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Im Rahmen des Betriebs eines Verkehrsunternehmens vermietete Mietgegenstände – Vollausnahme vom MRG
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 36
- Rechtsprechung, 481 Wörter
- Seiten 112-112
- https://doi.org/10.33196/wobl202303011201
30,00 €
inkl MwStNach § 1 Abs 2 Z 1 MRG fallen ua Mietgegenstände, die im Rahmen des Betriebs eines Verkehrsunternehmens vermietet werden, nicht in den Anwendungsbereich des MRG. Bei der Prüfung der Frage, ob die Vermietung im Rahmen des Betriebs des Verkehrsunternehmens des Vermieters erfolgte, ist auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags abzustellen. Die Vermietung muss nach dem Bestandzweck an sich in den Geschäftsbereich des Verkehrsunternehmens fallen und tatsächlich von diesem zu diesem Zweck („im Rahmen des Betriebs“) vermietet werden.
- § 1 Abs 2 Z 1 MRG
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2023/43
- LGZ Wien, 39 R 148/21k, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- OGH, 26.01.2022, 3 Ob 210/21k
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