Sind die Grundstücksgrenzen nicht im Grenzkataster eingetragen, und besteht zwischen den Grundnachbarn keine Einigkeit, so bestimmt sich der eigentumsrechtliche Grenzverlauf nach unbedenklichen objektiven Grenzzeichen (Grenzsteine, Metallmarken, Grenzpflöcke) oder nach der Naturgrenze (Mauern, Zäune, Bäume, Böschungskanten, natürliche Grenzlinien, langjähriger ruhiger Besitzstand).



Heft 6, April 2016, Band 2016
NBL
Autor
eJournal-Heft
- ISSN Online:
- 2413-8908
20,00 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




Inhalt der Ausgabe
-
S. 36 - 36, Aktuell und Wissenswert
-
S. 37 - 37, Aktuell und Wissenswert
-
S. 37 - 41, Rechtsprechung