Der EuGH behandelt in der Entscheidung in der Rs
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- ISSN Online: 2309-7507
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inkl MwStInhalt der Ausgabe
S. 163 - 167, Abhandlung
Also sprach der EuGH zu „Umbrella Claims“
S. 167 - 170, Abhandlung
(K)eine Revolution – Haftung für Preisschirmeffekte nach europäischem Wettbewerbsrecht: Urteil EuGH, C-557/12, Kone ua
Der EuGH hat die Haftung von Kartellteilnehmern für Schäden, die durch Preisschirmeffekte entstehen, bejaht. Dass diese Entscheidung im Einklang mit dem österreichischen Schadenersatzrecht steht, wird durch eine Analyse der zugrundeliegenden ökonomischen Überlegungen deutlich.
S. 171 - 179, Abhandlung
Anmerkung zur Stellungnahme der Generalanwältin Kokott in der Rs „Kone“: Schadenersatzansprüche aufgrund von „Preisschirmeffekten“ bei Kartellverstößen?
Kritische Beurteilung der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Preisschirmkläger unter Berücksichtigung der Stellungnahme von GA Kokott im Vorabentscheidungsersuchen des OGH in der Rs „Kone“.
S. 180 - 185, Abhandlung
Zum Erkundungsbeweis im schadenersatzrechtlichen Kartellverfahren
Die Europäische Union (EU) plant derzeit eine Richtlinie, welche im Hinblick auf die geplante Herausgabe von Beweismitteln im Schadenersatzverfahren Probleme aufwerfen könnte. Ein kurzer Blick über den Atlantik liefert Erfahrungswerte.
S. 185 - 189, Abhandlung
11. Competition Talk: „Effektivität von Auflagen bei Zusammenschlüssen“
Eine der zentralen Aufgaben der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ist die Prüfung anmeldepflichtiger Zusammenschlussvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit den Bestimmungen des Kartellgesetzes. Manche Zusammenschlüsse können nur unter bestimmten Beschränkungen oder Auflagen genehmigt werden. Der 11. Competition Talk, welcher am 3. Juni 2014 stattfand, beschäftigte sich daher mit dem überaus interessanten Thema „Effektivität von Auflagen“, wobei dieses von der juristischen wie ökonomischen, nationalen und europarechtlichen Seite beleuchtet wurde.
Als Experten referierten MMag. Dr. Astrid Ablasser-Neuhuber (Partner, bpv Hügel Rechtsanwälte), Mag. Birgit Schwabl-Drobir (Referentin BWB und Moderatorin des Competition Talks) sowie Univ. Prof. Dr. Klaus Gugler (Vorstand des Instituts für Quantitative Volkswirtschaftslehre und Leiter des Forschungsinstituts für Regulierungsökonomie an der WU Wien).
S. 193 - 197, Entscheidung
EuGH: Geografische Reichweite von Nachprüfungen der Europäischen Kommission
In seinem aktuellen Urteil nimmt der EuGH zu der Frage Stellung, welche Anforderungen an die Begründung des geografischen Umfangs eines vermuteten Kartellrechtsverstoßes im Rahmen von Art 20 Abs 4 VO 1/2003 zu stellen sind. Der Gerichtshof räumt der Europäischen Kommission dabei einen weiten Ermessensspielraum ein.
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