In einer Reihe von aktuellen Urteilen hatte der EuGH über wesentliche Fragen des europäischen Wettbewerbsrechts zu entscheiden. Während der Großteil dieser Entscheidungen Fragen des materiellen Kartellrechts betraf, erfolgt im Urteil in der Rechtssache Illumina und Grail / Kommission eine bedeutende verfahrensrechtliche Klarstellung. Gegenstand dieses Urteils war nämlich die Frage, ob mitgliedstaatliche Wettbewerbsbehörden durch Verweisung eines Falles nach Art 22 FKVO die Zuständigkeit der Europäischen Kommission für die Prüfung des verwiesenen Zusammenschlusses begründen können, selbst wenn sie nach ihrem jeweiligen nationalen Recht nicht für die Prüfung des Zusammenschlusses zuständig sind.
Der EuGH kam zum Ergebnis, dass Verweisungsanträge von nach ihrem eigenen nationalen Recht unzuständigen nationalen Wettbewerbsbehörden unzulässig sind und hob das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) aus 2022 auf, welches die Annahme eines Verweisungsantrags aus Frankreich (wo der Zusammenschluss gar nicht anmeldepflichtig war) durch die Kommission als zulässig bestätigt hatte.