


Hochhäuser; Brandsicherheit; nachträgliche Auflagen; gebundene Entscheidung; kein Ermessen
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 16
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 238 Wörter, Seiten 107-107
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Bei Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen muss die Behörde nachträgliche Auflagen zum Brandschutz vorschreiben.
Das Wort „kann“ räumt der Behörde kein Ermessen ein.
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- gebundene Entscheidung
- § 7 Abs 3a stmk FeuerPolG
- Brandsicherheit
- kein Ermessen
- VwGH, 19.12.2012, 2010/06/0144
- Baurecht
- Hochhäuser
- nachträgliche Auflagen
- BBL-Slg 2013/86
Bei Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen muss die Behörde nachträgliche Auflagen zum Brandschutz vorschreiben.
Das Wort „kann“ räumt der Behörde kein Ermessen ein.
- gebundene Entscheidung
- § 7 Abs 3a stmk FeuerPolG
- Brandsicherheit
- kein Ermessen
- VwGH, 19.12.2012, 2010/06/0144
- Baurecht
- Hochhäuser
- nachträgliche Auflagen
- BBL-Slg 2013/86