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Heft 6, Dezember 2019, Band 12

eJournal-Heft
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2309-7507

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Inhalt der Ausgabe

  • The times they are a-changin‘ – warum der derzeitige Ansatz zur Findung des relevanten Marktes für digitale Märkte reformiert werden sollte

    S. 199 - 205, Abhandlung

    Annika Wanderer

    Die zunehmende Digitalisierung führt zu großen Herausforderungen, sowohl für die Wirtschaft, aber insbesondere auch für die Wettbewerbsbehörden. Es stellt sich ua die Frage, ob die derzeitige Herangehensweise bzgl des sachlich relevanten Marktes noch zeitgemäß ist.

  • Der Ausnahmecharakter der Verfahrenshilfe vor Verwaltungsgerichten

    S. 206 - 209, Abhandlung

    Rainer Palmstorfer

    Im Herbst 2019 befasste sich der VwGH erstmals eingehend mit der Frage, wann die Gewährung von Verfahrenshilfe im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach §8a VwGVG geboten ist. Da sich der Gewährleistungsinhalt der Vorschrift nach Art 6 EMRK und Art 47 Abs 3 GRC bemisst und einen effektiven Zugang zu einem Gericht sicherstellen soll, legt der VwGH die Vorschrift eng aus.

  • Digitalisierung, Hangtown Fry und die 10. Novelle des deutschen GWB

    S. 210 - 219, Abhandlung

    Gerhard Klumpe / Thomas Thiede

    Der nachfolgend in Auszügen vorgestellte Referentenentwurf der deutschen 10. GWB-Novelle („GWB-Digitalisierungsgesetz“) befasst sich nicht nur mit der namensgebenden wettbewerbsrechtlichen Regulierung der Digitalwirtschaft. Neben der unmittelbar anlassgebenden Umsetzung der Richtlinie zur Stärkung der nationalen Wettbewerbsbehörden (ECN+) finden sich Änderungen in nahezu allen Bereichen des Kartellrechts.

  • Tagungsbericht, Forum Wettbewerbsrecht (21.11.2019)

    S. 220 - 221, Abhandlung

    René Renner

    Das diesjährige Forum Wettbewerbsrecht fand am 21.11.2019 im Festsaal des Obersten Gerichtshofs statt. Vorliegender Beitrag fasst die Tagung zusammen.

  • Die neue Europäische Kommission (2019 bis 2024)

    S. 222 - 225, Abhandlung

    Eduard Paulus

    Am 27. November 2019 stimmte eine große Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments in der in Straßburg abgehaltenen Plenarsitzung für die „von der Leyen Kommission“, welche somit am – 1. Dezember 2019 – ihren Dienst antritt und bis 2024 im Amt bleiben wird. EU-Kommissarin für Wettbewerb bleibt Margrethe Vestager, deren Agenda um den Bereich „Digitales” erweitert und die zugleich mit den Aufgaben einer Exekutiven-Vizepräsidentin betraut wird. Vorliegend wird die neue Kommission und deren politischen Ziele überblicksmäßig vorgestellt:

  • Rechtsprechungsübersicht

    S. 226 - 228, Entscheidung

    Johannes Peter Gruber

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