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Heranrückende Wohnbebauung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Einwendungen; Bestimmtheit

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 20
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
34 Wörter, Seiten 195-195

20,00 €

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Der bloße Einwand des benachbarten Betriebsinhabers, dass es durch die geplante Wohnbebauung zu „unüberbrückbaren Interessenskonflikten“ aufgrund seines gewerblichen bzw forstwirtschaftlichen Betriebs kommen würde, stellt keine substantiierte Einwendung dar.

  • Bestimmtheit
  • Einwendungen
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • Heranrückende Wohnbebauung
  • § 26 Abs 1 Z 1 stmk BauG
  • BBL-Slg 2017/179
  • Baurecht
  • LVwG Stmk, 16.03.2017, LVwG 50.38-3126/2016
  • § 26 Abs 4 stmk BauG

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