Horizontale Erschöpfung des Instanzenzuges im Grundrechtsbeschwerdeverfahren
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 146
- Rechtsprechung, 2456 Wörter
- Seiten 611 -613
- https://doi.org/10.33196/jbl202409061101
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Der Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels findet auf die – nicht begründungspflichtige – (Haft-)Beschwerde keine Anwendung. Die Erstattung von Rechtsmittelvorbringen nach Ablauf der dreitägigen, durch die Verkündung des Beschlusses ausgelösten Rechtsmittelfrist ist zulässig. Das OLG hat bei seiner Entscheidung sich daraus ergebende Neuerungen zu berücksichtigen.
Im Verfahren über die Grundrechtsbeschwerde sind zufolge der von § 1 Abs 1 GRBG verlangten „Erschöpfung des Instanzenzuges“ nur jene Argumente iS des § 3 Abs 1 GRBG beachtlich, die innerhalb der Beschwerdefrist des § 176 Abs 5 StPO auf die vorgeschriebene Weise vorgetragen wurden.
- Schallmoser, Nina Marlene
- § 89 Abs 2b S 1 StPO
- OGH, 06.12.2023, 14 Os 125/23y
- OLG Graz, 28.09.2023, 1 Bs 114/23h
- LGSt Graz, 08.09.2023, 151 Hv 37/21p
- JBL 2024, 611
- § 176 Abs 5 StPO
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