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Heranrückende Wohnbebauung; Einwendungen; Emissionen; Ermittlungspflichten; Daten; Mitwirkungspflichten

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Die Baubehörde muss den Betriebsinhaber erforderlichenfalls auffordern, die Rechtmäßigkeit der von seinen Betrieben ausgehenden Emissionen zu belegen, damit sie – allenfalls unter Heranziehung von Sachverständigen – prüfen kann, ob diese Betriebe an den Grundgrenzen der Baugrundstücke der Widmung widersprechende Immissionen verursachen.

  • § 39 Abs 2 AVG
  • Mitwirkungspflichten
  • Emissionen
  • Einwendungen
  • VwGH, 12.08.2014, Ro 2014/06/0049
  • BBL-Slg 2015/16
  • Ermittlungspflichten
  • Heranrückende Wohnbebauung
  • § 37 AVG
  • Daten
  • Baurecht
  • § 26 Abs 1 stmk BauG
  • § 26 Abs 4 stmk BauG

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