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Immissionsschutz; Wohnungseigentum; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte des Wohnungseigentümers

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Benachbarte Wohnungseigentümer sind berechtigt, unzulässige Schallimmissionen auch in einer anderen (hier: Dachgeschoßwohnung) als der eigenen Eigentumswohnung einzuwenden.

  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte des Wohnungseigentümers
  • § 16 Abs 1 WEG
  • § 2 Abs 1 WEG
  • Immissionsschutz
  • LVwG Wien, 27.07.2015, VGW-111/V/077/5790/2015
  • § 134a wr BauO
  • Wohnungseigentum
  • BBL-Slg 2015/245
  • Baurecht

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