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OEZK

Heft 6, Dezember 2019, Band 12

eJournal-Heft
  • ISSN Online: 2309-7507

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Inhalt der Ausgabe

S. 199 - 205, Abhandlung

Annika Wanderer

The times they are a-changin‘ – warum der derzeitige Ansatz zur Findung des relevanten Marktes für digitale Märkte reformiert werden sollte

Die zunehmende Digitalisierung führt zu großen Herausforderungen, sowohl für die Wirtschaft, aber insbesondere auch für die Wettbewerbsbehörden. Es stellt sich ua die Frage, ob die derzeitige Herangehensweise bzgl des sachlich relevanten Marktes noch zeitgemäß ist.

S. 206 - 209, Abhandlung

Rainer Palmstorfer

Der Ausnahmecharakter der Verfahrenshilfe vor Verwaltungsgerichten

Im Herbst 2019 befasste sich der VwGH erstmals eingehend mit der Frage, wann die Gewährung von Verfahrenshilfe im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach §8a VwGVG geboten ist. Da sich der Gewährleistungsinhalt der Vorschrift nach Art 6 EMRK und Art 47 Abs 3 GRC bemisst und einen effektiven Zugang zu einem Gericht sicherstellen soll, legt der VwGH die Vorschrift eng aus.

S. 210 - 219, Abhandlung

Gerhard Klumpe / Thomas Thiede

Digitalisierung, Hangtown Fry und die 10. Novelle des deutschen GWB

Der nachfolgend in Auszügen vorgestellte Referentenentwurf der deutschen 10. GWB-Novelle („GWB-Digitalisierungsgesetz“) befasst sich nicht nur mit der namensgebenden wettbewerbsrechtlichen Regulierung der Digitalwirtschaft. Neben der unmittelbar anlassgebenden Umsetzung der Richtlinie zur Stärkung der nationalen Wettbewerbsbehörden (ECN+) finden sich Änderungen in nahezu allen Bereichen des Kartellrechts.

S. 220 - 221, Abhandlung

René Renner

Tagungsbericht, Forum Wettbewerbsrecht (21.11.2019)

Das diesjährige Forum Wettbewerbsrecht fand am 21.11.2019 im Festsaal des Obersten Gerichtshofs statt. Vorliegender Beitrag fasst die Tagung zusammen.

S. 222 - 225, Abhandlung

Eduard Paulus

Die neue Europäische Kommission (2019 bis 2024)

Am 27. November 2019 stimmte eine große Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments in der in Straßburg abgehaltenen Plenarsitzung für die „von der Leyen Kommission“, welche somit am – 1. Dezember 2019 – ihren Dienst antritt und bis 2024 im Amt bleiben wird. EU-Kommissarin für Wettbewerb bleibt Margrethe Vestager, deren Agenda um den Bereich „Digitales” erweitert und die zugleich mit den Aufgaben einer Exekutiven-Vizepräsidentin betraut wird. Vorliegend wird die neue Kommission und deren politischen Ziele überblicksmäßig vorgestellt:

S. 226 - 228, Entscheidung

Johannes Peter Gruber

Rechtsprechungsübersicht

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