Der EuGH behandelt in der Entscheidung in der Rs Kone (C-557/12) das Thema „Umbrella Claims“ und nimmt eine differenziertere Position ein als der OGH im Vorlagebeschluss für rein nationale Fälle skizziert hatte. Der vorliegende Beitrag analysiert die EuGH-Entscheidung und ihre Folgen für die österreichische Praxis.



Heft 5, Oktober 2014, Band 2014
- ISSN Online:
- 2309-7507
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Inhalt der Ausgabe
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S. 163 - 167, Abhandlung
Maximilian Mertel / Isabella Hartung -
S. 167 - 170, Abhandlung
Natalie Harsdorf / Christian GänserDer EuGH hat die Haftung von Kartellteilnehmern für Schäden, die durch Preisschirmeffekte entstehen, bejaht. Dass diese Entscheidung im Einklang mit dem österreichischen Schadenersatzrecht steht, wird durch eine Analyse der zugrundeliegenden ökonomischen Überlegungen deutlich.
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S. 171 - 179, Abhandlung
Nada Ina PauerKritische Beurteilung der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Preisschirmkläger unter Berücksichtigung der Stellungnahme von GA Kokott im Vorabentscheidungsersuchen des OGH in der Rs „Kone“.
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S. 180 - 185, Abhandlung
Domenic DirnbacherDie Europäische Union (EU) plant derzeit eine Richtlinie, welche im Hinblick auf die geplante Herausgabe von Beweismitteln im Schadenersatzverfahren Probleme aufwerfen könnte. Ein kurzer Blick über den Atlantik liefert Erfahrungswerte.
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S. 185 - 189, Abhandlung
Sigrid Tresnak / Sarah FürlingerEine der zentralen Aufgaben der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ist die Prüfung anmeldepflichtiger Zusammenschlussvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit den Bestimmungen des Kartellgesetzes. Manche Zusammenschlüsse können nur unter bestimmten Beschränkungen oder Auflagen genehmigt werden. Der 11. Competition Talk, welcher am 3. Juni 2014 stattfand, beschäftigte sich daher mit dem überaus interessanten Thema „Effektivität von Auflagen“, wobei dieses von der juristischen wie ökonomischen, nationalen und europarechtlichen Seite beleuchtet wurde.
Als Experten referierten MMag. Dr. Astrid Ablasser-Neuhuber (Partner, bpv Hügel Rechtsanwälte), Mag. Birgit Schwabl-Drobir (Referentin BWB und Moderatorin des Competition Talks) sowie Univ. Prof. Dr. Klaus Gugler (Vorstand des Instituts für Quantitative Volkswirtschaftslehre und Leiter des Forschungsinstituts für Regulierungsökonomie an der WU Wien).
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S. 190 - 192, Entscheidung
Johannes Peter Gruber -
S. 193 - 197, Entscheidung
Christian KovácsIn seinem aktuellen Urteil nimmt der EuGH zu der Frage Stellung, welche Anforderungen an die Begründung des geografischen Umfangs eines vermuteten Kartellrechtsverstoßes im Rahmen von Art 20 Abs 4 VO 1/2003 zu stellen sind. Der Gerichtshof räumt der Europäischen Kommission dabei einen weiten Ermessensspielraum ein.