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Höhe einer Urlaubsersatzleistung

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War eine Arbeitnehmerin nach der Geburt eines Kindes in Teilzeitbeschäftigung, im Anschluss daran wegen Geburt eines weiteren Kindes in Karenz und tritt sie während der Karenz wegen der Geburt vorzeitig aus, ist ein Anspruch auf Urlaubsersatzleistung nicht auf der Basis der zuvor ausgeübten Teilzeitbeschäftigung, sondern auf Basis der früheren Vollzeitbeschäftigung zu berechnen.

  • WBl-Slg 2014/219
  • ASG Wien, 04.11.2013, 33 Cga 57/13p-11
  • § 10 Abs 4 UrlG
  • § 15h MSchG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 15r MSchG
  • § 15j Abs 9 MSchG
  • OGH, 25.06.2014, 9 ObA 62/14d
  • OLG Wien, 18.03.2014, 10 Ra 17/14i-15

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