


Heranrückende Wohnbebauung; Immissionen; Emissionen; Einwendungen; Bestimmtheit
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 19
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 35 Wörter, Seiten 236-236
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In der Einwendung des Betriebsanlageninhabers gegen eine heranrückende Wohnbebauung muss auch konkret dargelegt werden, welche zulässigen Immissionen vom betreffenden Gewerbebetrieb ausgehen und durch die heranrückende Verbauung unzulässig werden könnten.
-
- § 48 nö BauO
- Bestimmtheit
- Emissionen
- Einwendungen
- LVwG Nö, 17.08.2016, LVwG-AV-150/001-2016
- Immissionen
- Heranrückende Wohnbebauung
- § 6 Abs 2 Z 2 nö BauO
- Baurecht
- BBL-Slg 2016/217
In der Einwendung des Betriebsanlageninhabers gegen eine heranrückende Wohnbebauung muss auch konkret dargelegt werden, welche zulässigen Immissionen vom betreffenden Gewerbebetrieb ausgehen und durch die heranrückende Verbauung unzulässig werden könnten.
- § 48 nö BauO
- Bestimmtheit
- Emissionen
- Einwendungen
- LVwG Nö, 17.08.2016, LVwG-AV-150/001-2016
- Immissionen
- Heranrückende Wohnbebauung
- § 6 Abs 2 Z 2 nö BauO
- Baurecht
- BBL-Slg 2016/217