Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

Juristische Blätter

Heft 6, Juni 2020, Band 142

„Ibiza-Untersuchungsausschuss“

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download

Der Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses des Nationalrates vom 22.01.2020, mit dem das Verlangen eines Viertels der Mitglieder des Nationalrates auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss)“ für teilweise unzulässig erklärt wird, ist rechtswidrig, weil durch die von der beschlussfassenden Mehrheit im Geschäftsordnungsausschuss vorgenommene eigenständige politische Interpretation und Wertung des Verlangens eine unzulässige Änderung (Einschränkung) des Untersuchungsgegenstandes (auf den von der beschlussfassenden Mehrheit selbst ermittelten Schwerpunkt „Casinos Austria – Glücksspiel“) erfolgt ist.

Der Beschluss ist aber nicht bereits aus dem Grund rechtswidrig, dass der Geschäftsordnungsausschuss die inhaltliche Gliederung des Untersuchungsgegenstandes nach Beweisthemen im Verlangen in die Prüfung einbezogen und auch im Rahmen dieser Streichungen vorgenommen hat: Gemäß § 3 Abs 2 VO-UA ist Gegenstand der Entscheidung des Geschäftsordnungsausschusses das Verlangen; aus § 1 Abs 5 VO-UA (Zulässigkeit einer inhaltlichen Gliederung des Gegenstandes der Untersuchung in Beweisthemen in einem Antrag oder einem Verlangen auf Einsetzung) ist zu schließen, dass in dem Fall, in dem von einer Gliederung in Beweisthemen Gebrauch gemacht wird, diese Teil des Verlangens werden.

Art 53 Abs 2 B-VG ist Prüfungsmaßstab für die Prüfung der Zulässigkeit des Verlangens durch den Geschäftsordnungsausschuss nach § 3 Abs 2 VO-UA (dafür sprechen auch die verfassungsgesetzlichen Regelungen, nach denen nicht das Verlangen, sondern der Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses Gegenstand im Verfahren vor dem VfGH ist).

  • Öffentliches Recht
  • § 1 VO-UA
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • JBL 2020, 366
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 33 GOG-NR
  • Art 53 B-VG
  • § 3 VO-UA
  • VfGH, 03.03.2020, UA 1/2020
  • Arbeitsrecht

Weitere Artikel aus diesem Heft

30,00 €

JBL
Zum Anwendungsbereich der Rügelast nach § 196 ZPO
Band 142, Ausgabe 6, Juni 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

JBL
„Ibiza-Untersuchungsausschuss“
Band 142, Ausgabe 6, Juni 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

JBL
Unterlassungs- und Löschungsanspruch gegen heimliche Tonaufnahme
Band 142, Ausgabe 6, Juni 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

JBL
Fremdhändiges Testament: Unterschrift des Erblassers auf losem Blatt
Band 142, Ausgabe 6, Juni 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

JBL
Im Einzelnen ausgehandelte Vertragsbestimmung iS des § 879 Abs 3 ABGB
Band 142, Ausgabe 6, Juni 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

30,00 €

JBL
Anwendung des § 363a StPO analog in Strafvollzugssachen?
Band 142, Ausgabe 6, Juni 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

JBL
Parteistellung der Kultusgemeinde im Auflösungsverfahren
Band 142, Ausgabe 6, Juni 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

JBL
Anwendungsbereich der „europäischen“ Doppelbestrafungsverbote
Band 142, Ausgabe 6, Juni 2020
eJournal-Artikel

30,00 €