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Heft 2, Februar 2015, Band 137
Im Titel enthaltene Wertsicherungsklausel bei vereinfachtem Bewilligungsverfahren nach § 54b EO
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 137
- Rechtsprechung, 1478 Wörter
- Seiten 124-126
- https://doi.org/10.33196/jbl201502012401
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inkl MwSt§ 8 Abs 2 EO hat eine „Aufwertung“ (und nicht eine Abwertung) im Auge. Diese Bestimmung ermöglicht – als Ausnahme von dem in § 7 Abs 1 EO begründeten Erfordernis der bestimmten Bezeichnung der geschuldeten Geldleistung – die Hereinbringung eines zusätzlichen Betrages, der infolge Aufwertung aus einer Wertsicherungsklausel geschuldet wird. Eine Negativbehauptung, dass kein über den titelmäßig geschuldeten Betrag hinausgehender Betrag betrieben wird, wird weder von § 54 EO noch von § 54b Abs 2 EO gefordert.
- Öffentliches Recht
- § 54b EO
- BG Hermagor, 08.05.2014, 2 E 260/14h
- LG Klagenfurt, 25.06.2014, 3 R 94/14g
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- § 8 EO
- Allgemeines Privatrecht
- § 7 EO
- § 54 EO
- JBL 2015, 124
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 22.10.2014, 3 Ob 176/14z
- Arbeitsrecht
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