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Horizontale Zusammenrechnung beim Stufentarif der GrESt

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
AFSBand 22
Inhalt:
Bundesfinanzgericht
Umfang:
580 Wörter, Seiten 219-220

9,80 €

inkl MwSt

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Die Bf erbt ein Liegenschaftsvermögen von ihrem Großvater. Da sie innerhalb der letzten fünf Jahre auch von ihrer Großmutter einen Anteil an der gleichen wirtschaftlichen Einheit erbte, ist der erste Erwerb von Todes wegen für die Bemessungsgrundlage des zweiten Erwerbs von Todes wegen mit zu berücksichtigen. Dies wirkt sich aufgrund des Stufentarifes steuererhöhend aus.

  • Endfellner, Clemens
  • BFG, 02.05.2024, RV/7102737/2023
  • AFS 2024, 219
  • Steuerrecht
  • § 7 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG

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