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Höhe der Enteignungsentschädigung für U-Bahnbau
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 17
- Rechtsprechung, 722 Wörter
- Seiten 222-223
- https://doi.org/10.33196/bbl201405022203
20,00 €
inkl MwStBei Enteignung einer Liegenschaft sind neben dem Verkehrswert auch die angemessenen Wiederbeschaffungskosten für ein gleichwertiges Grundstück, somit auch die für die Herstellung der Ersatzlage notwendigen Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Vertrags- und Verbücherungskosten zu ersetzen. Für fiktive Wiederbeschaffungskosten werden 9% des Verkehrswertes der enteigneten Liegenschaft als Pauschalentschädigung zugestanden. Bei Enteignung einer betrieblichen Liegenschaft ist neben dem Verkehrswert der Liegenschaft und den Abbruchkosten auch der Entzug der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit zu entschädigen, wobei auch der Entzug der Möglichkeit den Betrieb zu verpachten – etwa nach Pensionierung des Enteigneten – zu ersetzen ist.
- Egglmeier-Schmolke, B.
- Auer, M.
- BBL-Slg 2014/195
- § 4 EisbEG
- Höhe der Enteignungsentschädigung für U-Bahnbau
- OGH, 26.05.2014, 8 Ob 84/13f
- Baurecht
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