Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Herabsetzung des Unterhalts nach § 67 EheG: „sonstige Verpflichtungen“ bloß eine von mehreren Determinanten der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 139
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1414 Wörter, Seiten 28-29

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Herabsetzung des Unterhalts nach § 67 EheG: „sonstige Verpflichtungen“ bloß eine von mehreren Determinanten der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in den Warenkorb legen

Die Wortfolge in § 67 Abs 1 S 1 EheG „bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen“ ist dahin auszulegen, dass diese „sonstigen Verpflichtungen“ bloß als eine von mehreren Determinanten der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des geldunterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten zu verstehen ist.

Bei Ermittlung der Höhe des Abzugs nach Billigkeit sind auch Anlass und Grund der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen.

  • OGH, 26.09.2016, 4 Ob 82/16m
  • § 67 Abs 1 EheG
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • BG Leopoldstadt, 11.11.2015, 42 C 8/14y
  • Allgemeines Privatrecht
  • LGZ Wien, 21.01.2016, 43 R 658/15f
  • Zivilverfahrensrecht
  • JBL 2017, 28
  • Arbeitsrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice