


Immunität eines Konsuls nur im Hinblick auf die Jurisdiktion der Gerichts- und Verwaltungsbehörden des Empfangsstaates – Abweisung der Beschwerde
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 1
- Inhalt:
- Judikatur - Materienrecht
- Umfang:
- 821 Wörter, Seiten 388-389
20,00 €
inkl MwSt




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Die Immunität von der Gerichtsbarkeit iSd Art 43 Abs 1 WrÜbk eines Konsuls eines Entsendestaates in der Bundesrepublik Deutschland erstreckt sich nicht auf die Republik Österreich.
Im Gegensatz zum Rechtsmittelverfahren nach dem AVG bindet das VwGVG die Rechtsmittelinstanz an die in der Beschwerde vorgebrachten Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit der angefochtenen behördlichen Entscheidung stützt.
-
- § 9 VwGVG
- LVwG OÖ, 03.04.2014, LVwG-600228/2/MZ/CG
- Art 133 Abs 4 B-VG
- § 50 VwGVG
- ZVG-Slg 2014/78
- § 27 VwGVG
- Art 43 Abs 1 WrÜbk
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 99 Abs 2d StVO
- § 20 Abs 2 StVO
Die Immunität von der Gerichtsbarkeit iSd Art 43 Abs 1 WrÜbk eines Konsuls eines Entsendestaates in der Bundesrepublik Deutschland erstreckt sich nicht auf die Republik Österreich.
Im Gegensatz zum Rechtsmittelverfahren nach dem AVG bindet das VwGVG die Rechtsmittelinstanz an die in der Beschwerde vorgebrachten Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit der angefochtenen behördlichen Entscheidung stützt.
- § 9 VwGVG
- LVwG OÖ, 03.04.2014, LVwG-600228/2/MZ/CG
- Art 133 Abs 4 B-VG
- § 50 VwGVG
- ZVG-Slg 2014/78
- § 27 VwGVG
- Art 43 Abs 1 WrÜbk
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 99 Abs 2d StVO
- § 20 Abs 2 StVO