Vor und nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (sog BREXIT) hat die Übermittlung personenbezogener Daten nach GB den Gegenstand zahlreicher Diskussionen gebildet. Trotz der Proteste von Datenschützern und gegen den (erklärten) Willen des EU-Parlaments hat sich die EU-Kommission durchgesetzt und Großbritannien mit zwei Beschlüssen vom 28. Juni 2021 ein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt. Die förmliche Anerkennung seitens der EU-Behörden, dass ein Drittland ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleistet, stellt ein wesentliches Element der DSGVO dar und dient als Schlüssel, um den ungehinderten Fluss personenbezogener Daten in und aus diesem Land freizugeben.
Der vorliegende Artikel stellt die Hintergründe dieser Entwicklung dar und greift durchaus Kritikwürdiges auf. Eine Zusammenfassung der notwendigen Prüfungsschritte für den Umgang mit Datenübermittlungen von und nach UK in einer praktisch umsetzbaren Checkliste rundet den Praxisbeitrag ab.