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Teutsch, Alexander

Hinter dem Vorhang der Einsprachigkeit

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Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Thema des Gebrauchs mehrerer Sprachen in einem Gerichtsverfahren. Dabei wird auf die sprachpolitisch stark aufgeladene Phase im Südtirol der 1920er-Jahre Bezug genommen, während der eine kompromisslose Italianisierungspolitik dieses vornehmlich deutschsprachigen Gebiets betrieben wurde. Der Beitrag skizziert den Gerichtsalltag nach 1925, dem Jahr, in welchem das Italienische gesetzlich als Verfahrens- und Urteilssprache eingeführt wurde. Ausgehend von den sprachlich gemischten Konstellationen, die sich in dieser Zeit in den Gerichtssälen zwischen einsprachigen und zweisprachigen Personen ergaben, wird ein derart gemischtes Verfahren dargestellt. Der methodische Zugang zur Darstellung dieses Verfahrens ist der im Forschungsbereich „law and theater“ gängige Ansatz des „theatricalising“. Darunter wird die theatralische Darstellung eines rechtlichen Problems zur Erlangung eines greifbareren Verständnisses für dasselbe verstanden.

  • Teutsch, Alexander
  • Mehrsprachigkeit
  • Sprachenrechte
  • Sprachpolitik
  • Königliches Dekret vom 25. Oktober 1925, Nr. 1796
  • Ministerialdekret vom 23. Dezember 1925
  • Königliches Dekret vom 14. September 1921, Gesetz vom 9. Februar 1963, Nr. 66 (Italienische Rechtsquellen, einsehbar unter: https://www.normattiva.it/)
  • JURIDIKUM 2024, 301
  • Rechtsgeschichte
  • Rechtsphilosophie und Politik

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