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Himbeer-Vanille-Abenteuer

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZIIRBand 2015
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
3540 Wörter, Seiten 455-460

20,00 €

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Die Etikettierung eines Lebensmittels darf den Verbraucher nicht irreführen, indem sie den Eindruck erweckt, eine bestimmte Zutat sei vorhanden, die tatsächlich aber nicht Bestandteil des Erzeugnisses ist.

Stellt die Verpackung eines Früchtetees die Abbildung von Himbeerfrüchten und Vanilleblüten blickfangmäßig heraus, enthält der Tee aber weder Vanille noch Himbeeren, worüber zwar das ebenfalls auf der Verpackung – wesentlich kleiner – wiedergegebenen Verzeichnis der Zutaten unterrichtete, liegt ein Verstoß gegen die Lebensmitteletikettierungs-RL (2000/13/EG) vor.

Leitsatz verfasst von Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M.

  • Thiele, Clemens
  • §§ 4 Nr 1, 5 Abs 1 dUWG
  • Verpackung, die geeignet ist, den Käufer über die Zusammensetzung der Lebensmittel irrezuführen
  • Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln
  • EuGH, 04.06.2015, C-195/14, (Verbraucherzentrale Bundesverband ./. Teekanne KG)
  • Art 3 Abs 1 Nr 2 RL 2000/13/EG
  • Zutatenverzeichnis, aufklärendes
  • Irreführung über die Zusammensetzung eines Lebensmittels.
  • Medienrecht
  • § 11 LFGB
  • ZIIR 2015, 455
  • Art 2 Abs 1 Buchst a Nr 1

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