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Heft 4, September 2021, Band 20

eJournal-Heft
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1613-7655

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Inhalt der Ausgabe

  • Gute wissenschaftliche Praxis als Sorgfaltsmaßstab und Wertungskriterium

    S. 113 - 118, Aufsatz

    Manfred Novak

    Den in jüngerer Zeit häufiger auftretenden Missständen bei der Wissensbekundung und Leistungsbeurteilung Studierender ist es geschuldet, dass der Gesetzgeber der guten wissenschaftlichen Praxis vermehrte Bedeutung für die Durchführung des Studienbetriebs zumisst. Dementsprechend hat eine Wertung betreffenden Fehlverhaltens Studierender und an der Studiendurchführung Beteiligter im Lichte tendenziell stringenterer Sichtweisen zu erfolgen.

  • Das „Ghostwriting“-Verbot nach § 116a UG und sein Anwendungsbereich

    S. 119 - 125, Aufsatz

    Bettina Perthold-Stoitzner

    Mit der Universitätsgesetznovelle BGBl I 2021/93 wurde neben organisationsrechtlichen, dienstrechtlichen und studienrechtlichen Themen ein Verwaltungsstraftatbestand für Ghostwriting normiert. Dies erfolgte auch auf Wunsch der Universitäten, die sich mit immer dreister werdender Werbung für Ghostwriting konfrontiert sahen, denen sie scheinbar machtlos gegenüberstanden. Bereits während des noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens tauchte die Frage nach dem (sachlichen) Anwendungsbereich der Ghostwriting-Regelung auf. Der Beitrag zeichnet die Entstehungsgeschichte der Regelung nach und erörtert die rechtsdogmatischen Herausforderungen, die letztlich dann doch zu einer Nachschärfung durch den Gesetzgeber geführt haben.

  • Ghostwriting im DACH-Vergleich

    S. 126 - 139, Aufsatz

    Sophie Muskatelz / Lisa Gutwenger

    Mit dem neuen Verwaltungsstraftatbestand in § 116a UG können in Österreich nunmehr sowohl die Ghostwriter*innen bzw Ghostwriting-Agenturen als auch die Studierenden selbst für ein solches Verhalten bestraft werden. Der vorliegende Beitrag untersucht anhand einer vergleichenden Analyse die Rechtslage rund um das Ghostwriting in den Nachbarländern Deutschland und Schweiz.

  • Anerkennung; Bologna-Prozess; Dienstbestimmungen; Gleichwertigkeitsprüfung; Kooperationsstudium; Studium, ausländisches; Verwendungsgruppe

    S. 140 - 144, Rechtsprechung

    Tripp

    ÖNormen, die nicht durch konkrete Rechtsvorschriften für verbindlich erklärt wurden, haben nur insoferne Bedeutung, als sie – konkludent – zum Gegenstand von Verträgen gemacht wurden. Sie können nicht als Gesetz im Sinne des § 1311 ABGB angesehen werden.

    Die gemäß § 38 Abs 2 NBG vom Generalrat erlassenen Dienstbestimmungen (DB) bilden eine den Einzelverträgen zugrundezulegende Vertragsschablone, von der – insbesondere bei Gewährung nicht zwingend vorgeschriebener Vergünstigungen, wie einer Repräsentationszulage – mit Einzelvereinbarung auch zu Ungunsten der Arbeitnehmer abgewichen werden kann (Vereinbarung, dass diese in Zukunft zu gewährende Zulage nicht in die Pensionsbemessungsgrundlage einzubeziehen ist. – § 48 ASGG).

  • Aufenthaltsbewilligung; Beurteilungszeitraum, maßgeblicher; Erteilungsvoraussetzungen; Prüfungsdatum; Studienerfolgsnachweis; Studienjahr

    S. 145 - 145, Rechtsprechung

    Tripp

    Für den nachzuweisenden Studienerfolg kommt es ausschließlich auf jene Prüfungen an, die im betreffenden – vom 1. Oktober bis zum 30. September des nachfolgenden Jahres dauernden – Studienjahr absolviert wurden; für eine Ausweitung über diesen Zeitraum hinaus besteht kein Raum.

  • Bildungskarenz; Gleichheitssatz; Prüfungen, positive Ablegung von; Studienjahr; Studienerfolg; Weiterbildungsgeld

    S. 145 - 146, Rechtsprechung

    Tripp

    Verletzung im Gleichheitsrecht durch Abweisung eines Antrags auf Bezug von Weiterbildungsgeld nach dem ArbeitslosenversicherungsG für die lehrveranstaltungsfreien Sommermonate mangels Prüfung des erbrachten Studienerfolgs.

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