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NBL

Heft 6, April 2016, Band 2016

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2413-8908

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Inhalt der Ausgabe

S. 36 - 36, Aktuell und Wissenswert

Novelle der Kärntner Bauordnung

S. 37 - 37, Aktuell und Wissenswert

Unterscheidung Grundsteuerkataster und Grenzkataster

S. 37 - 41, Rechtsprechung

Bei einem Grenzstreit ist die Grenze laut aktuellem Grundbuchstand festzustellen.

Sind die Grundstücksgrenzen nicht im Grenzkataster eingetragen, und besteht zwischen den Grundnachbarn keine Einigkeit, so bestimmt sich der eigentumsrechtliche Grenzverlauf nach unbedenklichen objektiven Grenzzeichen (Grenzsteine, Metallmarken, Grenzpflöcke) oder nach der Naturgrenze (Mauern, Zäune, Bäume, Böschungskanten, natürliche Grenzlinien, langjähriger ruhiger Besitzstand).

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