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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Hundeabgabe für Hundehaltung durch Mitarbeiter eines Bewachungsunternehmens - Abgabenverpflichtung und Befreiungstatbestände
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 4
- Judikatur - Materienrecht, 1890 Wörter
- Seiten 319-322
- https://doi.org/10.33196/zvg201704031901
20,00 €
inkl MwStDer Einsatz eines Hundes durch den (privaten) Hundehalter im Rahmen seiner Dienstausübung für ein konzessioniertes Bewachungsunternehmen zur Bewachung des X Universitätsklinikums zieht keine Befreiung von der Abgabeverpflichtung für das Halten dieses Hundes nach sich. Weder ist der Hund als Diensthund einer öffentlichen Wache anzusehen noch stellt die Bewachung eines Gebäudes durch einen privaten Wachdienst eine öffentliche Aufgabe dar. Selbst die Bewachung eines (öffentlichen) Krankenhauses unter Verwendung eines Hundes ist nicht zwingend notwendig, sondern dient primär dem privaten Interesse des Eigentumsschutzes bzw dem Selbstschutz für den Beschwerdeführer.
- Hübsch, Manfred
- § 10 Abs 2 Oö HundehalteG
- § 2 Abs 1 Hundeabgabeordnung der Stadt L
- § 5 Abs 1 Hundeabgabeordnung der Stadt L
- ZVG-Slg 2017/47
- § 2 Abs 2 Hundeabgabeordnung der Stadt L
- § 11 Abs 2 Oö HundehalteG
- LVwG OÖ, 11.04.2017, LVwG-450167/2/HW
- § 12 Abs 1 Oö HundehalteG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 10 Abs 1 Oö HundehalteG
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