


Horizontale Zusammenrechnung beim Stufentarif der GrESt
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- AFSBand 22
- Inhalt:
- Bundesfinanzgericht
- Umfang:
- 580 Wörter, Seiten 219-220
9,80 €
inkl MwSt




-
Die Bf erbt ein Liegenschaftsvermögen von ihrem Großvater. Da sie innerhalb der letzten fünf Jahre auch von ihrer Großmutter einen Anteil an der gleichen wirtschaftlichen Einheit erbte, ist der erste Erwerb von Todes wegen für die Bemessungsgrundlage des zweiten Erwerbs von Todes wegen mit zu berücksichtigen. Dies wirkt sich aufgrund des Stufentarifes steuererhöhend aus.
-
- Endfellner, Clemens
-
- BFG, 02.05.2024, RV/7102737/2023
- AFS 2024, 219
- Steuerrecht
- § 7 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG
Die Bf erbt ein Liegenschaftsvermögen von ihrem Großvater. Da sie innerhalb der letzten fünf Jahre auch von ihrer Großmutter einen Anteil an der gleichen wirtschaftlichen Einheit erbte, ist der erste Erwerb von Todes wegen für die Bemessungsgrundlage des zweiten Erwerbs von Todes wegen mit zu berücksichtigen. Dies wirkt sich aufgrund des Stufentarifes steuererhöhend aus.
- Endfellner, Clemens
- BFG, 02.05.2024, RV/7102737/2023
- AFS 2024, 219
- Steuerrecht
- § 7 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG