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Höhe des Haftrücklasses beim Verbrauchergeschäft; Bankgarantie

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Bei behebbaren Mängeln kann der Übernehmer außer bei Rechtsmissbrauch oder Verweigerung der notwendigen Mitwirkung die gesamte Gegenleistung bis zur vollständigen Mängelbehebung zurückbehalten.

Eine Klausel, wonach der Verbraucher nur den für die Mängelbehebung notwendigen Betrag zurückhalten kann, ist gemäß § 6 Abs 1 Z 6 KschG unwirksam.

Deshalb darf der Käufer einer Eigentumswohnung zur Sicherung seines Mängelbehebungsanspruchs die vom Verkäufer anstelle des vereinbarten Haftrücklasses übergebene Bankgarantie in Ausübung seines Leistungsverweigerungsrechts zur Gänze abrufen, auch wenn der abgerufene Betrag den konkret erforderlichen Mängelbehebungsaufwand übersteigt und der Kaufvertrag die Bestimmung enthält, dass der Haftrücklass nur bis zur Höhe der tatsächlichen Behebungskosten zusteht.

  • § 6 Abs 1 Z 6 KSchG
  • Höhe des Haftrücklasses beim Verbrauchergeschäft
  • BBL-Slg 2017/113
  • Baurecht
  • Bankgarantie
  • § 1052 ABGB
  • OGH, 30.01.2017, 6 Ob 140/16m

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