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Heft 5, Oktober 2014, Band 2014

eJournal-Heft
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2309-7507

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Inhalt der Ausgabe

  • Also sprach der EuGH zu „Umbrella Claims“

    S. 163 - 167, Abhandlung

    Maximilian Mertel / Isabella Hartung

    Der EuGH behandelt in der Entscheidung in der Rs Kone (C-557/12) das Thema „Umbrella Claims“ und nimmt eine differenziertere Position ein als der OGH im Vorlagebeschluss für rein nationale Fälle skizziert hatte. Der vorliegende Beitrag analysiert die EuGH-Entscheidung und ihre Folgen für die österreichische Praxis.

  • (K)eine Revolution – Haftung für Preisschirmeffekte nach europäischem Wettbewerbsrecht: Urteil EuGH, C-557/12, Kone ua

    S. 167 - 170, Abhandlung

    Natalie Harsdorf / Christian Gänser

    Der EuGH hat die Haftung von Kartellteilnehmern für Schäden, die durch Preisschirmeffekte entstehen, bejaht. Dass diese Entscheidung im Einklang mit dem österreichischen Schadenersatzrecht steht, wird durch eine Analyse der zugrundeliegenden ökonomischen Überlegungen deutlich.

  • Anmerkung zur Stellungnahme der Generalanwältin Kokott in der Rs „Kone“: Schadenersatzansprüche aufgrund von „Preisschirmeffekten“ bei Kartellverstößen?

    S. 171 - 179, Abhandlung

    Nada Ina Pauer

    Kritische Beurteilung der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Preisschirmkläger unter Berücksichtigung der Stellungnahme von GA Kokott im Vorabentscheidungsersuchen des OGH in der Rs „Kone“.

  • Zum Erkundungsbeweis im schadenersatzrechtlichen Kartellverfahren

    S. 180 - 185, Abhandlung

    Domenic Dirnbacher

    Die Europäische Union (EU) plant derzeit eine Richtlinie, welche im Hinblick auf die geplante Herausgabe von Beweismitteln im Schadenersatzverfahren Probleme aufwerfen könnte. Ein kurzer Blick über den Atlantik liefert Erfahrungswerte.

  • 11. Competition Talk: „Effektivität von Auflagen bei Zusammenschlüssen“

    S. 185 - 189, Abhandlung

    Sigrid Tresnak / Sarah Fürlinger

    Eine der zentralen Aufgaben der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ist die Prüfung anmeldepflichtiger Zusammenschlussvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit den Bestimmungen des Kartellgesetzes. Manche Zusammenschlüsse können nur unter bestimmten Beschränkungen oder Auflagen genehmigt werden. Der 11. Competition Talk, welcher am 3. Juni 2014 stattfand, beschäftigte sich daher mit dem überaus interessanten Thema „Effektivität von Auflagen“, wobei dieses von der juristischen wie ökonomischen, nationalen und europarechtlichen Seite beleuchtet wurde.

    Als Experten referierten MMag. Dr. Astrid Ablasser-Neuhuber (Partner, bpv Hügel Rechtsanwälte), Mag. Birgit Schwabl-Drobir (Referentin BWB und Moderatorin des Competition Talks) sowie Univ. Prof. Dr. Klaus Gugler (Vorstand des Instituts für Quantitative Volkswirtschaftslehre und Leiter des Forschungsinstituts für Regulierungsökonomie an der WU Wien).

  • Rechtsprechungsübersicht

    S. 190 - 192, Entscheidung

    Johannes Peter Gruber
  • EuGH: Geografische Reichweite von Nachprüfungen der Europäischen Kommission

    S. 193 - 197, Entscheidung

    Christian Kovács

    In seinem aktuellen Urteil nimmt der EuGH zu der Frage Stellung, welche Anforderungen an die Begründung des geografischen Umfangs eines vermuteten Kartellrechtsverstoßes im Rahmen von Art 20 Abs 4 VO 1/2003 zu stellen sind. Der Gerichtshof räumt der Europäischen Kommission dabei einen weiten Ermessensspielraum ein.

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