


Hre 312: Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängel iZm der Abberufung von der Institutsleitung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- NHZBand 13
- Inhalt:
- Hochschulrechtliche Entscheidungen (Hre)
- Umfang:
- 1145 Wörter, Seiten 70-72
10,00 €
inkl MwSt




-
Die Relevanz der unterbliebenen mündlichen Verhandlung ist von den Revisionswerber/innen konkret aufzuzeigen.
Die/Der Revisionswerber/in hat die Entscheidungswesentlichkeit des Mangels konkret zu behaupten. Sie/Er darf sich nicht darauf beschränken, einen Verfahrensmangel (bloß) zu relevieren, ohne die Relevanz für den Verfahrensausgang durch ein konkretes tatsächliches Vorbringen aufzuzeigen.
-
- Hauser
-
- VwGH, 20.01.2025, Ra 2024/10/0082
- NHZ 2025, 70
- § 25a Abs 1 VwGG
- Art 133 B-VG
- § 20 Abs 5a UG
- § 28 Abs 3 VwGG
- § 34 Abs 1a VwGG
Die Relevanz der unterbliebenen mündlichen Verhandlung ist von den Revisionswerber/innen konkret aufzuzeigen.
Die/Der Revisionswerber/in hat die Entscheidungswesentlichkeit des Mangels konkret zu behaupten. Sie/Er darf sich nicht darauf beschränken, einen Verfahrensmangel (bloß) zu relevieren, ohne die Relevanz für den Verfahrensausgang durch ein konkretes tatsächliches Vorbringen aufzuzeigen.
- Hauser
- VwGH, 20.01.2025, Ra 2024/10/0082
- NHZ 2025, 70
- § 25a Abs 1 VwGG
- Art 133 B-VG
- § 20 Abs 5a UG
- § 28 Abs 3 VwGG
- § 34 Abs 1a VwGG