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Hre 276: Zulässiger Reisepass-Entzug wegen falscher Eintragung des akademischen Grades
- Originalsprache: Deutsch
- NHZ Band 10
- Hochschulrechtliche Entscheidungen (Hre), 728 Wörter
- Seiten 86-87
- https://doi.org/10.37942/nhz202202008601
10,00 €
inkl MwStSofern die Entziehung eines Reispasses lediglich den Zweck verfolgt, im Reisepass eingetragene falsche Daten zu korrigieren, verbindet sich damit keine Einschränkung des unionsrechtlich zustehenden Rechts auf Freizügigkeit. Insbesondere die Möglichkeit der (neuerlichen) Ausstellung eines Reisepasses bzw die Verwendung oder Ausstellung eines Passersatzes (Personalausweis) als gültiges Reisedokument zur Aus- und Einreise des Revisionswerbers aus dem bzw in das Bundesgebiet (§ 2 Abs 1 PassG 1992) wird dadurch nicht beeinträchtigt.
- Hauser
- NHZ 2022, 86
- § 2 Abs 1 PassG
- VwGH, 02.02.2022, Ra 2021/01/0408
- § 15 Abs 2 Z 2 PassG