Im Rahmen der Durchführung von öffentlichen Vergabeverfahren können verschiedene kartellrechtliche Fragestellungen auftreten. Neben der Bildung von Bieter- und Arbeitsgemeinschaften durch konkurrierende Unternehmen, der Mehrfachbeteiligung von Unternehmen, Submissionsabsprachen sowie anschließenden Fragen der „Selbstreinigung“ trifft dies auch auf bieterseitig bestehende Vertriebsvereinbarungen zu. Mit dieser Fragestellung befasst sich der vorliegende Aufsatz und nimmt dabei ein kürzlich von der BWB eingeleitetes Verfahren zum Anlass, welches jüngst vom Kartellgericht per Beschluss beendet wurde.



Heft 6, Dezember 2018, Band 11
- ISSN Online:
- 2309-7507
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Inhalt der Ausgabe
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S. 199 - 201, Abhandlung
Georg Hanschitz -
S. 202 - 211, Abhandlung
Anna Theresa Mayer / Johannes Hartlieb -
S. 212 - 217, Abhandlung
Johannes Peter GruberDie aktuelle Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen 2010 (VV-GFVO 2010) gilt bis 31.05.2022. Im Folgenden sollen drei Punkte erörtert werden, die aus rechtstechnischer Sicht in der – für 2022 zu erwartenden – neuen VV-GFVO verbessert werden sollten. Es ist noch etwas Zeit bis 2022 und vielleicht entsteht der eine oder andere Diskussionsbeitrag. Eine relativ aktuelle Entscheidung des OGH (unten Punkt III.) wäre hier ein ganz guter Ansatzpunkt.
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S. 218 - 227, Abhandlung
Georg HanschitzDer gegenständliche Artikel befasst sich mit der wirtschaftsrechtlichen Einordnung von Geschäftspraktiken des B2B-Sharing bzw der Sharing Economy und beleuchtet dabei potentielle Marktauswirkungen, stellt der Sharing Economy klassische Anwendungsfälle von B2B-Gebrauchsüberlassungen gegenüber und gibt Ausblick auf die Zukunft neuer Modelle der digitalen Gebrauchsüberlassung – „Data Sharing“.
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S. 228 - 230, Entscheidung
Johannes Peter Gruber