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wohnrechtliche blätter

Heft 7-8, Juli 2015, Band 28

Graf, Georg

Hotelbetreiber als mittelbarer Störer wegen parkender Autos am Nachbargrundstück

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Mit einer Eigentumsfreiheitsklage nach § 523 ABGB (actio negatoria) kann jeder als mittelbarer Störer belangt werden, der Eingriffe veranlasst, indem er durch Handlungen oder Unterlassungen die Voraussetzung für die Störung durch Dritte schafft. Der Einwand des mittelbaren Störers, man habe alles Zumutbare zur Hintanhaltung von Störungen getan, ist nicht im Titelverfahren, sondern im Impugnationsprozess zu erheben.

  • Graf, Georg
  • BG Spittal an der Drau, 3 C 316/13k
  • OGH, 22.01.2015, 2 Ob 229/14m, Zurückweisung der Revision
  • § 36 EO
  • WOBL-Slg 2015/91
  • Miet- und Wohnrecht
  • LG Klagenfurt, 3 R 123/14v
  • § 523 ABGB

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