Selbst wenn der Käufer die Sache vor Übergabe eigenmächtig erlangt hat, kann der Eigentümer von ihm nicht die Herausgabe verlangen. Das fällige Recht des Käufers auf Übertragung des Eigentums steht dem Herausgabeanspruch entgegen.
NBL
Heft 5, März 2016, Band 2016
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- ISSN Online: 2413-8908
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Inhalt der Ausgabe
S. 32 - 35, Rechtsprechung
Recht des Käufers auf Übertragung des Eigentums steht dem Herausgabeanspruch entgegen.
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