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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Heilung eines Zustellmangels nach § 9 Abs 3 ZustG
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 8
- Verfahrensrecht, 1300 Wörter
- Seiten 157-159
- https://doi.org/10.33196/zvg202102015701
20,00 €
inkl MwStDie Sanierung eines Zustellmangels gemäß § 9 Abs 3 ZustG setzt voraus, dass entweder die Urschrift oder eine Ausfertigung bzw eine amtlich hergestellte Fotokopie der behördlichen Erledigung dem Erwachsenenvertreter „tatsächlich“ – körperlich – zugekommen ist. Das Einscannen des dem Beschwerdeführer verkündeten Straferkenntnisses und dessen Weiterleitung an den Erwachsenenvertreter per Mail, ohne dass dem Erwachsenenvertreter das Original des Straferkenntnisses zugestellt oder physisch übergeben wurde, genügt diesen Anforderungen nicht.
- § 9 Abs 3 ZustG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- VwG Wien, 20.11.2020, VGW-031/055/15649/2019
- ZVG-Slg 2021/27
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