


In einer Niederschrift festgehaltene mündliche Beschwerde möglich
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 3
- Inhalt:
- Judikatur - Verfahrensrecht
- Umfang:
- 1815 Wörter, Seiten 122-124
20,00 €
inkl MwSt




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Das VwGVG 2014 enthält zwar − vor allem in seinem § 9 − ausdrückliche Regelungen zum Inhalt der Beschwerde, nicht jedoch zur Form der Beschwerdeerhebung. Aus § 12 VwGVG 2014 ist unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien jedoch abzuleiten, dass Beschwerden schriftlich einzubringen sind. Errichtet die Behörde aber eine Niederschrift, die den Inhalt der Beschwerde schriftlich festhält und vom Beschwerdeführer unterfertigt wird, so liegt eine vom Verwaltungsgericht als wirksam schriftlich eingebracht zu behandelnde Beschwerde vor.
-
- § 9 VwGVG
- § 7 VwGVG
- § 51 Abs 3 VStG
- § 13 Abs 1 AVG
- § 20 VwGVG
- § 13 Abs 2 AVG
- ZVG-Slg 2016/27
- VwGH, 18.12.2015, Ra 2015/02/0169
- § 12 VwGVG
- § 42 Abs 2 Z 1 VwGG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 24 VStG
- § 17 VwGVG
- § 38 VwGVG
Das VwGVG 2014 enthält zwar − vor allem in seinem § 9 − ausdrückliche Regelungen zum Inhalt der Beschwerde, nicht jedoch zur Form der Beschwerdeerhebung. Aus § 12 VwGVG 2014 ist unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien jedoch abzuleiten, dass Beschwerden schriftlich einzubringen sind. Errichtet die Behörde aber eine Niederschrift, die den Inhalt der Beschwerde schriftlich festhält und vom Beschwerdeführer unterfertigt wird, so liegt eine vom Verwaltungsgericht als wirksam schriftlich eingebracht zu behandelnde Beschwerde vor.
- § 9 VwGVG
- § 7 VwGVG
- § 51 Abs 3 VStG
- § 13 Abs 1 AVG
- § 20 VwGVG
- § 13 Abs 2 AVG
- ZVG-Slg 2016/27
- VwGH, 18.12.2015, Ra 2015/02/0169
- § 12 VwGVG
- § 42 Abs 2 Z 1 VwGG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 24 VStG
- § 17 VwGVG
- § 38 VwGVG