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Hre 312: Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängel iZm der Abberufung von der Institutsleitung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
NHZBand 13
Inhalt:
Hochschulrechtliche Entscheidungen (Hre)
Umfang:
1145 Wörter, Seiten 70-72

10,00 €

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Die Relevanz der unterbliebenen mündlichen Verhandlung ist von den Revisionswerber/innen konkret aufzuzeigen.

Die/Der Revisionswerber/in hat die Entscheidungswesentlichkeit des Mangels konkret zu behaupten. Sie/Er darf sich nicht darauf beschränken, einen Verfahrensmangel (bloß) zu relevieren, ohne die Relevanz für den Verfahrensausgang durch ein konkretes tatsächliches Vorbringen aufzuzeigen.

  • Hauser
  • VwGH, 20.01.2025, Ra 2024/10/0082
  • NHZ 2025, 70
  • § 25a Abs 1 VwGG
  • Art 133 B-VG
  • § 20 Abs 5a UG
  • § 28 Abs 3 VwGG
  • § 34 Abs 1a VwGG

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