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Hochwasserabfluss; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Mit dem Vorbringen, dass sich durch eine Bauführung der Hochwasserabfluss negativ verändern werde, wird keine Verletzung einer bau- oder raumordnungsrechtlichen Bestimmung behauptet, die dem Interesse der Nachbarschaft dient.

  • VwGH, 29.01.2013, 2011/05/0042
  • BBL-Slg 2013/84
  • Hochwasserabfluss
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • § 31 Abs 4 oö ROG
  • Baurecht

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