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Hochhäuser; Brandsicherheit; nachträgliche Auflagen; gebundene Entscheidung; kein Ermessen

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Bei Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen muss die Behörde nachträgliche Auflagen zum Brandschutz vorschreiben.

Das Wort „kann“ räumt der Behörde kein Ermessen ein.

  • gebundene Entscheidung
  • § 7 Abs 3a stmk FeuerPolG
  • Brandsicherheit
  • kein Ermessen
  • VwGH, 19.12.2012, 2010/06/0144
  • Baurecht
  • Hochhäuser
  • nachträgliche Auflagen
  • BBL-Slg 2013/86

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