


Heranrückende Wohnbebauung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Einwendungen; Bestimmtheit
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 20
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 34 Wörter, Seiten 195-195
20,00 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




-
Der bloße Einwand des benachbarten Betriebsinhabers, dass es durch die geplante Wohnbebauung zu „unüberbrückbaren Interessenskonflikten“ aufgrund seines gewerblichen bzw forstwirtschaftlichen Betriebs kommen würde, stellt keine substantiierte Einwendung dar.
-
- Bestimmtheit
- Einwendungen
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Heranrückende Wohnbebauung
- § 26 Abs 1 Z 1 stmk BauG
- BBL-Slg 2017/179
- Baurecht
- LVwG Stmk, 16.03.2017, LVwG 50.38-3126/2016
- § 26 Abs 4 stmk BauG
Der bloße Einwand des benachbarten Betriebsinhabers, dass es durch die geplante Wohnbebauung zu „unüberbrückbaren Interessenskonflikten“ aufgrund seines gewerblichen bzw forstwirtschaftlichen Betriebs kommen würde, stellt keine substantiierte Einwendung dar.
- Bestimmtheit
- Einwendungen
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Heranrückende Wohnbebauung
- § 26 Abs 1 Z 1 stmk BauG
- BBL-Slg 2017/179
- Baurecht
- LVwG Stmk, 16.03.2017, LVwG 50.38-3126/2016
- § 26 Abs 4 stmk BauG