Trotz eines gut ausgebauten Sozialen Wohnbaus ist auch in Österreich die Frage einer adäquaten und leistbaren Wohnraumversorgung mit sehr großen Herausforderungen konfrontiert. Dazu zählt insbesondere, den enormen Preisanstiegen auf den privaten Wohnungsmärkten entgegenzuwirken und die notwendige Ökologisierung des Gebäudesektors voranzutreiben. Die wohnungspolitischen Instrumente sind weiterzudenken und weiterzuentwickeln. Die Arbeiten von Michael Holoubek, in welchen er die staatliche Verantwortung für die Wohnversorgung der Bevölkerung und die zentrale Rolle der Gemeinnützigen Bauträger dabei stets betont hat, liefern dafür eine wichtige Grundlage.



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- 1613-754X
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Inhalt der Ausgabe
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S. 164 - 168, Abhandlung
Christoph Bezemek -
S. 169 - 176, Abhandlung
Dragana Damjanovic -
S. 177 - 183, Abhandlung
Hannah Grafl / Lukas Diem -
S. 184 - 188, Abhandlung
Claudia FuchsAls akademischer Lehrer prägt Michael Holoubek seine Schüler*innen subtil, aber nachhaltig. Auf rechtswissenschaftliche „Schulenbildung“ hat er es nicht abgesehen, von ihm lernt man vor allem durch Beobachtung. Sein „Vor-Zeigen“ von Problemzugang und Arbeitsweise gräbt sich tief in eigenes Denken und Tun ein, sein Vertrauen ermuntert dazu, sich an dem, wie der Lehrer als Rechtswissenschaftler „tickt“, aber auch zu reiben.
Die Verfasserin dieser Zeilen hatte das Privileg, Michael Holoubek beim Nachdenken und Arbeiten beobachten und von ihm lernen zu dürfen. Was für sie den „Holoubek way of thinking law“ ausmacht, sei nachfolgend anhand von sechs Leitgedanken zum Thema „Michael Holoubek und das Allgemeine Verwaltungsrecht“ skizziert.
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S. 189 - 194, Abhandlung
Thomas Ziniel / Kerstin Holzinger -
S. 195 - 202, Abhandlung
Melina Oswald / Cornelia Köchle -
S. 203 - 207, Abhandlung
Laura Pavlidis -
S. 208 - 212, Abhandlung
Christina Rechberger-Bechter -
S. 213 - 217, Abhandlung
Patrick Segalla -
S. 218 - 224, Abhandlung
Ulrich WagrandlIm Verhältnis zum privatrechtlich handelnden Staat kann man zwei Perspektiven einnehmen: Die der Einzelnen, die – wie auch im hoheitlichen Bereich – vor staatlicher Übermacht geschützt werden müssen, egal in welchen Formen sie auftritt; und die des Fiskus, dessen Mittel vor seinen mitunter ungetreuen Treuhändern in Sicherheit zu bringen sind. Im Denken Michael Holoubeks zur Privatwirtschaftsverwaltung lässt sich eine Fiskustheorie ausmachen, die den Erhalt des öffentlichen Vermögens nicht ausblendet. Ihre Spuren führen zurück ins Mittelalter.