nur zur Erreichung bestimmter Zwecke zulässig und muss einer Verhältnismäßigkeitsprüfung standhalten. Insb bei jenen SuS, die die allg neunjährige Schulpflicht erfüllt haben und bereits aktiv wahlberechtigt sind, steht mE eine disziplinarische Sanktion aufgrund der hohen Relevanz der Versammlungsfreiheit für eine demokratische Gesellschaft außer Verhältnis.

S. 460 - 462, merk.würdig

Antonia Reiss / Maximilian Blaßnig

Parlamentarische Demokratien im Rückbau

Nach Hans Kelsens Ideal soll das parlamentarische Verfahren dazu dienen, den verschiedenen gesellschaftlichen Interessen zur Öffentlichkeit zu verhelfen. Aus der Gegenüberstellung von These und Antithese soll eine Synthese entstehen. Die Gesetzgebungspraxis wird dem nicht gerecht. In den vergangenen Monaten wurden wiederholt verkürzte Begutachtungsfristen kritisiert. Die Mitsprache der politischen Opposition und zivilgesellschaftlicher Player wird darüber hinaus durch die Anwendung verschiedener geschäftsordnungsmäßiger Instrumente erschwert. Diese Praktiken schwächen das Parlament in seiner Funktion und führen zu einer Machtverschiebung in Richtung Exekutive, die sich nicht nur in Österreich sondern auch auf europäischer Ebene feststellen lässt. Es zeigen sich – im Sinne von Friedrich von Hayek – technokratisch-autoritäre Ideen eines Liberalismus, der von demokratischen Strukturen nicht begrenzt werden soll.

S. 463 - 477, recht & gesellschaft

Veronika Hofinger / Hannah Reiter / Walter Fuchs

Respekt als zentrale Dimension eines menschenwürdigen Polizeianhaltewesens

Der Beitrag stellt ausgewählte Ergebnisse einer Umfrage unter Menschen vor, die in Verwaltungsstraf- oder Schubhaft angehalten sind. Mittels eines Fragebogens, in dem Aspekte des „healthy-prisons“-Ansatzes der WHO operationalisiert wurden, konnten im Jahr 2017 in den Polizeianhaltezentren Wien Roßauer Lände, Wien Hernals und Vordernberg insgesamt 363 Häftlinge zu ihrer sozialen und gesundheitlichen Situation in Haft befragt werden. Es zeigten sich nicht nur große Unterschiede zwischen den Haftformen, sondern auch zwischen Schubhäftlingen, die die arabische oder aber eine anderssprachige Fassung des Erhebungsinstruments benutzt hatten. Gewalterfahrungen und selbstschädigende Verhaltensweisen sind im gesamten Polizeianhaltewesen keine Seltenheit. Die Umfragedaten stützen die Annahme, dass sich ein respektvoller Umgang hemmend auf letztere Ereignisse auswirkt – egal wie schwierig die Rahmenbedingungen ansonsten sind.

S. 478 - 489, recht & gesellschaft

Marion Johanna Neunkirchner

Schlepperkriminalität im Zuge transnationaler Europäisierung

Das Verbrechen der Schlepperei nach § 114 FPG erlebt seit seiner erstmaligen Sanktion im Jahr 1986 eine stetig restriktive Entwicklung. Die diskursive Konstruktion des Schleppers zum bösartigen Verbrecher, der sich innerhalb der Schleppermafia organisiere, dominiert jene parlamentarischen Debatten, in denen die Strafverschärfungen schließlich beschlossen werden. Diese parlamentarischen Beschlüsse richten sich gegen die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Die Organisation krimineller Banden entwickelt sich zeitgleich mit der Erweiterung der inneren Sicherheit vom nationalen auf den europäischen Raum und führt so zur verstärkten justiziellen Zusammenarbeit der europäischen Staaten, was als Effekt transnationaler Europäisierung verstanden werden kann. Dabei lässt sich die Tendenz einer am Täterstrafrecht orientierten Kriminalpolitik erkennen, die womöglich die wohlfahrtsstaatliche Entwicklung der restorative justice zu Gunsten der punitive justice einzutauschen vermag.

S. 490 - 499, recht & gesellschaft

Ümra Gencer

Die Klage der Herero und Nama

Das humanitäre Völkerrecht des 19.Jahrhunderts sollte durch erste multinationale Kodifikationen bewaffnete Konflikte unter dem Aspekt der Humanität regeln. Allerdings galten diese Regeln lange nur für Angehörige der sogenannten „zivilisierten“ Staaten. Dies bedeutete den Ausschluss von autochthonen Gemeinschaften. Das hat schwere Folgen für Kläger*innen der Herero und Nama im heutigen Namibia. Die Nachfahren der indigenen Bevölkerungsgruppe der Herero und Nama klagten die Bundesrepublik Deutschland auf Schadenersatzzahlungen vor einem Zivilgericht der USA aufgrund des Verbrechens des Völkermords zwischen 1904 und 1908. Allein der Zivilrechtsweg in den USA stand für die Kläger*innen offen, da völkerrechtliche Anspruchsgrundlagen aufgrund des Ausschlusses von jeglichen Übereinkommen fehlen und auch nicht rückwirkend gelten. Die Klage wurde jedoch wegen Unzuständigkeit abgewiesen.

S. 500 - 509, recht & gesellschaft

Tamara Ehs

Forschungsbericht: Wer spricht Europarecht?Who dispenses European justice? Democracy studies and the ECJ

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in den letzten Jahren zu einem immer stärkeren politischen Faktor entwickelt. Trotzdem wissen wir kaum, wer unsere Richter/innen sind. Während in den USA der soziale Hintergrund, der Bildungsweg sowie die weltanschauliche Orientierung jeder Richterin und jedes Richters am Supreme Court als politischer Faktor angesehen und entsprechend wissenschaftlich untersucht und von den Medien behandelt werden, bleiben die EuGH-Richter/innen weitestgehend im Dunkeln. Aus Sicht einer demokratischen Rechtskultur ist dies überaus problematisch. Der Beitrag bietet darüber hinaus Einblick in die Forschungshindernisse, EuGH-Richter/innen als auch-politische Akteur/innen zu befragen.

S. 510 - 513, Thema: Verkehr(t) Klima, Luft und Mobilität

Eva Pentz / Gregor Schamschula / Judith Fitz

Klima, Luft und Mobilität

S. 514 - 520, Thema: Verkehr(t) Klima, Luft und Mobilität

Teresa Weber

Staatsziele – Grundrechte – Umwelt- und Klimaschutz

Der Text geht der Frage nach, ob es dem österreichischen Gesetzgeber erlaubt ist, Umwelt- und Klimaschutzziele zu verfolgen. Dazu werden die verfassungs- und grundrechtlichen Vorgaben in diesem Bereich überblicksmäßig dargestellt.

S. 521 - 532, Thema: Verkehr(t) Klima, Luft und Mobilität

Lisa-Maria Grob / Verena Madner

Potentiale der Raumplanung für eine klimafreundliche Mobilität

Der Klimawandel schreitet voran. Der Verkehrssektor ist in Ö ein Hauptverursacher von klimaschädlichen Treibhausgasen, mit jährlich steigenden Emissionen. Die zunehmende Zersiedelung, also die funktionale Entmischung von Arbeiten, Wohnen, Einkaufen gilt als wesentlicher Treiber für das Verkehrsaufkommen. Die Untersuchung setzt sich mit dem Beitrag des Raumordnungsrechts für eine klimafreundliche Mobilität auseinander. Im Mittelpunkt stehen dabei raumplanungsrechtliche Hebel zur Stärkung von Stadt- und Ortskernen und zur Realisierung des Leitbilds einer „Stadt der kurzen Wege“, also kompakte Siedlungsstrukturen und eine ausgewogene Nutzungsdurchmischung. Ergänzend werden raum- und mobilitätsrelevante Anreize im Bereich der Finanz-, Steuer- und Förderpolitik wegen ihrer immensen Lenkungswirkung in die Darstellung einbezogen.

S. 533 - 543, Thema: Verkehr(t) Klima, Luft und Mobilität

Heinz Högelsberger

Steuern im Verkehrssektor: Weit weg von Kostenwahrheit, Fairness und Umweltbewusstsein

Ö hat ein ernsthaftes Problem in Bezug auf Klimaschutz. Gegenüber 1990 sollten die Treibhausgas-Emissionen eigentlich signifikant sinken; stattdessen sind sie in den letzten 30 Jahren de facto stabil geblieben, im Jahr 2017 lagen sie mit 82,3 Mio t sogar deutlich über dem Wert von 1990 (78,7 Mio t), 2018 trotz förderlicher Einmaleffekte mit 79,1 Mio t immer noch leicht darüber. Hauptverursacher dieses Klimaschutzversagens ist der Verkehrsbereich. Es muss hinterfragt werden, ob sich Ö im Verkehrsbereich, dem größten Stolperstein bei ernsthaften Klimaschutzbemühungen, nicht auch den „Luxus“ leistet, klimaschädliche Aktivitäten mit massiven Steuernachlässen zu subventionieren. In diesem Artikel wird eine krit Bestandsaufnahme der wichtigsten Steuern und Abgaben und deren Ausnahmen im Verkehrsbereich erfolgen und tw auch Empfehlungen zu einer Ökologisierung abgegeben werden.

S. 544 - 552, Thema: Verkehr(t) Klima, Luft und Mobilität

Florian Rathmayer

Fehlende Kostenwahrheit im Straßenverkehr

Wenn es darum geht, der Klimakrise Einhalt zu gebieten, kommt der Verkehrswende herausragende Bedeutung zu. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Verlagerung des Straßenverkehrs auf die Schiene, als dieser den Großteil der verkehrsbedingten Treibhausgas-Emissionen zu verantworten hat. Die Eisenbahn erweist sich im Gegensatz dazu in vielen Belangen als die weniger schädliche Alternative.

Um die Verkehrsverlagerung voranzutreiben, bieten sich verschiedene Maßnahmen an. Aufgrund ihrer Anreizwirkung hat die Internalisierung externer Kosten jedoch einen besonderen Stellenwert. Der Beitrag stellt anhand der Bsp von Schienen- und Straßenmaut dar, dass das geltende Unionsrecht keinen adäquaten Rahmen bereithält bzw entsprechende Bestrebungen sogar konterkariert, indem es zwar eine flächendeckende Schienenmaut vorschreibt, die Entscheidung zur Einhebung einer Straßenmaut aber den MS überlässt.

S. 553 - 563, Thema: Verkehr(t) Klima, Luft und Mobilität

Stefanie Bermesser

Ausgenommen Fahrräder

Der StVO 1960, dem legistischen Produkt einer von zunehmender Motorisierung geprägten Zeit, liegt eine verstärkt an den Erfordernissen und Risiken des Kfz-Verkehrs ausgerichtete Verkehrsorganisation zugrunde.

Daher sehen die vom BMLFUW erstellten und als „Masterplan Radfahren“ publizierten Maßnahmenkataloge zur Förderung des Radverkehrs in Österreich seit Jahren vor, die StVO im Interesse des nichtmotorisierten Verkehrs zu novellieren.

Einzelne gesetzgeberische Maßnahmen der letzten Jahre sind dem Radverkehr zugute gekommen. Anhand der gegenwärtigen Unverbindlichkeit von technischen Standards bei der Radverkehrsplanung, dem Sondernachrang für Radfahrende gem § 19 Abs 6a StVO, der in § 68 Abs 3a StVO normierten Annäherungsgeschwindigkeit an bestimmte Kreuzungen und dem mitunter unklaren Verhältnis von Rechtsfahrgebot und Benutzungspflicht gem § 68 Abs 1 StVO stellt der Beitrag dar, dass zahlreiche Regelungen der StVO 1960 dem wiederholt postulierten politischen Ziel einer Attraktivierung des Radverkehrs nach wie vor zuwiderlaufen.

S. 564 - 573, Thema: Verkehr(t) Klima, Luft und Mobilität

Gregor Schamschula

Vom Recht auf saubere Luft

Das Immissionsschutzgesetz-Luft sieht bei Überschreitungen von Grenzwerten für Luftschadstoffe vor, dass ein Luftreinhalteprogramm zu erstellen ist. In diesem sind Maßnahmen zu beschreiben, durch die die Einhaltung der Grenzwerte „schnellstmöglich“ sichergestellt werden kann. Gerade der Verkehr und dabei va Dieselfahrzeuge sorgen hier regelmäßig für Grenzwertüberschreitungen in ganz Österreich. Gleichzeitig sieht das Luftschutzregime Rechtsschutzmöglichkeiten für die Öffentlichkeit vor, die 2019 vom LVwG Salzburg erneut inhaltlich bestätigt wurden. Da Luftschutz und Klimaschutz faktisch Hand in Hand gehen, kann der Rechtsschutz als „Klimaklage“ iwS verstanden werden.

S. 574 - 576, nach.satz

Maria Sagmeister

100 Jahre Frauen am Juridicum

Frauen waren mehr als die ersten 500 Jahre seit ihrer Gründung von der Universität Wien ausgeschlossen. Während sie 1897 erstmals an der philosophischen Fakultät und 1900 an der medizinischen Fakultät zugelassen wurden, erhielten Frauen erst 1919 Zugang zum rechtswissenschaftlichen Studium. Dieser Beitrag erinnert aus Anlass des 100-jährigen Jubiläums des Frauenstudiums am Wiener Juridicum an den mühsamen Einzug von Frauen an diese Fakultät und stellt einige Pionierinnen kurz vor.

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!