Hochrisikoabgabe Umsatzsteuer – Strafbarkeit nach § 49 Abs 1 lit a FinStrG versus § 33 Abs 2 lit a FinStrG aus Sicht der Finanzstrafbehörde
- Originalsprache: Deutsch
- ZSSBand 4
- Schwerpunkt: Umsatzsteuer / Zollrecht, 4013 Wörter
- Seiten 55 -61
- https://doi.org/10.33196/zss202202005501
9,80 €
inkl MwSt
Die Umsatzsteuer hat bereits aus der abgabenverwaltungsrechtlichen Perspektive mit ihrer Selbstberechnung, Voranmeldung und Vorauszahlung den Ruf einer Hochrisikoabgabe inne. In der Konsequenz stellt sich daher häufig die Frage, wie die Finanzstrafbehörde mit Versäumnissen in der Berechnung, missglückten Anzeigen oder gänzlich unterlassenen Umsatzsteuervoranmeldungen umgehen wird. Der folgende Artikel stellt den regelmäßigen Arbeitsanfall der Finanzstrafbehörde im Kontext der Umsatzsteuervoranmeldungszeiträume, die möglichen Subsumtionen und Unterschiede der Tatbestände des § 49 Abs 1 lit a FinStrG und § 33 Abs 2 lit a FinStrG, praktische Fallkonstellationen sowie drohende finanzstrafrechtliche Konsequenzen dar.
- Felice, Mario
- Plischnack, Constanze
- Abgabenerhöhung
- § 33 Abs 2 lit a FinStrG
- Strafhöhe
- Außenprüfungsbericht
- konkludente Selbstanzeige
- § 49 Abs 1 lit a FinStrG
- § 31 FinStrG
- Umsatzsteuerjahreserklärung
- Außenprüfung
- § 29 FinStrG
- Selbstanzeige
- subjektive Tatseite
- Umsatzsteuervoranmeldung
- § 30a FinStrG
- Umsatzsteuer
- ZSS 2022, 55
- Vorsatz
- Wissentlichkeit