Seit dem Jahr 2010 ermittelt die Europäische Kommission gleich hinsichtlich mehrerer Vorwürfe gegen den Suchmaschinen-Riesen aus Kalifornien. Dass mitunter schon die Ausarbeitung der Mitteilung der Beschwerdepunkte mehrere Jahre in Anspruch nimmt, liegt nicht zuletzt darin begründet, dass die Untersuchungen teils neuartige Fragestellungen berühren, deren Besonderheiten in den Spezifika der so genannten digitalen Ökonomie wurzeln. Die angesprochenen Fragestellungen reichen von der Definition des Produktmarkts über die Bestimmung der Marktanteile bis hin zur Auslegung Missbrauchstatbestände.



Heft 6, Dezember 2016, Band 2016
- ISSN Online:
- 2309-7507
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Inhalt der Ausgabe
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S. 203 - 208, Abhandlung
Anna Theresa Mayer / Alexander Hiersche -
S. 209 - 217, Abhandlung
Nathalie Jeneral / Isabelle Innerhofer -
S. 217 - 221, Abhandlung
Johannes Peter GruberDer vorgeschlagene § 12 Abs 4 KartG sollte unbedingt noch einmal überdacht werden.
Das österreichische Kartellgesetz wird nach 2012 erneut novelliert. Hauptgrund ist die Schadenersatzrichtlinie der EU, die den geschädigten Unternehmen und Konsumenten die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen erleichtern soll. Daneben wird es aber andere, durchaus bemerkenswerte Neuerungen geben. Der Vorschlag zur Ergänzung der Zusammenschlusskontrolle ist allerdings unzulänglich und – in der derzeitigen Fassung – praktisch wertlos.
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S. 222 - 228, Abhandlung
Thomas Hölzl / Natalie Harsdorf -
S. 228 - 230, Entscheidung
Johannes Peter Gruber -
S. 230 - 234, Entscheidung
Gerhard Klumpe / Thomas Thiede